Beiträge von Amtrack

    brauchst beim Amarok mit Automatik nicht, der macht das mit Links auch ohne Untersetzung

    Brauchste beim W163 auch nicht zwingend, machts aber viel einfacher - der zieht die 3,3to Boot inkl. Anhänger mehr oder weniger im Leerlauf von der Rampe.

    Fuß von der Bremse, leicht erhöhter Leerlauf und raus damit.

    Ohne Untersetzung rödelt er schon ordentlich im Wandler mit 2xxx U/Mins.

    Und im Offradpark war die Untersetzung super.

    Ich bin im Schleichmodus überall lang, wo der Anorak mit richtig Schmackes durch ist - viele Wege führen eben nach Rom :biggrins:

    Dafür ist die Traktionskontrolle/simulierte Sperre im Anorak *viel* besser als im W163, aber da liegen eben ein paar Jährchen dazwischen, da schafft sogar VW eine Weiterentwicklung :biggrins:

    Betrifft nur VAG. Oder meintest du es allgemein ? Das wäre dann allerdings Quatsch.

    Da ich explizit vom DSG geschrieben habe, meine ich auch explizit den Völlig Wertlos Mist - sie können es einfach nicht.

    Wenn ich dann noch höre, dass VW ab Werk direkt mal Öl im Getriebe "wegrationalisiert" damit sie noch ein paar Euro pro Auto sparen können, deswegen aber das Getriebe beim Kunden frühzeitig verreckt... finde jetzt auf die Schnelle den Link leider nicht mehr, ich meine aber das war ein Video von Auto Motor und Sport und sie waren bei einem Getriebeinstandsetzer mit einem gebrauchten Passat der eben DSG Probleme hatte.


    Obendrein kommt das unfähige Fahrverhalten der "Automatik" - aber gut, jeder hat da andere Ansprüche an sein Fahrzeug. :biggrins::tongue:

    DSG ist kacke...:biggrins: egal ob trocken oder nasse Variante.
    Ist der Passat ein Euro6d Diesel?

    Dann Beileid zur Fahrbarkeit/Abstimmung.
    Da haben VW/Audi und co. so richtig daneben gelangt, sowas unharmonisches hatte ich selbst mit meiner 500+ PS Single Turbo Supra nicht :biggrins:


    Ich fahre ja selbst so ne beschissen abgestimmte Kackmöhre (Touran mit 2L TDI), nächstes Mal entscheide ich wieder über das Geschäftsfahrzeug, nicht meine +1 ;)


    Danke übrigens für die ehrliche Rückmeldung.
    GANZ viele andere hätten schön die Schnauze gehalten ob des "Fehlers" (Fehler sind selbst gemachte Erfahrungen :biggrins:).

    Ich nehm den froschfo*zengrünen da hinten!
    Oder ne, doch lieber den kac*braunen da vorne! :biggrins:


    1.5to hätte ich dem Aquarium übrigens nicht zugetraut :super:, Asiaten sind ja oftmals sehr bescheiden was erlaubte Anhängelasten angeht.

    WKDA ist letztlich nur eine Händlerplattform.
    Deswegen dauert es auch ein wenig, bis vor Ort nach Begutachtung der erste Preis genannt wird.

    Die Händler haben 5 Tage Zeit, ein Angebot abzugeben.


    Diese Zeit habt ihr auch!
    Im Normalfall ist der zuerst genannte Preis vor Ort der schlechteste.

    Also fahrt wieder weg und nutzt die 5 Tage aus.


    Klar muss euch aber auch sein: ihr verkauft an Händler.
    Die leben davon, dass sie im Einkauf ihre Marge generieren, denn der Automarkt ist relativ transpartent - es wird kaum einer seine "Mondpreis"autos verkaufen können.
    Also sind die Verkaufspreise der Händler marktüblich, die Einkaufspreise spiegeln das wieder, wovon der Händler lebt.

    Deswegen gibts bei Verkauf an Privat immer mehr Geld sofern man sich nicht über den Tisch ziehen lässt.
    Ich z.B. verkaufe grundsätzlich nicht privat an Händler, aus o.g. Gründen.

    Und ein ehrlicher Privatkäufer ist froh, wenn er ein Fahrzeug aus vertrauenswürdiger Quelle erhalten kann anstatt von nem Kiesplatzhändler bei dem der Haken "Scheckheftgepflegt" nur bedeutet, dass irgendwann mal ein Scheckheft vorhanden war...:rolleyes:

    Das als kleiner Exkurs hinter die Kulissen von WKDA und co.



    @DerGlonntaler: hast du keine vertrauenswürdigen Freunde über die du den Verkauf abwickeln kannst? Die Händler machen ja mit "Verkauf im Kundenauftrag" auch nichts anderes als die Gewährleistung zu umgehen (im großen Stil übrigens).


    Je nach Fahrzeug ergibt das schon Sinn.
    Fernlicht leuchtet eben in die Ferne, die Nebler leuchten in der Breite direkt vorm Fahrzeug aus.

    Hilft zwar nicht wirklich weiter, aber man sieht immerhin, in welches Tier man gleich reinfährt :biggrins:

    Es ist zwar einfach, jemanden zu finden der es machen könnte - aber es ist umso schwieriger, jemanden zu finden der es auch wirklich machen möchte...

    Hab das letztes Jahr selber durchgemacht.
    Habe jemanden benötigt, der mit die Auflagefläche einer Ölpumpe abfräst.
    Dazu dann noch 3 U-Scheiben in genau berechneter Stärke anfertigt.

    Ich habe etliche Telefonate geführt und war auch bei etlichen Firmen, alle wollten sich nicht mit so einem Kleinscheiss abgeben.
    Irgendwann habe ich dann jemanden gefunden bzw. wurde an den weiterempfohlen, der als Hobby noch solche Maschinen in der Garage stehen hat und bei einer Firma einspringt, wenn dort Not am Mann ist.
    DER hat mir dann helfen können.


    AltesEisen: in Bremsen sitzen Klöckner Stahl, Bremer Stahlkontor und Roland Stahl, jetzt mal auf die Schnelle gefunden.
    6m Rohr ist ja Standardlänge, bei den Blechtafeln kenne ich mich nicht aus.

    Das ist alles so korrekt.

    Frage war jetzt, wenn abgeklebt zählt, dann zählt sicher auch die Kappe?!


    Zählt auf jeden Fall.
    Sie gelten damit als "nicht verbaut" und somit ist der Lichtschalter im Innenraum und auch die Kontrolleuchte egal - wie eben auch der Zustand der Nebelscheinwerfer selber unter der Abklebung.

    Ob eine simple Abdeckung reicht weiß ich nicht - könnte aber durch einen Anruf bei der Prüfstelle zu klären sein.

    Negative Stützlast zum Ausgleich totaler Überladung?

    Interssantes Konzept... :biggrins:=O



    EDIT: watt? Man darf nur alle 180 Sekunden einen Beitrag abschicken?

    Arbeiten die Schreiberlinge hier nach dem Terroristensystem? Alle 30 Sekunden ein (Tastatur) Anschlag oder wie? 8o

    Hinweis noch: bei den Neblern reicht sauberes Abkleben (es darf kein Licht durchscheinen) - damit gelten sie als "nicht verbaut".

    Hab die immer nur abgeklebt

    Hatte das bei einer Supra, da waren auf beiden Neblern Steinschläge, ich habe die aber eh nur im Tiefflug bei 200+ auf der Autobahn eingeschaltet.

    Warum im Prollmodus?
    Weil die Karre Klappscheinwerfer aka Bremsklappen hat und wenn die draußen sind, dann fehlen gleich mal 10km/h in der Endgeschwindigkeit...:biggrins:


    Und ja, das ist nicht die korrekte Vorgehensweise.
    Es ist aber auch nicht korrekt, dass der TÜV für Kleinigkeiten "erhebliche Mängel" durchgedrückt hat, nur um die Mängelquote nach oben treiben zu können.
    So arbeiten sie nämlich auf die gewünschte jährliche Prüfpflicht für "ältere" Fahrzeuge hin.


    Meine Fahrzeuge sind in (wirklich) sicherheitsrelevanten Themen fit, immer und jederzeit bzw. wird ein Mangel kürzestmöglich behoben.
    Andere hangeln sich eben von HU zu HU und wenn dazwischen was kaputt geht, dann wird das zur nächsten HU oder Inspektion gemacht....


    Ach Harald,
    das Teil soll doch eh in absehbarer Zeit von der Straße.
    Warum sich also nen Mordsstress machen und bis Datum X UNBEDINGT etwas anderes finden, wenn es im Zweifel nun doch nicht soooo drückt.

    Ich gehe davon aus, dass die hier länger aktiven Nutzer nicht als Doppel-Linksdaumer auf der Welt aktiv sind sondern sich selbst ein wenig helfen können - da wayko sonst mit nem Unimog Wohnmobil unterwegs ist, ist er also offensichtlich kein Linksdaumer.

    Und daher würde ich wayko durchaus den Sachverstand zutrauen, die Mängel einzuschätzen und auch in Bezug auf Relevanz zur Verkehrssicherheit einzuschätzen.


    Nicht alles, was bei der HU ein "erheblicher Mangel" ist, ist auch wirklich ein verkehrsgefärdender Mangel in der Realität.
    Bestes Beispiel ist hier die manuelle Leuchtweitenregulierung, die 96% der Nutzer eh nicht benutzen...

    1 Auspuffrohr, also 316 oder 318i (weil gerades Rohr = Benziner) - ein 320 ist es nicht, weil man die 31x in der Typbbezeichnung erkennen kann (der hat auch noch ein einzelnes Endrohr).


    Anhängelast E36 316i = 1.250kg

    Anhängelast E36 318i = 1.400kg


    Entweder wusste jemand ganz genau, was er da macht - oder es war ein Fall von "mir egal, muss jetzt erledigt werden!" - aber ich tippe tatsächlich auf ersteres, weil der 3er tatsächlich kaum in die Knie geht.
    Evtl. ist der Anhänger auch einfach nur sehr gleichmäßig beladen :biggrins:

    Relativ sorgenfrei kannst auch bis 8 Monate überziehen.
    Kostet bis dahin dann 25 Euro sofern man erwischt wird (bis 4 Monate 15€).
    Über 8 Monate würde ich nicht gehen, ab da gibts dann obendrein noch nen Punkt (und es wird teurer).


    Also keinen Stress bei der Fahrzeugsuche.



    Was ist beim Peugeot alles defekt?

    Ich habe heute mal etwas Statistik meiner Anhängernutzung betrieben.

    Ich bin 2019 mit dem Tema 4927km gefahren.
    Die KM verteilten sich auf 50 Einsätze.
    Theoretische Mietkosten lägen bei 2010€.


    14 Einsätze waren Fahrzeugtransporte (Autos, Motorräder, Beiboot :biggrins:, Hoflader usw.)
    12 Einsätze waren Heu/Stroh Transporte für die Pferde
    und die restlichen 24 Fahrten hatten mit Haus und Hof zu tun, also Grünschnitt/Bauschutt/Kartonagen etc.


    Der Tema ist der mit Abstand am meisten benutze Anhänger im Haushalt und definitiv eine sinnvolle Investition.
    Es ist viel wert, wenn man nicht erst zum Verleiher gurken muss (vorausgesetzt der hat den benötigten Anhänger auch gerade da und nicht bereits verliehen) und nach der Arbeit den Anhänger auch nicht wieder zurückbringen muss. :super:


    Führt außer Jonas (der mich auf den Geschmack gebracht hat eine Liste zu führen ;):biggrins:) noch jemand im Privatbereich Buch über seine Anhängertouren?

    ATU?


    Die wollten meiner Tante erzählen, das eine fast defekte Abgasanlage einen Motorschaden verursachen würde......


    Hab wohl geschlafen als das in der Berufsschule dran war.....


    Ich hatte es nicht in der Berufsschule, aber ich kann euch sagen, dass ein Abgasstau (Kat geschmolzen bspw.) durchaus zu Folgeschäden führen kann.
    Soll heißen: Auslassventil weggebrannt bspw.

    Aber da muss der Fahrer dann schon reichlich merkbefreit sein :biggrins:

    aber man hat definitiv kein Anspruch drauf, wenn es einer macht, hat man Glück gehabt


    Diese Aussage ist nicht korrekt.
    §20+§21 sind explizit *nicht* von den 300€ betroffen.

    Du beziehst dich auf (alle Stellen aus der Plus-Mitgliedschaft, also Bereich "B", zitiert):

    § 13 Pannen- oder Unfallhilfe
    (2) Wir helfen als Serviceleistung am Schadenort in Deutschland durch einen ADAC Straßenwachtfahrer oder bis zu einem Betrag von 300,- € (einschließlich An-und Abfahrt sowie der mitgeführten Kleinma-terialien) durch einen ADAC Vertragspartner, um die technische Fahrbereitschaft wiederherzustellen. Im Ausland besteht in gleichem Umfang ein Kostenerstattungsanspruch bis zu insgesamt 300,- € (ein-schl. An- und Abfahrt sowie der von Hilfsfahrzeugen mitgeführten Kleinmaterialien). Soweit in Deutschland zur Wiederherstellung der technischen Fahrbereitschaft der Einbau eines Ersatzteils er-forderlich ist und dieses durch den ADAC Straßenwachtfahrer oder einen ADAC Vertragspartner bereits mitgeführt wird, erfolgt als Serviceleistung der Einbau des kostenpflichtigen Ersatzteils unentgeltlich

    und:

    § 15 Abschleppen
    (2) Wir schleppen als Serviceleistung in Deutschland das Fahrzeug bis zu einem Betrag von 300,- € durch einen ADAC Vertragspartner unmittelbar vom Schadenort bis zur nächsten geeigneten Werkstatt oder zu einem gewünschten, in gleicher Entfernung liegenden Ort. Notwendige Sicherungs- und Einstell-kosten werden von uns übernommen. Zusätzlich transportieren wir als Serviceleistung Gepäck und Ladung durch einen ADAC Vertragspartner bis zu einem Betrag von 300,- €, wenn ein Transport zu-sammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist. Im Ausland besteht in gleichem Umfang ein Kostenerstattungs anspruch bis zu jeweils 300,- €.


    ich hingegen auf:


    § 20 Fahrzeugtransport(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr technisch fahrbereit. Der Schaden wurde durch eine Werkstatt festgestellt. Es liegt kein Total-schaden vor. Bei einem Schaden in Deutschland kann das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder technisch fahrbereit gemacht werden. Bei einem Schaden im Ausland ist eine Instandsetzung im Umkreis von 50 km vom Schadenort innerhalb von 3 Werktagen – auch mit Ersatz-teilversand nach § 22 – nicht durchführbar.(2) Wir transportieren als Serviceleistung das Fahrzeug mit Gepäck und Ladung durch einen ADAC Ver-tragspartner vom Einstellort zu einer Reparaturwerkstatt an den Wohnsitz der geschützten Person. Kann das Fahrzeug auch am Zielort repariert werden, wird es dorthin transportiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen. Können Gepäck und Ladung nicht zusammen mit dem Fahrzeug trans-portiert werden, veranlassen wir als Serviceleistung einen getrennten Transport zum Wohnsitz oder zum Zielort.(3) In Deutschland schleppen wir als Serviceleistung das Fahrzeug – soweit erforderlich – vom Schadenort zum Einstellort, von dem aus der Fahrzeugtransport erfolgt. Im Ausland vermitteln wir ein Abschlep-punternehmen, welches das Fahrzeug – soweit erforderlich – vom Schadenort zum Einstellort ab-schleppt und erstatten die Abschleppkosten in voller Höhe.(4) Notwendige Sicherungskosten und durch unsere Leistungsorganisation entstehende Einstellkosten werden von uns übernommen. (5) Die Leistung wird auch erbracht, wenn das geschützte Fahrzeug nach einer Entwendung wieder aufge-funden wurde, noch nicht in fremdes Eigentum übergegangen ist und kein Totalschaden vorliegt.(6) Ist der Schaden außerhalb des Geltungsbereiches Europa eingetreten, wird die Leistung ab der Grenze des Geltungsbereiches Europa erbracht.


    § 21 Pick-up-Service (in Deutschland)(1) Bei Schäden in Deutschland und Vorliegen der Voraussetzungen eines Fahrzeugtransports nach § 20 werden die geschützte Person und die berechtigten Insassen als Serviceleistung zusammen mit dem geschützten Fahrzeug durch einen ADAC Vertragspartner zum Wohnsitz der geschützten Person in Deutschland gebracht. Ein Transport zum Zielort wird durchgeführt, wenn dadurch keine höheren Kos-ten entstehen.(2) Ist der Personentransport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich, übernehmen wir die Fahrtkos-ten nach § 18



    und da steht mit keinem einzigen Wort etwas von 300€ was dann auch zu meinen gemachten Erfahrungen passst.


    Da gibts nix zu Mauscheln.
    Das oben angegebene sind die Regeln, danach haben sich die Partner des ADAC und der ADAC selber natürlich auch zu richten.
    Egal ob da viel oder wenig los ist.

    Anständiges miteinander ist natürlich selbstverständlich dabei.
    Die Leute sind eh froh, wenn da jemand mit Ahnung an Bord ist.