Beiträge von xiszone

    Generell als Tipp für die Zukunft. Frage mit Bild zusammen posten. Einige sind hier sehr schnell mit Antworten. Wenn man jetzt auf das Thema klickt nachdem du die Frage gepostet hast, aber bevor du das Bild postest, sieht man es nicht und fragt sich nur, was will er. ^^


    Ebenso beim Antworten dran denken, dass in der Zwischenzeit schon einiges geschrieben worden sein kann. Nach dem verfassen und vor dem Absenden einmal refresh im Browser drücken und man hat den aktuellen Stand des threads. Die Antwort bleibt dabei im textfeld stehen. Dann eventuell die Antwort erweitern/anpassen und los.

    Wenn Jens am Absenker auch dynamische Blinker hätte, wüsste ich schon was als zusatz kommt. 8o


    Ich denke, dass da ne Defa Dose am Heck des Anhängers plus schöne leuchten mit Spiralkabel eher in Jens Beuteschema passen. ;)

    Die Tabelle habe ich selbst für euch zusammengeschrieben anhand des "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs" Stand 28.04.2020.

    Bei LKW heißt das "61-70" eigentlich "über 60". Du bist also schneller in der Flatrate :D

    Wenn du also schon mit 90 und Anhänger durch die 30er Zone ballerst kannst du auch gleich 120 fahren. Zahlst 680€, schiebst 3 Monate den Anhänger und hast 2 Punkte in Flensburg mehr.

    Magst du nochmal Bilder vom Spriegelgestell machen?

    Welche Reifengröße ist drauf und welche ist in den Papieren?

    Von wann ist der Anhänger?


    Sehr schön gesichert, aber n bisschen Hecklastig geladen oder?

    Hallo Uwe und willkommen bei uns.


    Was die Hochplane angeht, steht die nur sehr selten in den Papieren da alles was ohne Werkzeug/mit Bordwerkzeug entfernbar ist als Ladung gilt.


    Bei den Reifengrößen steht meist nur eine in den Papieren. Bei aktuellen Fahrzeugen steht im COC noch mehr drin oder im entsprechenden Gutachten. Kann also alles seine Richtigkeit haben.


    Vier Jahre abgelaufener TÜV sollte kein Problem darstellen.


    Die fehlende Fahrgestellnummer könnte eher problematisch werden.


    Beim Upload der Bilder hat was nicht so richtig geklappt. Versuche es bitte nochmal.

    LG
    Steffen

    Welches Urteil soll denn der Richter sprechen, wenn in der Rechstgrundlage, nach der er urteilen soll, steht, dass es nicht erlaubt ist. ?

    Es steht ja nicht, dass es verboten ist die Beleuchtung mit einem Akku zu realisieren.

    Denn ich bin der Meinung, dass ein Akku eine ausreichende Versorgung darstellt.

    Daher die Forderung nach einem klärenden Urteil.


    Wenn der Motor nicht läuft, fährst du mit dem Anhänger aber auch nicht!

    Ob eine im Anhänger verbaute Autobatterie reichen würde? :kratz:


    Ist zwar auch nur ein Akku, aber mit entschieden mehr Kapazität als die angegebenen 8h.

    Auch parkende Gespanne müssen unter Umständen beleuchtet sein.


    Es müsste im Text eine Zeit gefordert sein.

    Ist aber auch Quatsch, ob ich 10 Minuten oder 20 Stunden mit dem Anhänger unterwegs bin kann ja keinen Unterschied machen.

    Sonst macht es keinen Unterschied ob Autobatterie oder Akku in der Lampe.



    Grundsätzlich sehe ich allerdings keinen Vorteil von so einem Funk system außer, dass man sich kein Kabel bei Vergessen abreißen kann und den Lichttest hinterm Anhänger parkend besser durchführen kann.

    Hier mal eine Übersicht der neuen Strafen.

    Blau: gleich

    Grün: "Günstiger" als mit/ohne

    Rot: "Teurer" als mit/ohne


    Geschwindigkeit 2020.png


    Bis 15 km/h drüber ist es also billiger mit Anhänger oder einem LKW unterwegs gewesen zu sein.

    Innerorts mit 11-15km/h drüber kann man also 20€ sparen, wenn man mit Anhänger zu schnell war.


    So richtig Sinn macht das alles nicht.


    Zeigt aber auch, dass es für das Fahrverbot innerorts bis 40km/h und außerorts bis 50km/h drüber keinen Unterschied macht ob man mit oder ohne Anhänger unterwegs war.

    Ich hatte nur gehofft, dass ich eine fertige (in größeren Mengen hergestellte) Plane günstiger bekommen könnte als eine individuell angefertigte :)

    Aber dann werde ich mal lokal anfragen :)

    Die Erfahrung zeigt, dass die Planen vom Hersteller oft schlechtere Qualität haben und dazu noch sehr teuer sind.

    Einfach mal mit Maßen anfragen und den Preis uns verraten. Dann kann man recht gut einschätzen ob der Preis in Ordnung ist.


    Auch die muss man rausnehmen zum An oder Abkuppeln.


    Ich mache so eins immer rein wenn ich den Anhänger fahre. So kann mir am Rastplatz keiner den Anhänger mal eben von der Kugel heben und wieder drauf legen.


    Und sowohl mit als auch ohne Zugfahrzeug kommt das Schlösschen plus Kastenschloss dran wenn ich länger parke. Beim Baumarkt etc. reicht mir das Kleine was ich bei der Fahrt dran habe.


    Beim Kühler an der Straße kommt noch ne Radkralle dran. Dann müsste jemand drei Schlösser knacken und das kostet Zeit.


    Bei mir Zuhause bräuchte ich gar kein Schloss. Hab mal nen halben Tag den Haustürschlüssel draußen stecken lassen oder die Schiebetür vom Auto die Nacht über vergessen zu schließen. Da ist nichts passiert.


    Hat jemand nen Tipp für nen GPS Tracker mit geringen Unterhalt?

    Zu § 49a, Absatz 1 könnte sich natürlich auch auf "ständig betriebsfertig sein" beziehen.

    Zum Thema Funk oder Kabel steht in beiden Absätzen meiner Meinung nach nichts.

    Daher gehe ich davon aus, dass der Akku das Problem darstellt.


    Interessant wäre es da mal ein Urteil anzustreben. Denn generell sehe ich auch nicht, warum eine "ausreichende elektrische Energieversorgung unter allen üblichen Betriebsbedingungen" per Akku nicht "ständig sichergestellt" sein sollte. Ein Auto muss ja auch zu den üblichen Betriebsbedingungen vorher getankt sein und bevor der Motor läuft hängt die Beleuchtung ausschließlich vom Ladezustand der Batterie ab.

    Das betrifft dann den Part mit "fest angebracht" und "muss eine ausreichende elektrische Energieversorgung unter allen üblichen Betriebsbedingungen ständig sichergestellt sein".


    Zu § 49a, Absatz 1 (fest Angebracht): Könnte man ja auch festschrauben, dann hat sich das erledigt. Wie ist das da eigentlich mit Bootstrailern, dort ist die Lichtleiste ja auch nicht fest angebracht.


    Zu § 49a, Absatz 8 (elektrische Versorgung): Wäre interessant ob das dauerhafte nachladen über einen Dynamo ausreichend ist.


    So oder so, gegen die Funkverbindung spricht anscheinend nichts. Das Hauptproblem ist wohl die Stromversorgung über einen Akku. Das dürfte dann das gleiche Relikt sein wie bei Fahrradbeleuchtung früher mit Akku. Ist auch erst sehr spät erlaubt worden. Eigentlich total unnötig, ist doch festgelegt, dass man nur mit Licht im dunkeln Fahren darf.