Beiträge von Jay

    Herr Kollege :) !

    Ich bin immerhin schon so alt und so lange im Geschäft, dass ich keine Prüfung machen musste.

    Ach kuck - aber ich verkaufe nicht, ich bearbeite nur (bin in der Zentrale), also auch kein BWV'ler sondern richtig IHK-gelernter! ;)

    Aber mit den Steinzeitrechnern hast du recht - wobei es bei uns auch teilweise noch solche Rechner gibt... :D

    Neee, auf der Zulassungsstelle werd ich meine Brötchen eher wieder los - meine letzte PKW!!!-Anmeldung hat mich 120 Euro gekostet, immer wieder das Theater mit den Ami's und den Sonderregelungen fürs kleine Kennzeichen.... :mad:

    Bin gelernter Versicherungs-Kaufmann, arbeite zwar im Hauptfeld Lebensversicherung, dort Abteilung BAV, aber gelernt hab ich alles! :D

    ...zum 31.12.2008 sollte der Übergangszeitraum für die Versicherungsbestätigungskarten eigentlich enden!...

    SOLLTE! Vater Statt hat es aber bis jetzt nicht geschafft, alle Zulassungsstellen entsprechend an die EDV anzuschliessen und daher gibt es noch immer Zulassungsstellen, die die "Doppelkarte" haben wollen!

    Diese Doppelkarten lagen oft blanko aus und jeder konnte damit bei der Zulassungstelle ein Fahrzeug zulassen. Die Versicherung hatte dann den Kunden "am Hals".

    So blanko kann das niemals gewesen sein, da steht/stand dann immer mindestens die Nummer des Versicherungsunternehmens und die Nummer desjenigen Außendienstlers drauf, der die Doppelkarten dahingelegt hat. KEIN Versicherungsunternehmen wird an irgendwelchen Zulassungsstellen Blanko-Formulare auslegen, seit der EU-Vermittlerrichtlinie DARF das auch garnicht mehr sein. Ich denke eher, das waren Einzelfälle, wo Vermittler ab und zu mit dem Amtleiter zum Essen gegangen sind, dafür, dass der Vermittler die "Blanko-Doppelkarten" auslegen durfte.

    Das Versicherungsunternehmen, dass die Kunden mit den "Blanko-Karten" am Hals hat, muss nämlich auch ne Provision an den Vermittler bezahlen, der die Karten eingereicht hat. Ohne entsprechenden Vertragspartner im Außendienst geht das nicht - nur bei Direktversicherungen, und da muss man zumindest das Häkchen setzen, dass man alles gelesen hat, was wichtig wäre! ;)

    Ihr habt beide Recht: Aber auf den jetzt ausgegebenen Doppelkarten (die nur noch einzeln sind und auch: "Versicherungsbestätigungskarten" heissen) steht die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer mit drauf!

    1:1 für beide! :D

    Richtig, das Auto hat Ausnahme-Genehmigung, meine Idee war hier aber ohnehin, universale Sidemarker (Seitenmarkierungsleuchten) zu nehmen, die halt die Form meiner Blinker haben, um ein einheitliches Bild zu bieten.

    Aber Reflektoren wären zwingend notwendig, auch bei "kleinen" Hängern?


    Hmm, dann brauch ich wohl doch was Kombiniertes.... aber hier gibts ja genug Auswahl im Netz! ;)

    Hab zu dem Thema auch noch ne Frage, in Bezug auf "Dürfen", "können", "müssen":

    DARF ich auch auf nem kleinen Hänger SeitenmarkierungsLEUCHTEN haben? Und müssen die Leuchten auch Reflektorflächen haben? Oder kann ich einfache "Sidemarker" verwenden? Ich habe bei meinem Ami ohnehin immer die Sidemarker, also Standlicht an, würde das also beim Hänger entsprechend mit schalten, sofern erlaubt?

    So leid es mir tut: Nein, auch das darfst du nicht mit dem KA (oder irgendeinem anderen Auto ziehen.

    Soweit ich das in dem Clip erkennen konnte, hat das Teil weder ne Anhängekupplung, noch irgendwelche lichttechnischen Einrichtungen. Von einer auf Geschwindigkeit (also mehr als 5km/h!!) ausgelegten Bereifung will ich noch garnet sprechen! Folglich wird dieser Verkaufsstand auch nur zum "von Hand schieben" ausgelegt sein.

    Übrigens: Selbst wenn es ein Hänger ist: Die Variante mit dem Gasgrill müsste dann auch alle 2 Jahre zum gesonderten Gas-Tüv!

    NEIN! Ein Hänger kann/darf nicht mit Abschleppstange gezogen werden. Da musst du dann schon ein entsprechendes Zugfahrzeug (schlimmstenfalls ADAC o.ä.) organisieren, das den Hänger transportiert!

    Und glaub mir, sowas kostet 1. sicher Bußgeld und Punkte und 2. im Schadenfall hast du keinen Versicherungsschutz, das heisst, du bleibst auf allen Kosten sitzen.

    Worst Case:
    Dein "Hänger" löst sich, ein entgegenkommender Tanklaster weicht aus und rast unter ner Autobahnbrücke in die Bushaltestelle, wo 20 Kinder auf den Schulbus warten, 10 Tote, 10 Schwerverletze, viele lebenslang behindert, der Tanklaster läuft aus, entzündet sich, das Erdreich wird kontaminiert und die Brücke wird beschädigt.....
    Und das musst du alles aus eigener Tasche bezahlen - dein LEBEN LANG!!

    Ich weiss, das ist ein sehr konstruierter Fall, aber wir haben bei uns im (Auto)Forum immer wieder irgendwelche (meist 18jährigen), die meinen, alles mit dem Auto machen zu können und denen muss man es wirklich so krass unter die Nase reiben, damit sie glauben, was "Verlust des Versicherungsschutzes" heissen kann!

    Das hat nen gesetzlichen Hintergrund:


    Zitat

    Unter Abschleppen versteht man ausschließlich das Ziehen eines liegengebliebenen Kraftfahrzeuges als kurzfristige Hilfsmaßnahme. Zum Verbinden der beiden Fahrzeuge wird ein Abschleppseil, eine Abschleppstange oder eine Abschleppachse benutzt.


    Schlüsselworte sind hier: Kurzfristige Hilfsmaßnahme, meist in Verbindung mit "Gefahrenabwehr" - wenn du z.B. ein liegengebliebenes Fahrzeug von der Straße wegschleppst, beseitigst du ja eine unmittelbare Gefahr (das Auto auf der Straße).


    Mit nem Anhänger ziehst du ja was in der Absicht, etwas zu transportieren!


    Und außerdem sitzt im abgeschleppten Auto ja jemand drin - es kann selbständig bremsen und lenken!

    Ah jetzt ja! Dann entschuldige ich mich ganz ausdrücklich, wenn ich dir hier so viel "vor den Latz baller".

    Ich hab jetzt mal kurz gekuckt, bei Ford direkt finde ich für den KA nur einen Elektro-Satz, im Anhängerkupplungsfachhandel finde ich garnichts für den KA! Im Gegensatz, ich fand sogar an mehreren Stellen diese Aussage: "In Deutschland ist die AHK am KA nur für einen Fahrradträger zulässig, es gibt also keine Möglichkeit einen Anhänger mit zunehmen."

    Tut mir leid, aber so wie es aussieht, scheitert es bei dir schon an dieser frühen Stelle! :(



    EDIT: @Anhänger24.de: Nein, der Rameder hat GARNICHTS für den KA, Ford selber nur Elektro-Sätze!
    Ich wollte nur keine "Fremdwerbung" machen, daher hab ich vorher keinen Namen genannt!

    Hast du denn schon ne AHK an deinem KA? Dann muss auch eine Anhängelast da sein - entweder in den Fahrzeugpapieren oder in den Papieren der AHK!


    Aber bei deinem Vorhaben, da könnte es bei deinem Ka aber schon knapp werden! Grad Getränke, Kühlschränke und Grills sind ja jetzt nicht sonderlich leicht! Ein Popcorn- oder Puffreis-Stand wäre da leichter zu realisieren! *Spässle*

    Wieder Ernst: Hast du vor, das gewerblich zu machen? Dann solltest du nämlich erstmal die Rahmenbedingungen bei deiner Gemeinde klären, grad bei Lebensmittelverkäufen gibt es nämlich (teilweise regional unterschiedlich) recht strenge Regelungen. Brauchst du nämlich zum Beispiel zwingend eine Möglichkeit, deine Hände zu waschen (Hygienevorschriften), dann brauchst du schonmal mindestens: Waschbecken, Frischwasser (mit Pumpe) und Abwassertank. Und das ist alles GEWICHT!

    Deine max. zulässige Anhängelast würde sicher etwas helfen - denn ich denke nicht, dass die allzuhoch ist und daher limitiert sich die Auswahl schon wieder etwas.

    Und was willst du denn verkaufen? Ne Würstchenbude wirst du nicht ziehen können, nen kleinen Marktstand vielleicht grad noch! ;)

    Umrechnungsformeln für d-Wert,
    max. Anhängelast und Gesamtgewicht:


    Der d-Wert einer Anhängekupplung ist die Berechnungsgrundlage für die zulässige Anhängelast.
    Einmal durch eine geeignete Konstruktion bestimmt und geprüft, bleibt er unveränderlich.
    Das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und die Anhängelast sind veränderliche Werte, wobei zu
    beachten ist, dass Chassishersteller und deren Peripherie das Gesamtgewicht eines Zuges begrenzen.


    Mit folgenden Formeln errechnen Sie die gewünschten Werte:


    Berechnung des d-Wertes:
    D = ( G * A * g ) / ( G + A )


    Berechnung der Anhängelast (max.):
    A = ( D * G ) / ( G * g * d )


    Berechnung des Gesamtgewichts:
    G = (D * A ) / ( A* g – d )


    d = d-Wert (=kN)
    A = Anhängelast
    G = Gesamtgewicht
    g = Erdanziehungskraft (9,81)
    Immer mit der gleichen Einheitsgröße rechnen!



    Zur Vereinfachung dieser Berechnungen kann man ein einfaches Programm dazu auch hier runterladen:
    d-Wert Rechner


    Quelle: SVM-Metall.de