Klingt nach nem Plan
Frag aber vorher nach dem Tarif für deinen Eigenbau, nicht, dass sie dir da ne Mondprämie berechnen 
Wegen Kündigungsfrist:
Grundsätzlich haste - wie bei jeder anderen Versicherung auch - ne Kündigungsmöglichkeit zur Hauptfälligkeit mit Frist von einem Monat zum Monatsende, so sagts das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Heisst:
Du musst also z.B. BIS ZUM 30.11. kündigen, die Monatsfrist ist dann der komplette Dezember, damit der Vertrag zum 1. Januar gekündigt ist.
Hauptfälligkeit ist aber nicht grundsätzlich der 1. Januar (daher die "bekannte" Frist vom 20.11.), denn Hauptfälligkeit ist der Termin, zu dem DU deinen Vertrag abgeschlossen hast. Wenn du das Auto, den Anhänger, dein Dreirad also zum 1. April angemeldet hast, dann ist auch der 1. April der Termin deiner Hauptfälligkeit. Hast du zum 1.Oktober dein Auto, deinen Anhänger, dein Dreirad versichert, ist der 1. Oktober deine Hauptfälligkeit. Ausnahme: hast du zum 5. März (also während dem Monat) den Vertrag geschlossen, ist der 1. März (also der jeweilige Monaterste) dein Hauptfälligkeits-Termin.
Alle Klarheiten beseitigt?