Beiträge von Frischling

    Wenn die technischen Daten der Hapert-Homepage richtig sind ( Koffer vom Typ R ), dann gibt es die gewünschte Höhe von 120 cm nur bei einer Länge von 2,05 m.


    In einen 120 cm hohen Anh. kannst du auch nur hineinkriechen, deswegen gibt es diese niedrigen Versionen meistens nur mit aufklappbarem Deckel wie bei Brenderup oder Agados, viell. auch von anderen Herstellern.


    Alternativ einen mit hohen Bordwänden Aluminium + Deckel, aber das wird teuer und ob es so etwas auch in 120 cm gibt?


    Einen WM Meyer Koffer bekommst du auch in Sonderhöhen, niedrigere Ausführungen als 150 cm sind möglich.

    Nein, da liegt ihr beide falsch :)


    Es gibt zwar eine Regelung für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren gem § 23 StVZO, aber das gilt nicht bei Neufahrzeugen !


    Bei einem Neufzg liegt im Gggsz zu einem gebrauchten kein Kenneichen vor, d.h. immer erst anmelden und dann fahren, kann sonst teuer werden :police:


    Die Regelung mit dem Kennz. ohne Stempel gilt für den Zulassungsbezirk des Kennzeichens und alle direkt angrenzenden Zul.bezirke.

    Bei einem ungebremsten Anhänger ( Rohrdeichsel ist ja i.d.R. ohne Bremse ) wird die Stützlast leer relativ hoch, wenn so weit vorne ein Erad montiert wird, oder sehe ich das falsch?


    Montage an Vorderwand ( wenn man überhaupt eins will ) wäre oft eine sinnvolle Alternative, denk ich mal.

    Normalerweise halte ich einen gebremsten Anhänger fast immer für sinnvoller als einen ungebremsten, allerdings:


    dein V 70 hat ne ungebrmste AHL von 750 kg, das gibt es nur selten bei PKWs.


    du kommst mit 400 kg Zuladung aus nach deiner Aussage.


    In diesem speziellen Fall ( offener Kasten in 2,50 m Länge dürfte bei gut 200 kg leer liegen, ohne Zubehör ) wäre ein ungebremster nicht verkehrt, aber für Bauschutt etc. ist er gar nicht geeignet, wegen des Mißverhältnisses zwischen Volumen und Nutzlast.


    Beim ungebremsten hast du auch keine Handbremse, das kann beim Rangieren von Hand unangenehm werden :)

    Yo, das ist schon etwas kompliziert, da bei der 100 km/h-Regelung, bei der FS-Regelung und bei der allgemeinen Frage, was man ziehen darf immer andere Vorschriften gelten, da ist man schnell verwirrt.


    Die EU-Definition des Leergewichts ( mit dem leichten Fahrer :) ) kenne ich auch, aber wie soll man das tatsächliche Leergewicht ermitteln, im Fzg.schein steht ja keinesfalls der richtige Wert?


    Auf ne geeichte Waage fahren mit fast vollem Tank + ausgeräumtem Auto, dann 75 kg dazu rechnen und dieses Wiegeprotokoll mitführen?


    Bei z.B. nem 1300 kg Anhänger ist es oft nur eine Frage von ein paar kg Leermasse des Autos, ob man den fahren darf oder nicht ( nicht jeder hat nen Patrol oder so etwas :) ).

    Also dass ich nur von D und von der FS-Klasse B geschrieben habe, sollte doch klar sein, oder?


    Du darfst in D mit deinem FS B jeden Anhänger bis zu einem zul. GG von 750 kg ziehen hinter einem KFZ bis 3500 kg zul . GG.


    Wenn das falsch sein soll, dann zeige mir mal den Link, ich habs bisher immer nur so gelesen.


    Du hast insofern recht, als man einen Anhänger bis 750 kg nicht hinter jedem Auto vollladen darf, aber das hab ich ja auch net gesagt, aber ziehen darf man den normalerweise schon. Wenn die ungebremste AHL kleiner wäre als das Leergewicht des Anhängers, dann dürfte man den mit dem FS B ziehen, aber hätte einen Verstoß wegen Überladung begangen, aber eben keinen Fahrerlaubnis-Verstoß.
    Ungebremste Anhänger sind in D seit über 15 Jahren nur bis maximal zul GG 750 kg erlaubt, da war meine Formulierung nicht korrekt, da muss ich dir zustimmen, allerdings gibt es auch kaum gebremste Anh. bis 750 kg.


    Das Gewicht des stillstehenden, betriebsbereiten Fahrzeugs: diese Formulierung habe ich leider noch nirgends finden können, liegt dir ein Gesetzeskommentar vor?


    Halbwissende Grüße Peter

    Einfache Regel ( in D ) : für den FS kommt es auf die Zul. Gesamtmasse des Anhängers und das Leergewicht des Zugfzgs. an.


    Ungebremster Anh. bis 750 kg geht immer.


    Gebremster nur, solange das zulässige Gesamtgewicht kleiner dem Leergewicht des Zugfzgs ist und die Summe der zulässigen Gesamtgewichte unter 3500 kg liegt.


    Beim Leergewicht des Zugfzgs bleibt die Frage, welcher Wert zählt ( tatsächliches oder Untergrenze lt. Fzg.schein oder oberer Wert lt. Schein? )


    Irgendwo stand mal, dass in Zukunft die Regelung nur noch auf das zul. GG der Kombination von 3500 kg beschränkt werden soll, ist aber noch kein Gesetz meines Wissens.

    Der Preis ist aber wirklich außerordentlich günstig, so billig habe ich das noch nirgends gesehen.


    Scheint auch kpl. zu sein mit Tank und Fernbedienung, fehlen nur die Schläuche, Verkabelung, Abschaltventil.


    Hersteller kenne ich Chapel oder Stone Hydraulics.

    Irgendwo vor längerer Zeit habe ich hier irgendwo :rolleyes: schon mal geschrieben, dass es keine Einzelabnahme für einen Neubau mehr gibt, es haben sich verschiedene Zulassungsvorschriften geändert ( nur noch EG-Abnahme ), man braucht auch eine Genehmigung eines Ministeriums zusätzlich zur Abnahme des TÜVs.


    Ich kann dir leider nicht mehr sagen, wo das alles steht, aber seit 2009 ist ein Selbstbau mit Vollabnahme jedenfalls nicht mehr so einfach möglich wie früher.


    Das gilt nur für kpl. Neubauten, nicht für Gebrauchtfahrzeuge / Umbauten.

    Yo, das Ding hat anscheinend eine e-Prüfnummer ( Papiere dazu vorhanden ? )


    Elektrosatz kannst du einen Universalsatz Toptronic nehmen, einen seperaten Blinkgeber gibt es nur für alte relaisgesteuerte Blinker, beim 406 weiss ich es nicht, wie es bei dem ist.

    Es kommt darauf an, was in den Papieren drinsteht: früher stand oft drin: Rüstzustände genehmigt: Plane, Erhöhung etc.


    Bei den neuen Papieren ist normalerweise nur noch eine maximal erlaubte Höhe ( inkl. Anbauten ) sowie ein maximales Leergewicht angegeben: damit sollte nach meiner Meinung alles abgedeckt sein.


    Schau mal in deiner Zul.bescheinigung genau nach, was da drinsteht :police:


    Natürlich muss alles einigermaßen stabil befestigt sein und es darf keine Verletzungsgefahr bestehen.

    Du kannst je nach Beladung den Luftdruck etwas reduzieren, sieh dir mal an, was auf den Reifen für eine maximale Tragfähigkeit bei welchem Luftdruck angegeben ist, 6 bar brauchst du n.m.M. nicht bei 1000 kg GG.


    Allerdings neigen die 10 Zoll Reifen zu Platzern bei zu niedrigem Druck und zu hoher Geschwindigkeit.


    Alko Achsen sind bei den Gummiferachsen etwas weicher, du wirst vermutlich auch eine spezielle Achsaufnahme bekommen können, aber nur zu einem sehr hohen Preis, da Einzelanfertigung.


    195/50 R 13 haben normalerweis eine etwas höhere Tragkraft als 10 Zoll Varianten, benötigen aber für volle Last auch ca. 6,25 bar.

    Den Elektrosatz aus England kannnst du vergessen, da die Blinküberwachung fehlt, beim 406 darfst du aber einen billigen Universalsatz nehmen.


    Die Kupplung mit E-Prüfzeichen sollte funktionieren, wenn es Ärger gibt, dann hast du halt Pech gehabt :rolleyes:, die Versandkosten dürften nicht ganz ohne sein.

    Es gibt manchmal Fälle, bei denen die montierte Steckdose nicht richtig einrastet, weil eine kleine Haltenase weggebrochen ist.


    Sobald du dann einen Stecker oder einen Adapter draufdrehen willst, funzt das nicht richtig, weil die Dose immer weggedrückt wird und sich der Stecker/Adapter dadurch nicht drehen + verriegeln läßt.


    Bei einem modernen CAN-Bus - System darfst du keine 2 Steckdosen montieren, bei einem Terios mit seiner einfacheren Elektrik könnte das gehen, beachte aber die NL-Abschaltung.


    Für 2 Pferde ist das Auto aber nix :)