Beiträge von Jay

    Naja, das ist Ansichtssache, wie sollen es die Versicherungen denn sonst machen?

    Die tatsächlichen Anschaffungskosten sind schliesslich was individuelles. Wenn der Wagen (bzw. Hänger) nicht mehr da ist, kann man ihn ja nicht mehr bewerten. Oder hast du ständig aktuelle Wertgutachten für deine Fahrzeuge?? Bei Young- und Oldtimern macht man das, bei nem Hänger hab ich sowas bisher zwar noch nicht gehört, gibts aber für div. Eigenbauten sicher auch! Wie soll also sonst der Wert des (verschwundenen) Hängers ermittelt werden? Sowas geht in diesem nunmal nur anhand von Marktpreisen - also dem Wiederbeschaffungswert. Bei Autos kann dies z.B. anhand der bekannten Schwacke-Liste, aber auch anhand Marktbeobachtungen in Mobile/Autoscout24/Ebay sein.

    Ein Beispiel: Für unser eines Auto haben wir ein Wertgutachten erstellen lassen, da es in seiner Art in Europa wohl einzigartig sein dürfte. Marktpreise liegen irgendwo am Boden, bei vielleicht 500 Euro, wenn überhaupt mal einer auftaucht. Unserer ist aber komplett restauriert, teilweise neu lackiert und zeitgenössisch getuned mit einem Bodykti, das es nur 1989 und nur in USA gab. Zustand ist Note 2, die 1 gab es nur wegen der Laufleistung von über 150tkm nicht! Hätte der Wagen jetzt ohne Gutachten einen Schaden (es reicht ja schon ein kleiner), sind die 500 Euro Marktwert schnell erreicht. WIEDERBESCHAFFUNG ist das aber nicht (die Restauration und die Teile sind da nicht dabei!). Daher macht man ein Wertgutachten, dann müssen die Versicherungen auch nach diesem abrechnen - und den erheblichen Mehrpreis gegenüber dem Marktwert löhnen!

    Siehe mein Beitrag obendrüber: Kommt auf die Papiere drauf an! ;)
    (Unser Hängerverleiher hat jeweils die "Komplett-Eintragungen")


    Und zur Teilkasko: Falsch, nicht die Anschaffungskosten, sondern die Kosten für die Wiederbeschaffung eines Hängers gleicher Art und Güte. Selbst, wenn du nur einen Euro bezahlt hast und die Hänger werden mit 1.000 Euro gehandelt, bekämst du die 1.000 Euro von der Versicherung! Beispiel einer Winterschlampe von mir: Kaufpreis 300 Euro, dann Hagelschaden: Wiederbeschaffungswert wurde mit 1.300 Euro beziffert (Schaden: 1.800€ oder so), diese 1.300 Euro habe ich als wirtschaftlichen Totalschaden auch bekommen!

    Da wird's mir zu speziell, da muss ich passen. Hab das zwar grundsätzlich mal gelernt, aber halt nur auf PKW und auch eher allgemein. Ja, ich bin gelernter Versicherungs-Kaufmann (einer der letzten mit diesem Abschluss) und arbeite in der Zentrale einer Versicherung in München.

    Meiner Meinung nach ist die Frage die, ist die Plane überhaupt mit versichert? Hier kommt drauf zunächst also an, wie der Hänger der Versicherung gemeldet ist, bzw. als was er in den Papieren unter dem Punkt "Aufbauart" geführt ist. Die Aufbart-Schlüsselnummer kann Punkt 4 der Zulassungsbescheinigung Teil I, die Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus Punkt 5 entnommen werden:
    Aufbauart-Schluesselnummer.jpg

    Unterschieden wird bei Anhängern (laut unserer Berechnungssoftware) bei Anhängern:
    5102 = SDAH offener Kasten
    5122 = Anhänger offener Kasten mit Ladegerät
    5322 = SDAH offener Kasten mit Ladegerät
    5104 = Anhänger Plane und Spriegel
    5103 = Anhänger geschlossener Kasten
    5299 = Anhänger Kipper Fahrgestell
    5201 = Anhänger Kipper Plattform
    5221 = Anhänger Kipper Plattform mit Ladegerät
    5202 = Anhänger Kipper offener Kasten
    5402 = SDAH Kipper offener Kasten
    5204 = Anhänger Kipper Plane und Spriegel
    5404 = SDAH Kipper Plane und Spriegel
    5224 = Anhänger Kipper Plane und Spriegel mit Ladegerät
    5424 = SDAH Kipper Plane und Spriegel mit Ladegerät
    5203 = Anhänger Kipper geschlossener Kasten
    5803 = SDAH Kipper geschlossener Kasten
    5263 = Anhänger Kipper geschlossener Kasten mit Ladegerät
    5863 = SDAH Kipper geschlossener Kasten mit Ladegerät


    Aber selbst hier bin ich mir nicht 100%ig sicher, bei Gelegenheit will ich gerne mal nachfragen, aber ich denke fast, eher nicht - und wenn, dann nur mit nem saftigen Zuschlag. Stoffdach-Cabrios sind ja auch ziemlich teuer in der Versicherung. ;)

    Hömmmmm, also mal ehrlich, geh mal in dich und überleg dir, wie viel (bzw. WENIG!!!) 5kg sind! Beim Abhängen nimmst du den Hänger ja nur ganz kurz hoch und stellst ihn dann aufs Stützrad - oder aber du machst ihn gleich mit dem Stützrad fest. 5kg sind schon verdammt wenig, da reicht es ja schon, nur ne Plane oder ein Kinderfahrrad hinten drin zu haben oder eure Schlafsäcke rutschen im ansonsten leeren Hänger nach hinten und schon sind aus deinen 5kg grad mal noch 1kg geworden. Jetzt lade mal noch was "richtiges" ein - dann haste nicht mehr 5kg, sondern MINUS 5kg - und dann sind wir beim vom Haufen-Micha beschriebenen "wilden Mustang"!!!!! :police:



    Edit: Glonni-Mani war schneller! :wonder:

    Nö, Vandalismus ist Teil der Vollkasko.

    Teilkasko ist für*:

    • Brand oder Explosion
    • Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
    • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Die Anerkennung eines Unwetterschadens bedarf der Bestätigung durch ein Wetteramt.
    • Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Hierbei ist zu beachten, dass dies nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat z. B. entschieden, dass ein Zusammenstoß mit einem Rentier in Finnland keinen Kaskoschaden darstellt, da Rentiere nicht unter das BJagdG fallen (OLG Frankfurt/M. 25. Juni 2003 - 7 U 190/02: Haarwild/Begriff und Beweis des Zusammenstoßes).
    • Glasbruchschäden
    • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
    • Marderbiss ohne Folgeschäden




    *) Je nach Versicherer können die Leistungen leicht differenzieren, grad in Bezug auf Haarwild und Marderschäden! ;)

    ....Vorne am Aufliegepunkt möchte ich am ende so 2 bis 5kg Max. haben....

    Du meinst damit jetzt aber hoffentlich nicht die Stützlast, Alex, oder? 8o

    Stützlast solltest du die max. von deiner Anhängekupplung erlaubte schon voll ausnützen, damit der Hänger ruhig liegt - siehe die Beiträge vom Glonnmany bzgl. Stützlast! ;)

    Na bevor ich mir da so nen Mover anschaff, nehm ich doch lieber sowas hier, den kann man wenigstens noch für andere Sachen hernehmen - z.B. für leichteres Brennholz neben der Auffahrt aufstapeln! ;)

    Zwei Fragen:
    Wie oft braucht du den Hänger?
    Soll der Hänger denn unbedingt in die Garage?

    Ebenfalls 28 von 30 Fragen richtig beantwortet.

    Eine Frage nicht richtig gelesen und bei einer das "Bild nicht gesehen", bzw. nicht erkennen können trotz Zoom-Funktion....
    :confused:


    Aber egal, hab bestanden - wie eigentlich jede FS-Prüfung bisher (also M, A und B).

    Hab bei mir ne 0-Euro-Anti-Schlingerkupplung dran: Kugelkopf nachm Winter und häufiger Benutzung leicht angerostete Oberfläche plus fettfreies Zugmaul! :D

    Klar, ob du ein "normales" Zugmaul oder ein Anti-Schlinger-Maul an deine Deichsel schraubst, ist doch egal. Das Zugmaul merkt doch nicht, ob da noch ne Bremse mit dran ist oder nicht.

    Ich überlegs mir halt andersrum: Welche Hänger haben meistens ASK? Das sind doch wohl die Wohnwägen, relativ geringes Gewicht bei großer Seitenfläche (=Windangriffsfläche). Gut, geringes Gewicht hast beim ungebremsten Hänger ja auch - aber große Windangriffsfläche???

    Aber da hat Frischling schon recht - mehr Sinn macht da sicher ein "ordentlicher" gebremster! ;)

    Erstmal: Doofe Fragen gibts net, nur doofe Antworten! :police:

    Schlingert dein Hänger denn so extrem, dass du das brauchst??? Also bei nem Hänger mit Hochplane könnt ichs mir noch vorstellen, aber bei nem einfachen Kasten?

    Also wenn ich mal von alten Clio ausgeh, dann wird es bei dem wahrscheinlich nicht ganz reichen, nur die Stoßstange drehbar zu machen, da der Kotflügel ja auch noch einen Teil vom Radhaus bildet. Das ist beim Smart eben anders!

    Hab dir mal ein Bild angehängt, was ich meine: Ich denke, nur der Schnitt an der Stossi (rot) würde da nicht ausreichen, du wirst schon an der Koti-Linie schneiden müssen (also grün). Und im blauen Bereich musst halt auch noch ordentlich arbeiten, damit der Reifen da freigängig bleibt, der Kotflügel ist da unten ja nach innen gebogen.

    Hallo OKL,

    kommt drauf an, für was du den Hänger nutzen willst. Wenn du nur Federn, Bettwäsche, Laub, usw. transportierst, dann reicht auch der von Obi. ;) Aber sag doch mal, was du mit dem Hänger vorhast!

    Hmm, Dynamit........ ???? - du weisst schon, wo ich wohne??? KLICK Könnte suboptimal enden! ;)

    Hey, und der Grill - das war ja nur für 4 Leute, da reicht der allemal. Aber wenn dir das nicht reicht, kannst mir gerne den hier mitbringen und schenken - fehlt eh nur die Deichsel, dann isses ein Hänger! ;)

    Naja, evtl. wirds ja dieses Jahr noch was - aber eher später als Früher. ;)

    Zum Thema "fahren können" ein kleines Bild. Ist ne enge, zweispurige Straße. Wenn da einer im Randstein parkt, kommt nur noch einer vorbei. Gut, wir hätten noch über den Bordstein gegenüber ausholen können, nur auf der Straße eingeschlagen sah es dann so aus. Der Hänger hat am Pfosten geschliffen (aber so gering, dass man es nur gehört hat - zu sehen war nix, weder am Hänger, noch am Pfosten), der Spiegel vom Zugfahrzeug war nen Milimeter von der Hauswand entfernt (gut, hätte man noch einklappen können). Die Auffahrt hinterm Zaun ist aber breiter, ca. 5m, da ist ne Firma, da ist am WE keiner da! ;)

    Zu den Bäumen: Die sind schon weg, sind nur noch die Wurzelstöcke im Weg! Hier links neben mir im Bild!