1. Die Frage ob tatsächliche oder zulässige Gesamtmasse erklärt sich mit der Eintragung der 100 kmh von alleine: Da stehen die Anforderungen an das Zugfahrzeug im Anhängerschein. Aufs Kilo genau, da gibt es (fast) nichts zu interpretieren.
2. Wenn man das Anhänger-ESP zur Faktorerhöhung nutzen möchte, sollte man das tunlichst kundtun, sonst hat man ganz schnell die falsche Eintragung.
3. Ich habe bei der Ablastung ohne technische Änderungen ein neues Typenschild bekommen (ein Aufkleber), den soll ich neben das originale kleben. Bin ich noch nicht zu gekommen, ist aber auch erst 5 Jahre her.