Es gibt inzwischen die 8. Verordnung zur Änderung der FE-Verordnung, damit wurde das ganze bürgerfreundlicher: die neuen Klassen dürfen nach dem 19.1. auch gefahren werden, ohne dass der Führerschein getauscht werden muss.
Das heißt im Klartext: das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss beim B-FS nicht mehr beachtet werden, nur noch die 3500 kg Grenze.
Zumindest laut derzeitigem Stand, man sieht an den dauernden Änderungen, dass viele Fehler enthalten sind.
Wobei immer noch erlaubt ist: 3500 kg + 750 kg Anhänger ![]()