Beiträge von Frischling

    Sag ich doch: im neuen Fzgschein ist unter Ziffer 15 die Bereifung eingetragen, d.h. es sind geschwindigkeitsbeschränkte Reifen auf 100 km/h erlaubt, aber das ist keine 100 km/h Regelung für den Anhänger gem. Ausnahmeverordnung :)


    Du hast die Plakette fälschlicherweise bekommen, wenn es hart auf hart kommt wirst du vermutlich ein Bußgeld zahlen müssen :police:


    Als die 100 km/h Regelung neu war gab es das öfters, dass die Damen der Zul. stelle das mit der Bereifung falsch verstanden haben und einfach so ne Plakette erteilten.


    Du kannst dich natürlich auch dumm stellen und (mit passendem Zugfzg) die 100 ausnutzen, die Polizei hat selten den richtigen Durchblick :fluester:

    Als dieser Anhänger gebaut wurde, gab es noch keine 100 km/h Regelung gem. Ausnahmeverordnung in Deutschland :police:


    Manchmal steht was drin wie "Bereifung mit 100 km/h erlaubt" , aber das hat nix mit der 100 km/h Regelung zu tun, ohne richtigen Eintrag und Aufkleber ist es Essig mit der Regelung.


    Hintern 7,5 to ist es allerdings auch wiederum egal :biggrins:

    Ein Datenblatt ist bei den Anhängern mit einer deutschen ABE nicht dabei, eine Datenbestätigung kostet bei WM Meyer extra.


    Erlaubt sind die oben erwähnten 195/50 R 13 auf 5,5 oder 6,0 x 13 Felgen, dadurch wird die Bodenfreiheit etwas besser und diese Reifen besitzen auch etwas mehr Reserven bei der Tragfähigkeit, Luftdruck aber ebenfalls ca. 6 bar.


    Ich glaube nicht, dass der Anhänger für eine Standard-Bereifung mit großen Rädern wie 185 R 14 oder so ausgelegt ist, das wird ein Platzproblem geben und der Hänger würde bei den meisten Zugfahrzeugen schief stehen, kannst ja beim Hersteller mal anfragen.

    Wo liegt denn der Vorteil bei einer Schiene?


    Sie ist deutlich breiter als der Hinterreifen, also nutzt sie seitlich nichts, der Vorderradbügel ist normalerweise so breit, dass das Moped beim Verzurren nicht senkrecht stehen bleibt, was bringt sie also?
    Etwas zusätzlichen Halt nach vorne, ich kenne aber einige Leute, die ohne Schiene gut klarkommen.


    Evtl. über eine neumodische Wippe nachdenken, die braucht wenig Platz und das Vorderrad wird festgeklemmt, d.h. beim Verzurren bleibt das Bike in der Senkrechten stehen, das ist praktisch wenn man keine Hilfe zur Hand hat und sich nicht mit dem Seitenständer behelfen will.


    Wie ein Moped richtig verzurrt wird ist eine Wissenschaft für sich, da hat jeder sein eigenes Patent, selbst die Händler scheinen sich da nicht so recht einig zu sein =)

    Wenn ich das recht verstehe, dann fehlt nicht die FIN, sondern die Typenschilder der Achsen und der Bremsen.


    Der Hersteller der Radbremsen sollte leicht zu ermitteln sein, es wurden ja auch die Bremsen gemacht also auch Ersatzteile bestellt ?, daher sollte der Bremstyp bekannt sein,oft erkenn t man auch an den Fotos der Backen und Abmessungen mehr.


    Bei der AE kann man evtl. vom Aussehen auf den Typ schließen, meistens ist es der gleiche Hersteller wie bei der Achse bzw. den Radbremsen.


    Evtl.kannst du dann neue Typenschilder von den jeweiligen Herstellern der Bremskomponenten bekommen, dann findet der TÜV-Mann auch eine [definition='1','0'][/definition] oder man kann sich für kleines Geld eine neue erstellen lassen.


    Bei einem strengen TÜV hast du auch bei einer normalen HU ohne lesbare Achs- und AE-Typenschilder keine Chance, bei einer Vollabnahme gucken sie immer etwas genauer hin: ich finde den Sachverhalt daher völlig normal, es ist immer schwierig, ohne gescheite Daten eine Abnahme zu bekommen.


    Ob es eine gute Idee wäre, sich die passenden Typenschilder einfach irgendwo prägen zu lassen, kann ich nicht beurteilen; wenn du die richtigen Daten kennen würdest wäre es eine einfache Alternative.


    Das Problem liegt auch darin, dass Heinemann mal das und mal jenes eingebaut hat soweit ich es weiss.


    Edit: EG Typgenehmigung liegt hier sicher nicht vor.


    Das KBA könnte evtl helfen, das wäre auch noch ne Idee, stimmt.

    Das ist ja auch die normale Variante, die gibts überall =).


    Der Hein-Anhänger sieht auf den Bildern nicht schlecht aus, aber mit Sicherheit schwer (steht da nicht was von 1100 kg) und sehr teuer, da sind 2 "normale" Hänger vermutlich preisähnlich.


    Die konventionelle Lösung mit Auffahrrampen funktioniert problemlos, allerdings ist das Fahrverhalten bei einem hohen Kipper mit nem schweren Bagger obendrauf etwas heikel.

    Naja, der Unterschied zwischen 135 und 170 Euro ist sooo arg groß jetzt auch wieder nicht.


    Bei den Siebdruckplatten gibts deutliche Qualitätsunterschiede, finnische Birke sollen die guten sein.

    Er schreibt doch, dass er einen Hochlader sucht ?


    Fitzel kenne ich ein wenig und Algema dem Namen nach, die anderen sagen mir überhaupt nichts, die sind in Deutschland nicht allzu stark vertreten, aber das muss ja nichts schlechtes bedeuten.


    Vorsicht nur mit den Leergewichtsangaben: die Fitzel bauen beim Wiegen alles ab, steht so ähnlich im Prospekt, d.h. mit Hydraulik, Seilwinde, Stützrad, Radsicherung etc kommt noch einiges an Leermasse dazu, und die Leergewichtsangaben bei den zu transportiereneden Autos sind auch nicht unbedingt richtig ( Basisausstattung ).


    Bischen Flugrost macht nix, der entseht sehr schnell und er beeinträchtigt die Funktion nicht.

    Normalerweise brauchst du nur ein neues Typenschild, sonst wird nix geändert, die Ablasterei ist auch nicht teuer, ca. 30,00 Euro beim TÜV + Gebühren der Zulassungsstelle.


    Allerdings muss jemand mit dem BE - FS den Hänger zum TÜV fahren, du darfst ihn erst nach dem Eintrag des geänderten GG fahren ;)

    Nein, der Fall ist glasklar und da braucht man eigentlich nicht drüber zu diskutieren :)


    Was ich allerdings gerne glaube ist, dass jemand mal von der Polizei angehalten wurde und ein Protokoll erhalten hat ( zu unrecht ), ich habe schon öfters fachlich falsche Aussagen von Polizisten gehört, die können ja auch nicht alles wissen.


    So wird z.B. immer wieder behauptet, dass eine abnehmbare AHK immer abgenommen werden muss bei Nichtgebrauch, wo soll das bitte stehen ? Verdecktes Kennzeichen ausgenommen.


    Nur: bei einem eindeutigen Gesetzestext ist jede Diskussion eigentlich müßig, man muss juristische Texte immer genau lesen, die sind oft sehr schwer verständlich formuliert.

    Du musst den Text auch richtig lesen :)


    Anhänger bis 750 kg geht immer, oder bzw. ist die 2. Regelung mit den 3500 kg Gesamtmasse, die du meinst,
    ein 750 kg Anhänger ist dagegen im 1. Teil des Satzes enthalten, vor dem Komma


    Lies das mal genau durch, es steht schon alles richtig da :biggrins:

    Bei einem CFC-Modul handelt es sich schon um ein CAN-Bus Modul, kein analoges, das bedeutet du darfst das meines Wissens auf gar keinen Fall durch ein "ähnliches" ersetzen !


    Frag mal bei der Helpline von Jaeger Automotive nach, die sollten am ehesten wissen was da los ist.


    Ich kenne es so, dass bei einem Fehler bei einem CAN-Bus- Satz gar keine Beleuchtungsfunktion geht, ein Neustart ( Sicherung der Stromversorgung ziehen ) hilft dann oft weiter und alles funzt wie es soll, ein reiner Blinkerdefekt hat man normalerweise eher bei den alten analogen Modulen ( AFC-Module ), aber möglich ist das auch.