...Macht er die Reparatur selbst, hat er kein Anrecht auf die MwSt., die wird seitens der Versicherung nur dann gezahlt, wenn auch tatsächlich eine Reparatur in einer Fachwerkstatt statt findet...
Eine kleine Einschränkung zur Ergänzung: Alles, was eine Rechnung mit MwSt. hat, kann auch bezahlt werden. Die Komplett-Reparatur in der Fachwerkstatt mit Rechnung mit MwSt. auf Teile und Arbeit wird natürlich komplett übernommen, das selbstständige Zurückbiegen und ausbeulen daheim hat keine MwSt., also kann sie nicht erstattet werden, das ist klar. ABER: Werden Teile mit Rechnung mit MwSt. gekauft, diese dann aber selbst eingebaut, dann wird natürlich auch die MwSt. der gekauften Teile erstattet.
Im Beispiel hier wäre also theoretisch denkbar: Der Deichselholm wird mit Rechnung und MwSt. neu gekauft, aber selbst eingebaut ==> Erstattung der MwSt. des Deichselholms