Du hast natürlich in soweit recht, dass man bei einem neuen Anhänger ein CoC dazu bekommt, das ist ja seit mehreren Jahren Pflicht auch bei Anhängern (etwa 2013). 
Aber: zu der Zeit, als dieser Anssems gebaut wurde, gab es so etwas noch nicht, da hatten Anhänger eine nationale BE vom KBA (oder bei exotischen eine Einzelabnahme). Und darüber gab es keine extra Bescheinigung, die man beim Kauf erhält, sondern nur der Eintrag der Prüfnummer und des Datums der Erteilung im Brief.
Der Händler konnte also gar kein CoC kopieren. 
Und selbst wenn er alle Briefe kopieren würde (was vermutlich kaum ein Händler macht, warum sollte er auch): die würde er doch dann zusammen mit der Rechnung an den damaligen Käufer ablegen, unter dem Namen des Käufers.
Und wie soll er jetzt nach z.B. 20 Jahren (sofern er das so lange aufheben würde) noch wissen, wer der Käufer eines konkreten Anhängers war, wenn er den Namen nicht kennt und noch nicht mal das Jahr vermutlich?
Auch wenn es für Spoehrtaner nicht schön ist: für mich war vollkommen klar, dass der Händler da überhaupt nichts machen kann, wenn Anssems sich quer stellt.