Beiträge von Jay

    So, die aktuellen Bilder hab ich leider in der Camera vergessen (war ein bisschen spät gestern:o), die muss ich nachreichen, aber trotzdem die Frage an die Experten:

    Kann man die Schräglenker von der UNgebremsten Westfalia-Achse irgendwie umbauen, so dass man sie auch für die gebremste Westfalia-Achse verwenden kann?

    Detailfotos vom Schräglenker sowie der Radnarbe kommen heute Nachmittag!

    Hallo Klaus,

    erstmal willkommen hier im Forum. Kuck doch bitte mal in den diversen anderen Kaufberatungsthreads unter deinem - die Anssems-Hänger wurden hier in den letzten Tagen und Wochen fleissig diskutiert, da wirst du sicher fündig!

    Viel Spass dabei!

    Jay

    Das hab ich schon gesehen - aber ich hätts gern NOCH GENAUER! :D

    Wie schaut die Ecke denn nun aus - auf den Bildern ahne ich ein Vierkant-Rohr anhand dem eckigen Plastikstöpsel, aber die Konstruktion selbst ist durch den "Eckenschoner" ja verdeckt! :?

    Hmmm, ob die 10cm schon als Bordwand gelten können? Mach doch bitte mal ein hochauflösendes Foto von dem Dingens - am besten an einer der vorderen Ecken, so dass man Stirn- und Seiten"wand" sowie die Ecke gut sehen kann! ;)


    Ich glaube eher, dass es bei dir auf komplette Bordwände hinausläuft, eine Erhöhung geht bei den Miniteilchen wahrscheinlich nicht!

    Ist ja okay so, Uwe, und ich sag ja nicht, dass es anderswo net anders sein kann - BEI UNS isses halt nur das Gesamtgewicht, was interessiert, nicht die Nutzlast! ;)

    Na das ist doch mal ne Frage für mich! :D

    Wichtig wäre aber wohl noch die Aufbauart, auch wenn die meisten wohl

    Ich habs ja schonmal an anderer Stelle erwähnt - ich bekomme meine Brötchen von ner Versicherung. Bin zwar nicht im KFZ-Bereich tätig, aber mit "Preisen" kann ich trotzdem dienen.

    In unsererm Laden geht die Berechnung nur nach Gesamtgewicht, nicht nach Nutzlast.

    Bei PKW-Hängern gibt es bei uns soweit ich das hier sehe zwei Klassen: Bis 750kg und bis 3,5Tonnen, dazwischen ist keine Abstufung. Ich hab mal jeweils nen klassischen offenen Kasten (5102 = SDAH) gerechnet.

    Beitrag für Anhänger bis 750kg:
    750kg.jpg

    Beitrag für Anhänger von 750kg bis 3,5 Tonnen:
    2 Tonne.jpg

    Andere Aufbauarten kann ich auf Anfrage gern auch mal berechnen! ;)


    Und keine Sorge - ich verdiene meine Brötchen im Büro, bin kein Verkäufer und will euch auch nix aufschwatzen - biete nur an, dass ich für euch mal ganz unverbindlich Preise berechne. Und ich sags auch gleich dazu: Ich weiss, dass wir bei PKW nicht zu den günstigsten gehören - aber unser Service passt dafür! ;)

    Jein - auch Hochgeschwindigkeitsreifen können inzwischen "geflickt" werden - aber die Vorgehensweise hier ist eine andere als bei den "normalo"-Reifen und die entsprechende Ausrüstung fürs flicken von Hochgeschwindigkeitsreifen hat auch net jeder Reifenfuzzi an der Ecke! ;)

    Und ich sach mal so: Ob du 195/70R14 oder 165/(80R)14 fährst, juckt die nicht. Die kucken - wie beim Auto - erst dann blöd, wenn du mit 225/35R18 oder so auftauchst. Meine Erfahrung, unabhängig von eingetragenen Reifengrößen: Solange du einigermaßen in der Nähe der Serienbereifung bleibst, juckt das niemanden, erst, wenn die Abweichung extrem wird, solltest du an's gesonderte eintragen denken! ;)

    Vielleicht fehlt da aber auch was:

    Zitat

    Der Besitzer kann den Dreharbeiten zuschauen und den Wagen abends wieder mitnehmen.
    Schaufel und Besen sowie ausreichend Mülltüten werden gestellt.



    8o8o8o

    Das WUCHTgewicht schaut eher aus wie ein ZUCHTgewicht, aber gut!


    100er Schild nach hinten hat Rüdiger ja schon gesagt - aber datt Dingens muss RUND sein!

    Und die Befestigung von der extrabreiten, schlammtauglichen Stützrolle ist auch noch nicht ganz ausgereift - aber immerhin schonmal ein relativ wartungsarmer Vollholzreifen auf passender Vollholzfelge. Musst nur aufpassen, dass die beim Fahren nicht zu heiß wird - diese Art Stützrollen haben bei Hitze nen mächtigen Verschleiß und verfärben sich auch ganz schnell von dem tollen Naturbraun in ein hässliches Schwarz! :(

    Vielleicht solltest du auch die großen Räder auf Vollholzreifen mit passender Vollholzfelge umrüsten - die dürfen für die 100er Zulassung nämlich auch älter als 200 Jahre sein und kein :police: meckert! ;) Außerdem haben die viel besseres Profil, grad für angetriebene Anhängerachsen im Gelände nicht unpraktisch!

    Kuckstdu:
    Holzreifen.jpg



    PS: Bei Flitzi fällt mir ein, dass ich noch nen Gutschein für ein Essen im Französischen Nobelrestaurant habe.... :angel:

    Anhängen darfst du auch den 2.000kg Anhänger.

    Aber halt nicht voll beladen, sondern nur bis zum Gewicht von 1.800kg.

    Heisst Nutzlast:
    1.800kg - 620kg Eigengewicht = 1.180kg Nutzlast


    Entsprechender Führerschein vorausgesetzt!

    Gut, Trecker seh ich grad noch ein, aber am PKW mit ner entsprechenden Geschwindigkeit? 8o:shocked:8o

    War jetzt auch nichts gegen dich - aber so ne Aussage von nem GEWERBLICHEN Verkäufer finde ich rechtlich äußerst bedenklich! :police:

    Vor allem die Aussage des Verkäufers - was soll das denn?

    Zitat

    · Gesamtgewicht: 750 kg im Fahrzeugschein eingetragen, (2x750KG durch seine zweite Achse hat der Anhänger also praktisch 1500KG)
    · Nutzlast: ca. 521 kg offiziell, (durch die zweite Achse praktisch 1330KG )-


    Aufforderung zum Überladen? Zeig mit mal ein auto mit ner UNgebremsten Anhängelast von 1330kg! 8o