Beiträge von Frischling

    Danke für die Info. :)


    Das mit der Achslast ist nicht so arg wichtig, aber schon seltsam - theoretisch muss man beim Beladen dann aufpassen; wenn es in den Papieren steht, zählt es.

    Ich sehe jetzt erst, dass die Typschlüsselnummer genullt ist (Ziffer 2.2) - dann muss bei der Zulassung evtl. doch alles von Hand eingegeben werden.


    Obwohl er eine EU-Zulassung hat - da bin ich überfragt, dann liegt der Fehler vielleicht doch bei der Zulassungsstelle.


    Bekommt man beim Kauf nur ein CoC oder ist der Brief/Zul.besch. schon dabei?

    Was ich nicht verstehe: wieso ist an einem Serienanhänger die AE falsch montiert, so dass an einem normalen PKW der Anhänger im Originalzustand so schief steht?


    Solche Probleme kenne ich nur von manchen Transportern (alte Peugeot Boxer z.B., AHK zu tief) oder Pick Ups (Ranger, AHK sitzt viel zu hoch).


    Der Preis ist allerdings in der Tat heiß.

    Bei Eduard ist auch nicht alles Gold was glänzt - jedenfalls sind die Papiere falsch ausgestellt.


    Die Achslast ist normalerweise so groß wie das zul. Gesamtgewicht, also hier 1500 kg, ebenso muss der Eintrag bei F1 und F2 1500 sein.
    Selten ist das zul. GG höher als die Achslast, dann + maximal erlaubte Stützlast.


    Bei der Zulassungsstelle drücken sie nur einen Knopf und die gespeicherten Daten werden abgerufen, also sind diese höchstwahrscheinlich falsch hinterlegt.


    Das Leergewicht steht normalerweise im CoC drin, als tatsächliche Leermasse.

    Für das viele Geld, das die Fragesteller bezahlen, können sie natürlich einen hervorragenden allumfassenden Sofort-Service erwarten :rolleyes:



    Manchmal kann man sich echt nur wundern über die Mentalität der Leute.

    Vielen Dank für die Mühe und die Info.


    Das entspricht dem, was der ADAC und diverse TÜVs sagen - da lag ich also tatsächlich falsch mit meiner Auslegung.


    Die Anhängelast als Obergrenze gilt also definitiv nicht bei den üblichen Wohnwagen, Zeltcaravans ist nochmal was anderes.

    Schön gemacht das mit dem Besen, die Plane sieht ordentlich aus, allzeit gute Fahrt!


    Wie fährt er sich denn?


    Bei Seitenwind und leerem Anhänger stelle ich mir diese Kombination (großer Einachser mit hoher Plane) einigermaßen problematisch vor.

    Die Gesamtbreite sollte kein Problem sein, da etwa so breit wie dein Auto mit Spiegeln.


    Ein überfahrbarer Anhänger ist kein Kipper, damit kann man einfach einen Rasentraktor etc. verladen, aber nichts abkippen, auch mit Umbauten bleibt der flache Kippwinkel. Das Rutschen hilft vielleicht ein wenig, aber mehr auch nicht.


    Geklaute Bilder besser löschen, stimmt.

    Normalerweise fährt man ungefähr genau so viel leer wie beladen, wenn man nicht grad eine Spedition mit Rückladung hat. ;)


    Irgendeine Kröte muss man immer schlucken - und sei es die Ladehöhe bei großen Reifen.

    Sieht jedenfalls sehr rustikal aus, das System. :augenreib:


    Die Anhänger sind für mehrere 100 kg Stützlast gebaut, sieht man an den massiven Stützrädern und den sehr weit hinten platzierten Achsen - keine Ahnung, warum man das macht. Selbst ein dicker Geländewagen oder Pick Up wird ja heftig in die Hinterfedern gedrückt.


    Verstehe ich nicht, warum das dort üblich zu sein scheint - diese weight distribution wirkt auf mich wie ein Herumdoktorn an einer Fehlkonstruktion.

    Wenn du im normalen Preisbereich bleiben willst (keine Ahnung, ob diese Nachfolger-Westfalia überhaupt noch produzieren, Böckmann mit WCF-Fahrwerk gibt es nur als Tandem): such dir einen mit einer Alko-Achse.


    Dann gehe runter (sofern möglich) auf 1300 kg, dann gibt es Reifen, die mit normalem Luftdruck gefahren werden können wie z.B. 195/70 R 14 mit etwa 3 bar.


    Müssen es 1500 kg sein: 185 R 14 C, die kannst du dann mit etwa 4 bar fahren, die Reifen machen viel aus.
    Einfach möglich wäre noch, den Druck bei längeren Leerfahrten zu reduzieren, danach aber die Anpassung nicht vergessen.


    Beladen ist das Hoppeln generell kein Thema, es geht nur um Leerfahrten.


    Stoßdämpfer reduzieren das Nachhoppeln auch etwas, weicher wird die Federung/Dämpfung aber nicht dadurch.

    Natürlich ist der Wortlaut der Verordnung maßgebend. :)


    Ich las das "in jedem Fall" halt nicht nur bezogen auf Punkt c, sondern eben bezogen auf alle Anhänger gleich welcher Art.


    Es fehlt ein "hier" oder "in diesem Fall" statt "in jedem Fall" - dann wäre es eindeutig formuliert.

    Ich war bisher felsenfest der Meinung wie Mani, dass die Beschränkung auf die zulässige Anhängelast bei allen Arten von Anhängern gilt als Obergrenze.


    Nun gibt es neben der Auslegung im Forum mehrere Quellen (diverse TÜVs und ADAC), die das bei Wohnwagen mit starrem Aufbau verneinen und sich nur auf den Faktor beziehen, d.h. die Beschränkung unter Punkt c der Verordnung gälte nur für gebremste Nutzanhänger/Zeltcaravans und eben nicht für Wohnwagen mit festem Aufbau.