aber man hat definitiv kein Anspruch drauf, wenn es einer macht, hat man Glück gehabt
Diese Aussage ist nicht korrekt.
§20+§21 sind explizit *nicht* von den 300€ betroffen.
Du beziehst dich auf (alle Stellen aus der Plus-Mitgliedschaft, also Bereich "B", zitiert):
§ 13 Pannen- oder Unfallhilfe
(2) Wir helfen als Serviceleistung am Schadenort in Deutschland durch einen ADAC Straßenwachtfahrer oder bis zu einem Betrag von 300,- € (einschließlich An-und Abfahrt sowie der mitgeführten Kleinma-terialien) durch einen ADAC Vertragspartner, um die technische Fahrbereitschaft wiederherzustellen. Im Ausland besteht in gleichem Umfang ein Kostenerstattungsanspruch bis zu insgesamt 300,- € (ein-schl. An- und Abfahrt sowie der von Hilfsfahrzeugen mitgeführten Kleinmaterialien). Soweit in Deutschland zur Wiederherstellung der technischen Fahrbereitschaft der Einbau eines Ersatzteils er-forderlich ist und dieses durch den ADAC Straßenwachtfahrer oder einen ADAC Vertragspartner bereits mitgeführt wird, erfolgt als Serviceleistung der Einbau des kostenpflichtigen Ersatzteils unentgeltlich
und:
§ 15 Abschleppen
(2) Wir schleppen als Serviceleistung in Deutschland das Fahrzeug bis zu einem Betrag von 300,- € durch einen ADAC Vertragspartner unmittelbar vom Schadenort bis zur nächsten geeigneten Werkstatt oder zu einem gewünschten, in gleicher Entfernung liegenden Ort. Notwendige Sicherungs- und Einstell-kosten werden von uns übernommen. Zusätzlich transportieren wir als Serviceleistung Gepäck und Ladung durch einen ADAC Vertragspartner bis zu einem Betrag von 300,- €, wenn ein Transport zu-sammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist. Im Ausland besteht in gleichem Umfang ein Kostenerstattungs anspruch bis zu jeweils 300,- €.
ich hingegen auf:
§ 20 Fahrzeugtransport(1) Ein geschütztes Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr technisch fahrbereit. Der Schaden wurde durch eine Werkstatt festgestellt. Es liegt kein Total-schaden vor. Bei einem Schaden in Deutschland kann das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder technisch fahrbereit gemacht werden. Bei einem Schaden im Ausland ist eine Instandsetzung im Umkreis von 50 km vom Schadenort innerhalb von 3 Werktagen – auch mit Ersatz-teilversand nach § 22 – nicht durchführbar.(2) Wir transportieren als Serviceleistung das Fahrzeug mit Gepäck und Ladung durch einen ADAC Ver-tragspartner vom Einstellort zu einer Reparaturwerkstatt an den Wohnsitz der geschützten Person. Kann das Fahrzeug auch am Zielort repariert werden, wird es dorthin transportiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen. Können Gepäck und Ladung nicht zusammen mit dem Fahrzeug trans-portiert werden, veranlassen wir als Serviceleistung einen getrennten Transport zum Wohnsitz oder zum Zielort.(3) In Deutschland schleppen wir als Serviceleistung das Fahrzeug – soweit erforderlich – vom Schadenort zum Einstellort, von dem aus der Fahrzeugtransport erfolgt. Im Ausland vermitteln wir ein Abschlep-punternehmen, welches das Fahrzeug – soweit erforderlich – vom Schadenort zum Einstellort ab-schleppt und erstatten die Abschleppkosten in voller Höhe.(4) Notwendige Sicherungskosten und durch unsere Leistungsorganisation entstehende Einstellkosten werden von uns übernommen. (5) Die Leistung wird auch erbracht, wenn das geschützte Fahrzeug nach einer Entwendung wieder aufge-funden wurde, noch nicht in fremdes Eigentum übergegangen ist und kein Totalschaden vorliegt.(6) Ist der Schaden außerhalb des Geltungsbereiches Europa eingetreten, wird die Leistung ab der Grenze des Geltungsbereiches Europa erbracht.
§ 21 Pick-up-Service (in Deutschland)(1) Bei Schäden in Deutschland und Vorliegen der Voraussetzungen eines Fahrzeugtransports nach § 20 werden die geschützte Person und die berechtigten Insassen als Serviceleistung zusammen mit dem geschützten Fahrzeug durch einen ADAC Vertragspartner zum Wohnsitz der geschützten Person in Deutschland gebracht. Ein Transport zum Zielort wird durchgeführt, wenn dadurch keine höheren Kos-ten entstehen.(2) Ist der Personentransport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich, übernehmen wir die Fahrtkos-ten nach § 18
und da steht mit keinem einzigen Wort etwas von 300€ was dann auch zu meinen gemachten Erfahrungen passst.