Beiträge von Pizza

    Die Achse zu tauschen wäre ja, auch finanziell, durchaus machbar denke ich.


    So weit ich weiß, braucht man trotzdem anschließend eine Freigabe des Herstellers (Tabbert), um das ganze eingetragen zu bekommen. Oder Irre ich mich da?


    Die Frage ist ja, ob Du nach so einem Umbau einen TÜV-Prüfer findest der Dir die erhöhte zGM einträgt (ob mit oder ohne Herstellerfreigabe).

    Daher würde ich mal mit deinem TÜV sprechen, ob es da ne Möglichkeit gibt die Eintragungsfähig ist.


    Wenn es dann einen Plan gibt was umgebaut wird, wird man schon einen finden der das macht, entweder Alko in Elsdorf oder z. B. S&E in Dortmund oder nen richtiger Fahrzeugbauer.

    Kann man da auch eine Achse mit Druckluftbreme machen und di andere Achse als Auflaufbremse?

    So könnte man diesen Autoanhänger auch für jedes Fahrzeug verwenden.

    Mit der Auflaufbremse bist Du doch unabhängig vom Zugfahrzeug. Oder wie soll ein Fahrzeug aussehen an dem man die Auflaufbremse nicht verwenden kann?


    Wenn du 3,2t Zuladung haben willst, bist du aber eh bei Druckluftbremse und Maulkupplung. Aber das sagte Jay ja schon.

    Moin,


    Diebstahlsicherung: Ich würde ein Kastenschloss nehmen, das ist gut und günstig. Gibt auch Varianten die man angekuppelt verwenden kann.


    SML: Eingetragen werden brauchen die nicht. Den Adapter den Du suchst gibt es mWn nicht, ich würde die beiden Bajonettstecker abscheiden und neue mit DC-Abgang verbauen.


    Gruß Niclas

    In dem Beispiel von mario77 steht auf der HP:

    Holz-Verkaufshütten auf Fahrgestell / Anhänger incl. TÜV Abnahme!

    Das zählt halt dann als Ladung. Und ist zugelassen.

    Mal abgesehen davon, dass ich die Marketing-Worte einer Homepage nicht derart auf die Goldwaage legen würde:


    - Rein von der Formulierung könnte es auch heißen: "Holz-Verkaufshütten fest auf Fahrgestell montiert" Das wäre aus meiner Sicht kein Wiederspruch zu der von dir zitierten Formulierung.

    - Konstruktiv (Radkästen in der Hütte zum Beispiel) sieht es für mich nicht nach einer abnehmbaren Hütte aus.

    - Teile der Beleuchtungseinrichtungen sind an den Hütten montiert.


    Es könnte natürlich sein, dass die Dinger mit irgendwelchen Taschenspielertricks durch den TÜV kommen, glaube ich aber nicht dran. Das ist ein Fahrzeug.

    Ich meine die Schmiernippel können drinnen bleiben.

    Ich überlege gerade eher, ob der S-Nocken irgendwie beiseite muss :/


    Ist bei mir leider ein paar Tage her, dass ich das gemacht habe und den Anhänger habe ich heute nicht mehr.

    Bei uns funktioniert es übrigens bei der blauen Tonne, wenn man was daneben stellt.

    Solange die es vernünftig fassen und werfen können nehmen die das alles mit. Spart mit oft den Weg alternativer Entsorgungsmöglichkeiten.

    Hi,


    mal eine Idee in den Raum geworfen:

    Den Holzspalter quer montieren.

    Der Anhänger sähe dann wohl ungefähr so aus

    Vorteil wäre aus meiner Sicht, dass der Spalter besser zugänglich ist.


    Bei der Längsanordnung würde ich mir überlegen einen fertigen 750kg Anhänger umzubauen. Ich habe es nicht durchgerechnet, aber da ist ja erstmal alees dabei: Räder, Lampen, Kotflügel etc. Der Kleinkram wird sich bei einem kompletten Selbstbau nämlich ganz schön läppern.

    Außerdem kannst Du ihn zugelassen zum TÜV bringen und umschreiben lassen und brauchst dich nicht mit Kurzzeitkennzeichen oder sowas rumschlagen


    Gruß Niclas

    Aber sobald ich mal 2.000 € frei habe, kommt ein 1800Kg Hochlader von nem Anhängerbauer in der näheren Umgebung. Ok, wird wahrscheinl doch nen 2.000 Kg, das Ablasten werde ich mir wohl schenken. Leergewicht ändert sich dadurch nicht und das gesparte Geld zum Ablasten stecke ich dann in Plane und Spriegel.

    "Von der Stange" bekommst Du 1800 kg als Einachser und 2000 kg als Tandem. Da machts dann doch einen Unterschied.


    Ablasten braucht man ja nur für Führerschein oder 100 kmh.

    Das mit der fehlenden Werbung hat mich auch stutzig gemacht.


    Zur Betriebssicherheit: das System braucht ja Strom. Mit einem 7 poligen Adapter dazwischen oder einem spärlich ausgerüstetem Zugfahrzeug war es das schon wieder mit der Sicherheit.


    Mein ATC greift im Fall der Fälle kurz ein und meldet sich sofort wieder Betriebsbereit. Da kann ich nichts negatives berichten.

    Wenn man das Thema googelt finden man zig Seiten die 40kg/80kg Gesamtmasse (ungebremst/gebremst) angeben, außerdem max 2 m lang und 1,4 m Höhe. Ist aber immer alles ohne Quellenangabe.


    Bei Wikipedia steht dann ne ganz interessante Story, scheinbar wollte man das so Regeln, hat es aber nie getan.

    Könnte also spannend werden, wenn man sich dadrüber streiten muss.


    Zur Beleuchtung: Wenn Sie dran ist, muss sie doch funktionieren, oder nicht? Das könnte hier der Punkt sein.