In der Praxis sind die Anhänger - genau wie PKW - oft schwerer als das Leergewicht laut Papieren, wobei da manchmal ja auch von bis Werte drin stehen.
Ist aber hier nicht relevant, genauso wenig wie das TÜV-GA.
Entscheidend ist: entspricht der Anhänger dem, was im Vertrag bestellt wurde - oder eben nicht.
Steht im Vertrag als Eigenschaft sowas wie Leergewicht fahrfertig inkl. Planenaufbau 600 kg inkl. des gewünschten Zubehörs - ja, dann hat er Recht und er kann zurück treten bzw. rückabwickeln.
Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass eine solche Bedingung bzw. Spezifikation tatsächlich drin steht.