Nicht fahrtüchtig ist ein Auto ja schell gemacht - brauchst ja nur den Kerzenstecker ziehen 
Aber Mani, sorry, ich hab auch schon oft nicht zugelassene Autos getüvt. Entweder mit roter Nummer, entstempeltem Kennzeichen oder mit Trailer hingefahren. Bloß, wenn ein Auto nicht angemeldet ist, heisst es ja nicht, dass es nicht auch nicht versichert ist. Erstens gibt es die Ruheversicherung, zweitens die vorläufige Deckung. Grad nach der Winterpause, da bin ich schon oft mit nicht zugelassenenen Fahrzeugen zum Tüv gefahren, ist jederzeit erlaubt (lt. Gesetz: "Fahrten, die in Verbindung mit Zulassungsverfahren....". Ohne Tüv keine Zulassung ==> ergo Tüv ist zur Zulassung nötig, also ist Tüv-Fahrt eine Fahrt in Verbindung mit Zulassungsverfahren. Ergänzung: Praktischerweise ist mein Tüv sogar direkt an der Strecke zur Zulassungsstelle)
Neuerdings KÖNNEN (nicht müssen, KÖNNEN!!) Prüforganisationen sogar eigene rote Kennzeichen beantragen (rote 05er Dauerkennzeichen), über die KÖNNTE dann auch jedes zu prüfende Fahrzeug bewegt werden.