Es gibt Vorschriften für die Kenntlichmachung "überbreiter" Ladung.
Diese gelten für Private und gewerblicht Transporte.
Bleibt man unter dieser Vorgabe müssen, sollten aber, auch scharfe Kanten wie diese "Ecken" nicht gekennzeichnet werden. Man muss aber als Transporteur die nötige Vorsicht beim Transport walten lassen.
Da hab ich ja noch mehr gemacht als ich sollte, oder? Klar die Warnwesten sind jetzt nicht so perfekt( andere wären einfach so gefahren) aber nenn bißchen Gedanken hab ich mir ja gemacht usw. Vorsichtig und vorausschauend bin ich gefahren. Mir kam sogar zwei mal die Polizei entgegen. ![]()