Also dass ich nur von D und von der FS-Klasse B geschrieben habe, sollte doch klar sein, oder?
Du darfst in D mit deinem FS B jeden Anhänger bis zu einem zul. GG von 750 kg ziehen hinter einem KFZ bis 3500 kg zul . GG.
Wenn das falsch sein soll, dann zeige mir mal den Link, ich habs bisher immer nur so gelesen.
Du hast insofern recht, als man einen Anhänger bis 750 kg nicht hinter jedem Auto vollladen darf, aber das hab ich ja auch net gesagt, aber ziehen darf man den normalerweise schon. Wenn die ungebremste AHL kleiner wäre als das Leergewicht des Anhängers, dann dürfte man den mit dem FS B ziehen, aber hätte einen Verstoß wegen Überladung begangen, aber eben keinen Fahrerlaubnis-Verstoß.
Ungebremste Anhänger sind in D seit über 15 Jahren nur bis maximal zul GG 750 kg erlaubt, da war meine Formulierung nicht korrekt, da muss ich dir zustimmen, allerdings gibt es auch kaum gebremste Anh. bis 750 kg.
Das Gewicht des stillstehenden, betriebsbereiten Fahrzeugs: diese Formulierung habe ich leider noch nirgends finden können, liegt dir ein Gesetzeskommentar vor?
Halbwissende Grüße Peter