Erlaubt ist das ohne Probleme und ohne Eintragung. Du darfst einfach nur keine Löcher in Bauartgeprüfte Teile (z. B. Deichsel) bohren. Der Deichselträger wird ja nur geklemmt.
Die Bordwände halten sowas nicht aus. Die sind einfach nicht für die Art Belastung ausgelegt.
Das angegebene Maß ist eine Empfehlung und stark von Zugfahrzeug, Fahrradträger und Fahrrad abhängig.
Es muss einfach sichergestellt sein, dass du noch ausreichend weit einschlagen kannst.
Ob es passt, lässt sich nur durch ausprobieren wirklich ermitteln.
Der Träger (Thule Euroclassic 929) ist 60cm tief, aber auch für 3 Räder konzipiert.
Ich habe mal den Träger auf die Deichsel geschmissen und mit einer Richtlatte ein Fahrrad simuliert. Bei meiner Deichsellänge von 150cm ergibt sich ein Einschlagwinkel von 50°.
Dein Träger darf nur 40cm tief sein. Bei zwei Fahrrädern sollte das aber durchaus möglich sein.
Leuchten habe ich nicht demontiert. Ich nutze den Träger ja auch am Auto. Sollte da mal ein Polizist meckern, klebe ich sie mit Tape ab und gut ist. Das Kennzeichen lasse ich auch dran. Da gilt gleiches wie bei der Beleuchtung. Sobald einer meckert, reagiere ich.
Zum testen kannst du dir nen Fahrradträger beim Händler ja mal auf die Deichsel legen und mit nem Gurt festmachen und auf dem Parkplatz gucken wie weit du einschlagen kannst. Bei nem anständigen Händler sollte das kein Problem sein.
IMG_20190613_132238-3024x2268.jpgIMG_20190613_133500-3024x2268.jpgMVIMG_20190613_132119-2268x3024.jpg