Sorry das ist Quatsch. Du musst auch das oder richtig lesen
Es war und bleibt erlaubt: PKW mit 3500 kg GG + Anhänger bis 750 kg GG.
Neu ist die 4250 kg - Regelung gem Zusatzziffer 96: damit geht z.B. auch Auto mit 3000 kg GG + 1200 kg Anhänger, das war/ist mit dem einfachen B nicht erlaubt.
Ein 750 kgHänger darf mit einem B-Auto immer gefahren werden, ansonsten nur bis 3500 kg GG der Kombination, ansonsten braucht man B96 oder gleich BE.
Die Begrenzung über das Leergewicht des Zugfahrzeugs gilt soweit ihc gesehen habe nur für neu ausgestellte Füphrerscheine, also nicht für alte B.
Im Verkehrsportal gibt es einen großen Thread drüber, mit Gesetzestexten.