Mit dem Führerschein hat das Leergewicht des Anhängers jedenfalls überhaupt nichts zu tun.
Beiträge von Frischling
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In der Praxis sind die Anhänger - genau wie PKW - oft schwerer als das Leergewicht laut Papieren, wobei da manchmal ja auch von bis Werte drin stehen.
Ist aber hier nicht relevant, genauso wenig wie das TÜV-GA.
Entscheidend ist: entspricht der Anhänger dem, was im Vertrag bestellt wurde - oder eben nicht.
Steht im Vertrag als Eigenschaft sowas wie Leergewicht fahrfertig inkl. Planenaufbau 600 kg inkl. des gewünschten Zubehörs - ja, dann hat er Recht und er kann zurück treten bzw. rückabwickeln.
Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass eine solche Bedingung bzw. Spezifikation tatsächlich drin steht.
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Natürlich sind ca. 600 kg für einen 4 Meter Hochlader in realistisch - mit Bordwänden, aber natürlich auch ohne Planenaufbau, Schwerlaststützen und was sonst noch immer hier verbaut wurde.
Ein Standardplanenaufbau dieser Größe (Stahlrohr) wiegt alleine schon deutlich über 150 kg.
Rechtlich entscheidend ist hier, welche Eigenschaften im Kaufvertrag zugesichert bzw. verbindlich vereinbart wurden - und so blöd kann normalerweise kein Hersteller sein, etwas unmögliches da rein zu schreiben.
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Ist manchmal wirklich besser, nicht alles genau zu wissen.
Bisher hab ich die Restaurant-Küchen alle überlebt.

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Die weißen Kunststoff-Doppelhaken (Miederhoff) halten viele Jahre.
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Das ist aber auch ein paar Tage her, dass ein E36 aktuell war.

Heute kenne ich Einschränkungen des Fabrikats nur noch bei manchen Motorrädern, und dann gibt es für die anderen oft eine Freigabe.
Bei Suzuki Motorrädern haben sie das komplett abgeschafft vor einigen Jahren.
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Drehschemel interessiert bei dieser Anwendung keinen Menschen, und mit dem normalen 3er braucht man sich keinen Kopf zu machen, weil man alles fahren darf was in Frage kommt.

1310 kg Gesamtgewicht passt nicht zu 1500 kg Anhängelast - das wird 1310 kg leer sein.
Alles kann man nicht haben, zu den Vor- und Nachteilen von Tief- und Hochladern gibt es hier viel zu lesen.
Kipper halte ich hier nicht für notwendig oder sinnvoll, so viel Schüttgüter werden anscheinend nicht gefahren und mit dem Budget wäre es auch knapp.
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Wundert mich, dass in der 100 km/h Bescheinigung überhaupt das Leergewicht des Anhängers drin steht.
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Gibt es inzwischen was Neues vom Händler oder von Eduard?
Ist ja schon über 2 Wochen her das ganze.
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Mein alter allgemeiner Rat: erst das grundsätzliche überlegen, und erst dann nach konkreten Modellen suchen.
Tieflader oder Hochlader?
Kippbar oder nicht (bei häufigem Einsatz würde ich immer einen Kipper vorziehen)Reichen 4 m Plattform (da gibt es immer noch die größte Auswahl) oder müssen es 4,5 m oder gar 5 m sein?
Kippbar mit Hydraulik oder ohne?
Beim Hochlader: 10 Zoll (mag ich nicht) oder doch lieber 12 oder 13 Zoll?
Beim Kipper: dürfen es (kurze) Rampen sein, oder soll es ganz ohne Rampen funktionieren?So, jetzt kannst dir viele Gedanken machen (all das wurde im Lauf der Jahre schon mehrfach diskutiert) und erst dann, wenn Du weißt was es grundsätzlich werden soll, dann kannst nach konkreten Modellen gucken.
Den optimalen Anhänger in jeder Hinsicht ganz ohne Nachteile gibt es sowieso nicht, irgendwelche Kompromisse muss man immer eingehen. -
Die AHK von Peka gab es sehr lange, mit den Anhängerteilen haben sie jedoch wesentlich früher aufgehört.
Da etwas zu finden wird schwierig bis unmöglich, einfach zu alt und zu selten.
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Man weiß trotzdem, was gemeint ist.

Der alte Krempel ist schwierig, und ein Umlenkhebel kein typisches Verschleissteil.
Vielleicht mal bei Nico Fahrzeugteile probieren.
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Guck dir einfach genau die Verordnung an.
100 darfst nur fahren, wenn sämtliche Bedingungen erfüllt sind, also auch entsprechendes Auto als Zugfzg.
Ansonsten nur 80, ganz einfach.
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Ohne Gewähr: ich meine mich dunkel zu erinnern, dass das ein Westfalia-Fahrgestell war und deshalb auch die normalen Dämpfer von Westfalia verbaut waren.
Ausbauen und messen / Fotos.
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Beim Astra H kann man diese Überwachung mW auscodieren lassen, wenn die Meldung nervt.
Bau einfach die neue Leuchte ein und dann wird vermutlich keine Meldung mehr kommen.
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Wenn Du den Stecker drehen musst, dann ist es doch schon ein 13 pol System Jaeger, auch wenn nur 8 Pins vorhanden sind.
Dann müsste der Tausch der rechten Leuchte ausreichen.
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So viel Arbeit ist das nicht, ist ja alles fertig und du musst nicht an einzelnen Litzen rumpfriemeln.
Allerdings halt unter dem Anhänger das fertige Kabel verlegen - überschaubarer Aufwand, ob es sich "lohnt" kannst nur selbst wissen.
Mich würde schon die ewige Fummelei mit dem Adapter nerven.
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Am besten einen anderen Anhänger kaufen.

Wenn der Verkäufer ihn nie umgemeldet hat, dann war der letzte eingetragene Halter der Verkäufer deines Verkäufers, und dieser ist verschollen, d.h. er kann keine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Bootsanhänger sind grundsätzlich zulassungsfrei, trotzdem müssen sie ein Kennzeichen erhalten und dann später auch zum TÜV.
Frage bei deiner zuständigen Zulassungsstelle nach, ob es überhaupt möglich ist, jede hat etwas andere Vorschriften.
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Bei einem 13 pol Stecker ist die Leitung dabei (zumindest wenn das original schon dran war), bei einem 7 pol Kabel müsstest den ganzen Strang ersetzen.
Wenn Kabel vorhanden, kannst einfach die Leuchte ersetzen.
2008 dürfte aber noch 7 pol gewesen sein.
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Serienhersteller ist beim DAV etwas übertrieben, ich kenne die auch nur mit genullter Typschlüsselnummer und Einzelabnahme.