Für was willst du die Heckklappe öffnen - das geht doch auch durchs Fenster!
Beiträge von Jay
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Achwas, auch ein Tüv weiss, was Sprühfett ist!
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Naja, hell macht das sicher - aber wenn der Anhänger nur noch aus Rückfahrscheinwerfer besteht....
Und so'n Zugmaul haben ja auch nur die wenigsten von uns, oder? Und das hier bzw. auch hier - ist das ne Achsschenkellenkung?
PS: Der kriegt SO aber keinen Tüv mehr! -
daheim hab ich auch SOWAS, hat aber nur 12,90 gekostet, beim 20% auf alles
War ja auch nur ein Beispiel auf die Schnelle!
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Die Einschränkung mit der Geschwindigkeit von 80km/h haste nur zwischen 16 und 18!
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Fürn Oldtimer brauchste ein Gutachten, aber lohnt sich das beim Moped bzgl. Steuer und Versicherung überhaupt? Wahrscheinlich eher nicht! Höchstens als Wertgutachten, wenn was passieren sollte, sonst kriegst nur den Schrottwert für ne 30 Jahre alte Möhre.
Für die Anmeldung brauchst auf jeden Fall nen neuen Tüv, ohne ist da nix mehr zu holen!
Mehr dazu auch hier:
http://www.adac.de/infotestrat…-kennzeichen/default.aspx -
Nein, das stimmt so absolut nicht. Aber kuck doch mal genau einen Beitrag unter deinem: Rechtliches, Behördliches ==> Bootsanhänger und Werkstattfahrt
Da gehts quasi um genau das gleiche Thema!
Wichtig ist in deinem Fall zusätzlich noch Eines: Ist der Hänger schon länger als 7 Jahre abgemeldet? Weil dann sind die Papiere verfallen und du musst neue beantragen. Falls nicht: Kein Problem, frischen Tüv machen und anmelden! -
Ja klar, versteh ich schon - habs ja auch gelesen - hab halt nur irgendwie net jeden Tag dran gedacht, mein Pech!
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Schade, hab die meisten deiner Updates verpasst, da der Thread in der Versenkung verschwunden war.... ein Edit bringt ihn ja nicht wieder hoch....
Aber gut, dass ich die Story schon kannte! -
Meinen Glückwunsch ihr zwei beiden!
Dann wünsch ich euch mal ganz viel Spass mit der Hütte! -
Geht leider für mich auch nicht:
ZitatDer Bedienmann sollte schon 100kg wiegen-
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Na meine Tee-Schipperin ist ungefähr sowas wie deine Schneeschaufel. Und statt Benzin läuft die halt mit Tee.
Also:
Benzin-Fräse vs. Tee-Schipperin
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Ihr Plödels, ihr!
Hab jetzt was Besseres als ne Benzin-Schneefräse: Ne Tee-Schneeschipperin! Bigsmile.gif -
Auch von mir und meiner Frau nen guten Rutsch euch allen!
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Neue Art von Ersatz"reifen" am Anhänger.
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Danke, Wendel, genau die meinte ich!
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Also dass so ne Aluleiste 800kg aushalten soll, glaub ich eher nicht! Die Idee mit dem Wellschlauch ist garnicht so verkehrt, würde da aber (in deinem Fall) eher direkt was aus Metall nehmen, so im Stil von nem kleinen Duschschlauch. Sind die Kabel an den Hebebühnen von LKW nicht auch in so nem Schlauch?
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Auch von mir ein frohes Fest an euch alle und nen besonderen Gruß an Frank!
Lasst euch reich beschenken, aber denkt immer dran: Gesundheit ist noch wichtiger! -
Ich dachte immer, die Anhängelast bezieht sich auf die zGG ? Oder nur auf das tatsächliche Gewicht ?
Kurz gesagt:
Anhängelast = das, was DEIN AUTO ziehen darf
zulässiges Gesamtgewicht = das, was DEIN FÜHRERSCHEIN ziehen darf
Übertrieben (und daher theoretisch) formuliert: wenn ein zGG. 10t-auflaufgebremster Anhänger mit Kugelkopf leer nur 1.000kg wiegt, dann darf dein Golf den auch leer ziehen. Genauso einen zGG. 2t-NICHT-auflaufgebremster Anhänger mit Kugelkopf, der leer nur 550kg wiegt, den darf der Golf auch ziehen.
Wenn du nun aber - mit Klasse "B" einen 800kg zGG. UNgebremsten Anhänger hast, dann darfst du den nicht ziehen, egal mit welchem Auto - denn DEIN FÜHRERSCHEIN darf nur bis 750kg ungebremst ziehen!
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