Okay, du hast Recht: Über drei Ecken sind SPORT-Anhänger von der Versicherungspflicht befreit:
Ergibt sich aus dem Pflichtversicherungsgestz §1 Ziffer 6c
http://dejure.org/gesetze/PflVG/2.html
ZitatAlles anzeigen§ 1
Der Halter eines ....Anhängers ....ist verpflichtet, .....eine Haftpflichtversicherung ....abzuschließen.
§ 2
(1) § 1 gilt nicht für ….
6. Halter von…..
c) Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.
in Kombination mit der Fahrzeugzulassungsordnung § 2 Ziffer 2e
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=243&paid=3
Zitat§ 3 FZV Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. .....
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind ....
2. folgende Arten von Anhängern: .....
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
Damit dürfte das geklärt sein - man MUSS nicht, KANN den Sportanhänger aber natürlich trotzdem versichern (sollte man sich ja schon mal genau überlegen: Die Haftpflicht ist ja nun wirklich nicht teuer und über ne Teilkasko ist z.B. auch der Diebstahl abgedeckt. Grad Pferde- und Boots-Hänger stehen ja meist nicht dort, wo man sie ständig im Auge hat
)