@ rower : Ich habe mir die Mühe gemacht das Thema ein bisschen zu recherchieren.
Für den konkreten Fall habe ich ja bezüglich "Fahrrinne hat Vorfahrt" eine Unkenntnis meinerseits eingeräumt.
Wenn du meine Ausführungen für Fehlerhaft hälst, lasse ich mich gerne korrigieren, das kann ich ab.
Daher meine Fagen an Dich:
- Wie sehen das den WSP und Staatsanwaltschaft? Ich habe dazu nichts aktuelles gefunden.
- Auf welcher Basis hat die Berufsschiffahrt deiner Meinung nach Vorrang?
- Auf welcher Basis hat Talwärts Deiner Meinung nach Vorrecht vor Bergwärts?
Gruß Niclas