Hab ich dir ja prophezeit, dass der Händler auf deine Umbauwünsche nicht eingehen wird
Beiträge von Frischling
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Die Westfalia hat einen dWert von 18,5, dann darf er nur noch Spielzeughänger fahren
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Bei dem alten Baujahr gab es noch keine Halbschalen, sondern die alten Seile mit fester Öse, ohne Nippel, der Sockel oder wie man es nennen will war angeschweisst an der Ankerplatte.
Die Seile lassen sich nur aushängen, wenn die Trommel abgenommen ist.
Wie Mani schon sagt ist da kein Gewinde dran, die Seile sind nur aufgesteckt.
Rohrzange wird wohl das Beste sein, aufpassen dass du den Sockel nicht abreißt, den gibt es soweit ich weiss nicht als Ersatzteil. -
Ich glaube kaum, dass sich der Händler auf die ganzen Änderungen einlässt.
Ein niedriger Verkaufspreis kommt unter anderem dadurch zustande, dass man als Händler wenig Aufwand betreibt, also Serienanhänger von der Stange verkauft.
Eine individuelle Anpassung/Umbau wäre evtl. möglich, dann würde aber von dem Argument günstiger Preis nach meiner Meinung nicht mehr viel übrigbleiben
Bin mal gespannt
Alternativ kann man sich auch einen kleinen Fahrzeugbauer suchen, der den Drehschemel nach den Vorgaben des Forums baut
, das kostet als Einzelanfertigung dann aber auch richtiges Geld, vermutlich das Doppelte oder mehr.
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Ist nmM das gleiche wie z.B. beim Umweltschutz: früher war es allzu locker, heutzutage wird Manches übertrieben streng geregelt.
Ich durfte mit 19 einen auf 7,5 t abgelasteten 11t-LKW mit einem Tandemanhänger, beladen mit einem Gabelstapler, durch die Gegend fahren, ganz ohne LKW-Lizenz: da kam ich schon ganz schön ins Schwitzen, das war eine sehr große Umstellung ggü. einem PKW.
Heute dürfen die jungen Leute nicht mal mehr einen großen Anhänger hinter ihr normales Auto hängen ohne Zusatz-FS, die Prüfungen sind um ein Vielfaches schwerer und teurer geworden, genauso beim Motorrad.
Kein Wunder, dasss die Jungen eher heiss aufs neueste iphone als aufs eigene Auto sind...
Manchmal merkt man, dass man schon ziemlich alt ist
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Drehschemel scheint eine Wissenschaft für sich zu sein, soviele widersprüchliche Meinungen gibt es hier selten
Normalerweise bauen bei den gewöhnlichen Anhängern alle Hersteller ziemlich ähnlich, aber hier scheint es keine sinnvolle Lösung für alle zu geben, so neu sind die Drehschmel doch nicht mehr inzwischen?
Finde das etwas komisch, hab aber auch keine Ahnung von den Dingern
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Hab mich vielleicht zu kurz ausgedrückt:
bei der 13- Steckdose am Auto muss der RFS angeschlossen sein.
beim Fahrradträger muss RFS angeschlossen sein
bei Anhängern muss kein RFS vorhanden/angeschlossen sein, Ausnahme: neue gebremste Hänger mit EU-Betriebserlaubnis
Du darfst also einen 13 pol Stecker an den Hänger dranschrauben, ohne einen RFS nachzurüsten.
Eine Nachrüstpflicht gab es nur mal für Nebelschlussleuchten bei Anhängern ab Erstzulassung in 1989 oder so ähnlich.
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Rückfahrscheinwerfer muss angeschlossen sein bei 13 pol.
Was ihr dann macht ist eure Sache, aber legal ist das nicht, genausowenig wie Dauerplus auf Klemme 2.
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Schon klar, das ginge aber auch mit 13 pol Multicon bzw. West
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Das Multicon-System ist äußerst exotisch und hat sich überhaupt nicht durchgesetzt, da auch die Automobilindustrie kpl. auf DIN/Jaeger gesetzt hat, der Erfinder Multicon ist soweit ich weiss pleite.
Es gab das urspgl. Multicon, dort waren die Zusatzkontakte außen flach.
Dann kurze Zeit später das West, Weltstecksystem mit runden Zusatzkontakten außen für Pol 8-13 falls ich mich recht erinnere. Die Idee 13 pol ohne Adapter war an sich nicht schlecht, aber vom Markt eben nicht akzeptiert, die Verriegelung des DIN-Steckers und der sicherere Kontakt überzeugte mehr.Adapter 13 pol DIN auf 13 pol West gab es, auch umgekehrt, die waren ziemlich teuer, ob es die überhaupt noch gibt weiss ich nicht.
Was anderes als 13 pol DIN wird nur noch sehr selten verbaut an PKW, und die neuen Anhänger sind meistens inzwischen ebenfalls 13 polig DIN, ebenso Fahrradträger.
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Bei uns ist es auch anders: TÜV ohne Rotkennzeichen kein Problem ( wenn der TÜV ins Haus kommt ), aber vorläufige Zulassung gab es hier noch nie.
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So wie ich es verstanden habe, darf man das tatsächlich.
Es gab mehrere Änderungen in den Entwürfen, und ursprünglich sollte es so sein, wie Jay schreibt: man müsste einen neuen FS beantragen, extra deswegen.
So wie es aussieht hat man den bürokratischen Irrsinn inzwischen erkannt und es gilt für alle nur noch die 3500 kg Regel, Leergewicht Auto dabei egal.
Was das Auto ziehen darf ist hier nicht relevant, FS-Fragen drehen sich um zulässiges GG und nicht um tatsächliche Beladung.
Aber alles ohne Gewähr
Es wird noch ein paar Wochen dauern, bis man allgemein die Neuregelungen überall nachlesen kann, die Gesetzestexte in Rohform sind schwer zu kapieren.
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Aus Holz wird nichts mehr gemacht?
Sehe ich anders, z.B. Böckmann, Brenderup, Humbaur, Saris, Unsinn, und andere bieten nach wie vor Holz an, auch wenn sie es Plywood nennen.
Die weiße Beschichtung ist etwas besser als die "normalen" braunen Sperrholz-Filmplatten, aber im Kern ist es doch das gleiche, oder sehe ich das falsch?
Einen Koffer abnehmbar zu bauen ist prinzipiell möglich, allerdings wird der Kofferaufbau vermutlich ziemlich schwer werden ( zumindest aus Holz
), d.h. mal schnell alleine runterheben ist nicht.
Generell finde ich Selbstbau wirtschaftlich nicht sinnvoll, außer man betreibt es als Hobby, sucht etwas ganz Ausgefallenes oder hat schon viele Teile rumliegen.
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Das könnte evtl. eine BPW sein, S2304SK oder S2304-2RASK, keine Ahnung was da der Unterschied ist.
Du musst nachsehen, dass etwas lesbar ist, z.B. Typenschild der Achse, wenigstens Fettkappe so dass du den Hersteller der Radbremse ermitteln kannst.
Ist auf jeden Fall nichts gängiges, bei 230x40 hat man öfters die R234-76, aber die ist es nicht.
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Außenliegende Kotflügel und Staplerbeladung, das passt in der Tat nicht.
Ich kenne jemanden, dessen schöner fast neuer Anhänger wurde beim Baustoffhändler vom "geschickten" Staplerfahrer beschädigt, obwohl da massig Platz gewesen wäre, der streifte mit dem Heck den Kotflügel
. Dort geht es eben schnell und grob zu, die nehmen das nicht so genau
Mit dem privaten Vermieten wäre ich ganz vorsichtig (Finanzamt + Versicherung), zudem bleibt die Frage der Haftung.
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Hinten 2 Meter abgeschnitten ?
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Manche der modernen Module sind auch für Anhänger-LEDs geeignet, aber längst nicht alle.
Einen Widerstand dazuzulöten kann evtl. helfen, aber auch nicht bei allen Autos; daher finde ich LEDs am Hänger derzeit meistens eher wenig sinnvoll.
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Sorry Alex, das ist nicht korrekt.
Eine Überwachnung der Anhängerblinker ist in D nach wie vor vorgeschrieben
, unabhängig vom Baujahr des Autos, Bj ist nur relevant für NL.
Die Funktionsweise ist aber sehr unterschiedlich, wie von Fido schon geschrieben, hat aber mit dem Anhänger an sich nichts zu tun (außer dass LEDs evtl. problematisch sein können).
Die Blinküberwachung mus auch ansprechen, wenn beide Anhängerblinker defekt sind, das gab vor einigen Jahren mal einigen Ärger mit bestimmten Tronic-Modulen.
Es ist allerdings keine extra C2-Kontrolle wie bei den alten E-Sätzen erforderlich, aber irgendeine Anzeige muss ein, auch Summer oder eine Textanzeige im Display ist möglich.
Grüße von einem der wenigen, der überhaut noch blinkt...
Peter
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Jaja, Verkehrsportal ist nicht schlecht
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Es gibt inzwischen die 8. Verordnung zur Änderung der FE-Verordnung, damit wurde das ganze bürgerfreundlicher: die neuen Klassen dürfen nach dem 19.1. auch gefahren werden, ohne dass der Führerschein getauscht werden muss.
Das heißt im Klartext: das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss beim B-FS nicht mehr beachtet werden, nur noch die 3500 kg Grenze.
Zumindest laut derzeitigem Stand, man sieht an den dauernden Änderungen, dass viele Fehler enthalten sind.
Wobei immer noch erlaubt ist: 3500 kg + 750 kg Anhänger