Wegen sowas? Nicht dein Ernst oder
Aber die Frage war ja, wie er die wieder wegbekommt. Damit gehts. Über Kosten hat er nichts geschrieben.
Wegen sowas? Nicht dein Ernst oder
Aber die Frage war ja, wie er die wieder wegbekommt. Damit gehts. Über Kosten hat er nichts geschrieben.
Trockeneis-Strahlen
Wie gesagt - eine Ablastung ohne technische Änderung ist seit ~2 Wochen nicht mehr möglich - ging eine Technische Mitteilung für alle Überwachungsorganisationen raus, an die sich die Prüfer usw. strikt zu halten haben.
Der Hintergrund ist eigentlich die Maut für LKW >3,5 to, dass diese nicht mehr ohne Weiteres unter bzw. auf 3,5 to abgelastet werden, um die Maut zu sparen, aber leider betrifft das nunmehr ALLE Fahrzeuge, wie auch so kleine Anhänger...
zu 1.: ja!
meine klare Empfehlung für den Fall wäre ein 1500/1600 kg Westfalia Tandem Deckelanhänger.
Z.B.:
Plane ist laut und klappert überall rum, und mit Gummifederachsen würde ich keine Tiere fahren. Zumindest Lebende..
Bei den genannten Anhängern muss man aber dringend darauf geachtet werden, dass die Schräglenker nicht durchgerostet sind!
1 € bei Tedi o.ä.
zumindest mit Auflaufbremse
Bevor hier noch mehr gefährliches Halbwissen gestreut wird.
DESHALB macht kein Prüfer, der seine Arbeit ernst nimmt, eine 100er-Zulassung bei einem Anhänger vor EZ 1990, auch wenn die Achse theoretisch 400 km/h fahren darf.
Dann entweder Erklärung des Herstellers (für den Gesamtanhänger), bei manchen alten Ost-Teilen ergibt sich das ja aus der Bedienungsanleitung/Betriebserlaubnis,
oder
schlicht garnicht
oder
es ist ihm egal
oder
er weiß es schlicht nicht.
In den letzten beiden Fällen Glück für euch, fachlich richtig ist es nicht.
Interessante Ladungs Sicherung
ufff
dann halt leicht ankippen, dass keine Kippkante da ist?!
3,2 t Leergewicht und keine Anhängelast - ja, tolle G-Klasse
dann schau besser nochmal in die StVO, Zeichen 264.
Oder würdest du auch in einen Tunnel mit dem Zeichen einfahren, der GENAU 2 m breit ist - und dir die Aussenspiegel abreißen?!
(warum die Breite ZULASSUNGSRECHTLICH) ohne Spiegel gilt, steht in StVZO, § 32, Abs. (6).
Sind aber 2 Paar Schuhe.
edit: Für Kielers Anhänger gilt - unabhängig von der Fahrzeugklasse - StVZO § 51b.
Da der Anhänger schmaler als 1,8 m sein wird, darf er offiziell keine Umrissleuchten montieren.
Ich versteh nurnicht warum es so viele Unterschiede gibt.
je schneller, schwerer oder mehr Personen ein Fahrzeug befördert, desto enger die Prüffristen.
Stoßdämpfer helfen bei einem Ungebremsten aber nicht bei den Faktoren!
Ich denke, im Dezember steht HU an, mal schauen, was der Prüfer spricht, aber Bedenken habe ich ehrlich gesagt keine.
Dann zieh mal die Handbremse an soweit du kannst und drücke den Anhänger rückwärts - kommt da nicht der Hebel an die Deichselbox?!
Wäre nur der Fall, wenn der Anhänger 750 kg zGm hätte - der hier hat aber 1800 kg, daher darf man in der Tat die Stützlast noch "aufaddieren".
die Profis hier können das!
Jetzt erst fragen ist/war halt ungeschickt.
Du hättest dir gleich zu Beginn der Arbeit dort bereits einen in Australien holen sollen (am besten mit der 3200 kg-Option), dann Achsen und Auflaufeinrichtung verkaufen, den dann als Umzugsgut nach DE verschiffen lassen (somit kein Zoll+Mwst.) und hier in DE dann auf europäische Achsen/Bremsen und Auflaufeinrichtung umrüsten. Vollabnahme beim TÜV hätte ich da noch als geringstes Problem angesehen...
das seltene Klasse-C-Gespann
dann auf, hoffentlich ist/war er dann immer noch günstig.