Die Rechtslage ist an sich ganz einfach, wenn man sie erst mal kapiert hat:
Bei einem ungebremsten Anhänger, und um den ging es hier, muss nur die Bereifung passen, um eine 100 km/h Zulassung zu erhalten. Da das den Anhängerproduzenten (fast) nichts kostet, werden manche ungebremsten Hänger eben serienmäßig so ausgerüstet und der stolze Besitzer darf sich eine Plakette hinten dranbappen.
Nur: dass er mit einem normalen PKW trotzdem keine 100 fahren darf, das ist dann später sein Problem, das sagt ihm der Hersteller nicht.
Das Ganze ist halt ein Werbeargument für die Ahnungslosen , aber rechtlich nunmal korrekt.