Moin,
ich denke auch, dass den Gesetzeshütern der Grund für eine Überladung herzlich egal ist. Meiner Meinung nach ist das auch richtig so, sonst könnte sich immer jemand versuchen herauszureden.
Zum eigentlichen Thema:
Natürlich ist es vom Hersteller nicht ganz sauber, die zugesagten Leistungen nicht zu erbringen. Wenn er gesagt hat, dass der Anhänger unter 600kg wiegen wird, wenn er fertig ist (also auch inkl. Plane/Spriegel), dann hat er gefälligst unter 600kg zu wiegen. Um da eine Beweisbarkeit zu haben, muss das natürlich dann auch im Kaufvertrag festgehalten sein.
Sollten diese Bedingungen bis hierher also erfüllt sein, vor Allem die Beweisbarkeit, dann könnte man sich auch durchaus beim Hersteller beschweren, und wahrscheinlich hätte man im Endeffekt auch eine gute Chance auf eine Nachbesserung bzw. Wandlung, falls ersteres nicht möglich ist, wenn da nicht das Alter des Anhängers von zwei Jahren wäre.
Wenn natürlich erst zwei Jahre später eine Beschwere eingelegt wird, dann kann es eigentlich nur noch Gutwilligkeit des Verkäufers sein, wenn er irgendwas macht. Ansonsten dürften wohl jegliche Ansprüche verfallen sein, falls es keine Garantieverlängerung oder ähnliches gegeben hat.
Von daher verstehe ich zwar den Themenstarter, befürchte aber, dass er in der Realität Probleme haben wird, seine Rechte durchzusetzen. Unterm Strich bleibt vermutlich dann nur, dass hier das Sprichwort "Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser" mal wieder bestätigt wird; sowohl gegenüber dem Händler als auch gegenüber dem TÜV.
Viele Grüße
Frank