Bei der NL hat Mani natürlich recht, die NL ist in Deutschland schon seit über 20 Jahren Vorschrift, die Dauerplusbelegung auf Klemme 2 schon ewig verboten.
Das Zulassungsverfahren bei Bootsanhängern ist etwas anders, beim Anhänger bekommt man einen KFZ-Brief vom Händler, beim Bootsanhänger lediglich eine Datenbestätigung oder ein COC, es besteht keine Zulassungspflicht, aber meines Wissens inzwischen eine Versicherungspflicht.
Wobei bezüglich der Versicherungspflicht man widersprüchliche Angaben findet, sicher bin ich mir da auch nicht 
Auf jeden Fall muss man zur Zulassungstelle, bei der ein eigenes Kennzeichen zugeteilt wird.
Hab nochmal nachgeguckt: das Pflichtversicherungsgesetz findet keine Anwendung für Anhänger, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen. Da Anhänger für Sportzwecke sind von der Zulassungspflicht befreit ( auch wenn sie ein Kennzeichen erhalten
demnach besteht keine Versicherungspflicht bei diesen Anhängern, genau wie früher.
Oder?