Beiträge von Jay
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benny: Dankbarkeit is was anderes!
Wenn Andrea sich nun schon die Mühe gemacht hat, das alles für dich hinzutippseln, dann solltest du wenigstens auch so fair sein, zu sagen, was genau deiner Meinung nach an ihren Aussagen falsch ist!
Also Bitte, mich interessiert es auch, was ist daran falsch:
A(ndrea): 1. Gerwerbeanmeldung, bzw. Nebengewerbe > Kosten 20 €
B(enny): Falsch, weil ...
A: 5. Das Fahrzeug muß jährlich zur HU > ca. 44 €
B: Falsch, weil ...
A: 9. Mieter kommen in der Regel gerne 24 Stunden am Tag 7 Tage die Woche. Hast Du Nerv Samstag 21:00 bei Regen deinen Anhänger abzugeben und dem Mieter noch alles zu erklären?
B: juckt mich kein stück, weil ...
(Bin ich mal gespannt, ob du das nach - ich bin großzügig - 3 Monaten immer noch behauptest.)
A: 12. Vollkasko lohnt nur bei Neufahrzeugen und die lohnen in einer kleinen Vermietung nicht.
B: ist so nen kleiner wiederspruch, weil ...Ich bin ja mal gespannt, was da von dir kommt, Benny...
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Neee, am Mittwoch is der Peak der Aschenbecherbenutzung.
Heisst, gestern zu viel gefeiert, heute dafür umso mehr (Raucher-)Pause.
Ob Kunden oder Anhänger24 gefeiert haben, geht aus der Statistik aber net hervor
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Moin Alex,
also ich würd mal sagen:
Dreieckige RückLICHTER sind mit Sicherheit erlaubt, dreieckige RückSTRAHLER aber wohl eher nicht, da diese nur für Anhänger sind.
Egal, ob EU oder Dtl.Grüßle!
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Na eben genau da: Bei Anhänger24.de
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Da verstehst du erstmal grundsätzlich was falsch!
750 kg mit Klasse B (und jeder anderen Klasse auch!) ist nur die Beschränkung für UNgebremste Anhänger. Hier setzt aber meist das Zugfahrzeug die Grenze, da nur die wenigstens PKW überhaupt die 750kg UNgebremst ziehen dürfen.
Über 750kg und gebremst gibt es zwar auch einige Auflagen, aber - ganz einfach formuliert, genaueres sagt dir die Forensuche - wenn du gewichtsmäßig bei den 1.000kg GEBREMST bleibst, dürfen das a. die meisten Führerscheinbesitzer auch ziehen und b. auch die meisten PKW ziehen!
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Davon bin ich doch ausgegangen - daher auch der Smilie
Trotzdem und genau deshalb an dieser Stelle mal wieder ein FETTES DANKE an dich für dieses tolle Forum!
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Passend zum Thema entdeck ich doch heut früh auch hier im Anhängerforum nen Facebook-Knopf
Ich kann Frank natürlich verstehen, wie oben schon geschrieben wurde, als Firma kommst ja quasi nimmer drumrum, ich hoffe aber, dass das Forum und der Shop trotzdem auch weiterhin ohne FB-Zugang nutzbar bleiben -
Meine Eltern gaben mir auch einen Namen - aber da hatte ich kein Mitspracherecht. :-/
Haben dir deine Freunde denn keinen Spitznamen gegeben?
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Was soll das bringen? Dann darfste Dich auch nie mit Gleichgesinnten aus einem Forum treffen. Wie reagiert Du darauf, wenn Du allen 34 Personen beim abendlichen Bier noch kurz erklärst hast, dass bitte ja keiner im Forum dich beim Namen nennen soll?
Also ob Karl, Eugen, Uwe oder sonst was...Damit kann man nun nicht wirklich viel anrichten. Aber Jay ist auch OK.Auch die Gleichgesinnten ausm Forum kennen mich nur als Jay, ebenso im Freundeskreis nennen mich die meisten Jay, das Problem taucht also garnicht auf. Mein Chef und meine Kollegen hingegen kennen nur meinen richtigen Namen, nicht aber "Jay"
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Erst hast du geschrieben, dass du 3,5t NUTZlast bei 3,5t zGESAMTGEWICHT haben willst - dazu müsste der Anhänger gebaut sein wie ecuril's Luftgitarre.
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Na irgendeinen Tod wirst du sterben müssen.
Hochlader heisst, dass die Räder unter der Ladefläche sind, die Anhänger können daher etwas breiter sein, haben dafür aber aber halt auch komplett klappbare Seitenwände (sogar zweigeteilt ist möglich). z.B. so:
Hochlader.jpgAllerdings wirst du wohl in keiner Konstellation direkt die Bordwand als Auffahrrampe benutzen können, Aufsitzrasenmäher haben ja durch das Mähwerk nicht ganz so ne gute Bodenfreiheit wie z.B. ein Quad. Hintere Bordwände gibt es aber direkt auch als Auffahrrampen!
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Ich lebe auch ohne Gesichtsbuch ganz gut!
Meine Freunde haben nämlich so komische Dinger, die nennt man Wohnung oder auch Haus, da ist vorn drann immer so ein Knopf, wenn ich den drücke, kommt Musik (Klingel). Und dann isses noch viel toller als ne Freundschaftsanfrage, da geht dann nämlich vorn ne seitlich angeschlagene Klappe auf (Tür) und dann kann ich direkt, ohne Computer und ohne Telefon mit meinen Freunden reden. Ich weiss, ist ziemlich antiquieriert, aber es macht Spass! Bigsmile.gifBigsmile.gifBigsmile.gif
Ansonsten bin ich halt noch in diversen Foren unterwegs (allerdings nur unter nem Nick, mein echter Name hat im Netz nix verloren) und bei XING.
XING ist, laut Selbstbeschreibung:
XING - Das professionelle Netzwerk | XING XING ist das soziale Netzwerk für Beruf, Geschäft und Karriere.Hier gehts also hauptsächlich um berufliche Aspekte, Freizeitvergnügen hat hier nix verloren
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Kommt halt immer drauf an, wie man in den Wald ruft...
Wie gesagt, sonst schreib lemcotex hier im Forum mal an, wenn sie es nicht selbst entdeckt und was dazu schreibt...
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Frag mal lemcotex, die kann dir da vermutlich mehr dazu sagen!
Ansonsten würd ich auch einfach mal die Vermieter in der Gegend fragen, natürlich ohne zu sagen, dass sie bald Konkurrenz bekommen
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Na gut - dann kann ich dir auch deinen Anhänger net sponsoren.sorry
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Ach Jay, warum redest Du mir das Projekt aus
Tu ich doch garnicht!
Wenn ich das alles so bedenke, hm, dann kann ich auch Brüderchens GW für den Sonntagsausflug saubermachen
Aber da ich Mazda bevorzuge, finde ich die Idee auch nicht schlecht - es sei denn, du willst mir den GW schenken, dann schenk ich dir dafür auch drei Jahre Steuer und Versicherung für ne normale Anmeldung deines Fahrradhängers (nur Tüv musste selber machen :p )
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Okay, du hast Recht: Über drei Ecken sind SPORT-Anhänger von der Versicherungspflicht befreit:
Ergibt sich aus dem Pflichtversicherungsgestz §1 Ziffer 6c
http://dejure.org/gesetze/PflVG/2.htmlZitat§ 1
Der Halter eines ....Anhängers ....ist verpflichtet, .....eine Haftpflichtversicherung ....abzuschließen.
§ 2
(1) § 1 gilt nicht für ….
6. Halter von…..
c) Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.in Kombination mit der Fahrzeugzulassungsordnung § 2 Ziffer 2e
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=243&paid=3Zitat§ 3 FZV Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. .....
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind ....
2. folgende Arten von Anhängern: .....
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,Damit dürfte das geklärt sein - man MUSS nicht, KANN den Sportanhänger aber natürlich trotzdem versichern (sollte man sich ja schon mal genau überlegen: Die Haftpflicht ist ja nun wirklich nicht teuer und über ne Teilkasko ist z.B. auch der Diebstahl abgedeckt. Grad Pferde- und Boots-Hänger stehen ja meist nicht dort, wo man sie ständig im Auge hat
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Oha, na da haste ja was vor dir! Wünsch dir viel Erfolg und vor allem gutes Durchhaltevermögen, Jürgen!
@Mani: Glückwunsch, dann haste ja das Schlimmste hinter dir. Jetzt heisst's nur noch: DURCHHALTEN! Toi, toi, toi!
PS:
20 Kg abspecken......
Ja, das wär auch noch so eine Sache.... wobei ich ja schon mit 10kg halbwegs zufrieden wär. Aber bei der Kälte braucht man ja was anständiges Warmes im Magen, davor war Weihnachten, dann haben erst meine Frau und dann ich Geburtstag, ja, so gegen Mitte-Ende März könnt ich anfangen *pfeif*