Beim Fahrtenschreiber dürfte es keinen Unterschied geben, außer es hat sich etwas geändert.
Bei gewerblicher Nutzung muss bei einem zul. Zuggewicht über 3500 kg auch in einen PKW ein Kontrollgerät eingebaut sein (benutzt werden muss es aber nur, wenn ein entsprechend schwerer Anhänger dran hängt).
Ich kenne 2 Fälle, wo jemand ein saftiges Bußgeld zahlen musste - ist aber schon einige Jahr her bei Beiden.
War einmal ein Frontera und einmal ein 5er BMW, also reinrassige PKW, gewerblich unterwegs mit schwerem Anhänger.
Hält sich bloß Niemand dran, die Handwerkerregel gilt allerdings inzwischen für 100 km Umkreis.
Das mit der KFZ-Steuer kapiere ich nicht: Zulassung als LKW und Besteuerung als PKW?
Ich dachte, den Ärger gäbe es nur bei einem nachträglichen Umbau, vor Jahren war doch oft Zirkus weil das FA das etwas anders sah als der TÜV?