Beiträge von Jay

    Servus und willkommen hier im Forum!


    30cm is schon ein ordentliches Stück - passt denn dann deine alte Plane noch?


    Durchsägen und mit "irgendwas" füllen ginge, aber ich würde es eher so machen:


    Hülse.JPG


    Vier Hülsen aus je zwei Vierkant-Rohren anfertigen (lassen). Das untere Rohr hat die gleiche Größe wie dein Spriegel-Gestell, die obere Hülse die gleiche Größe wie deine Eckrungen. Dann einfach die Hülsen in die Eckrungen des Anhängers stellen und den Spriegel in die Hülsen stellen. Dann musst deinen Spriegel nicht zersägen, kannst jederzeit auf die alte Höhe zurückrüsten und hast ggfs. auch noch für den nächsten und übernächsten (oder den zweiten, dritten, ...) Anhänger ne passende Lösung.

    Ja, vielleicht net ganz so viel wie beim Mani oder Gerhard2, aber es sind definitiv auch etliche zehntausende Kilometer mit Anhänger dabei. Allerdings nur 2 Fahrzeugtransporte - einmal ein Micra, also absolut um erlaubten Rahmen und einmal ein Notfall mit leichter Überladung - waren aber auch nur 7km vom Abschleppunternehmen zu mir (Abschlepper wollte ihn ohne Einverständnis des Besitzers verschrotten).


    Fahrzeugtransporte mach ich sonst nur mit meinem Dicken:
    Jay 3.jpgZug.JPGsicher2.jpg39.jpgHänger.jpgMerlin.jpg


    Und wenn das nicht reicht, muss halt die Sattelplatte dran... ;)
    Anhänger.jpg

    Der hier ist inzwischen über 420.000km angekommen, fast 300.000km von mir selbst draufgefahren und fährt immer noch, mit neuem TÜV im November:


    Hänger1.jpgJay 4.jpg2.JPGCarport4.JPGCarport2.JPGSchutt 2.jpgHolz.jpgUnsinn1.JPG
    (seit Sept. 2015 fährt ihn mein Schwager - nun allerdings ohne Anhängerbetrieb)



    Mein "neues" Spielzeug hab ich seit April 2015, seit September 2015 in Betrieb:
    DSC_0076.JPG1.jpgDSC_1779.JPGFenster.jpg1.jpg
    Hatte zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme grad mal 150tkm, jetzt bei ca. 175tkm und ich hoffe, er bleibt mir genauso lang erhalten wie der Silberne.

    Na wer am Auto keine TK hat, ist selbst Schuld. Schon allein wegen Hagelschaden oder Wildschaden, aber auch alle 3-4 Jahre ne neue Windschutzscheibe für 75 Euro... Ich hab nur bei einem Fahrzeug keine TK eingeschlossen - und das ist ein geschenkter ATU-Roller. Die meisten meiner Fahrzeuge haben sogar Vollkaskoversicherung :angel:

    Guten Morgen Andrea, sehr ärgerlich sowas - und vermutlich hast auch schon einige Reservierungen über die Weihnachtsferien? Ikea-Einkauf und Co.?


    Ich fürchte aber, die Plane wird recht schnell verschwinden, vielleicht maximal noch nen Holzstapel aufm Privatgrundstück schmücken und der Spriegel taucht vielleicht sogar bei ebay auf - dann ist der Anhänger wieder einer unter tausenden und quasi nicht mehr zu erkennen :(


    Wünsch dir trotzdem viel Glück, vielleicht bestätigt sich ja euer Anfangsverdacht!
    Habt trotzdem ein schönes Weihnachtsfest und ein paar ruhige Tage!

    Auch falsch, Mindestalter zum Führen eines KFZ ist 15 Jahre. Par. 10 FeV.

    Da steht aber:

    Zitat

    (3) Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre.

    Wer beim Abschleppen hinten sitzt, führt nicht, sondern steuert - führen muss der im vorderen Fahrzeug. Deshalb: Hinten reicht "fähig".

    Desweiteren simmt die Aussage über mir nicht "zum abschleppen gelten keine Gewichtbeschränkungen"

    Abschleppen ist prinzipiell ohne Anhänger, sondern mit Abschleppseil oder Abschleppstange!



    Abschleppen:
    Der hinten drin sitzt braucht keinen Führerschein. Der vorne drin sitzt für das ziehende Fahrzeug. Dabei gelten ebenfalls keine Zuglängen und Anhängelasten. Sonst könnte man ja auch keinen Gelenkbus abschleppen.

    Auch nur halb richtig: Wenn ein PKW einen PKW abschleppt, brauchen entweder beide einen PKW-Führerschein oder der im vorderen Fahrzeug einen LKW-Führerschein und der im abzuschleppenden Fahrzeug keinen Führerschein, er muss aber fähig sein, ein Auto zu bedienen. Ein 8 jähriger wird das also eher nicht können, ein 14jähriger aber durchaus.

    Servus und willkommen hier im Forum.


    Hast du wirklich ALLE Papiere, also Brief und Schein verloren? Oder ist zumindest noch eines davon da? Und ist der Anhänger zugelassen? Auf dich? Dann sollte es nicht so problematisch sein - ab zur Zulassungsstelle und Papiere neu beantragen. Die haben die Daten ja dann alle im PC, müssen quasi nur neu ausdrucken. Aber ruf doch einfach mal bei DEINER Zulassungsstelle an, die werden dir dann schon sagen, was du tun musst. Nicht jede will gleich alles haben, kann ganz unterschiedlich gehandhabt werden.

    Ich erweiter deine Grauzone mal:


    - Abschleppen ist Abschleppen, ist Pannenhilfe - hierbei gibt es keine Gewichtsbeschränkung (wer kennt noch die Audi Quattro-Werbung mit dem Tanklaster hintendran?).


    - Du willst aber eine günstige TRANSPORT-Möglichkeit haben, hierbei gelten wieder die Anhängelasten. Und zum Thema Überhang: Du rechnest den Überhang ja ab Beleuchtung, nicht ab Achse! Dafür gibt's dann Magnet-Rückleuchten, die ans zu transportierende Fahrzeug gehängt werden. Bleiben noch die Punkte: Dreieckige Rückstrahler (okay, mit Magnet/Kabelbinder/whatever auch noch leicht umsetzbar) und Kennzeichen. Das Kennzeichen der Transportachse darfst du aber meines Erachtens nicht einfach an das Fahrzeug hängen. Wiederholungskennzeichen, wie beim Fahrradträger? Ich hab keine Ahnung....

    Hallo Hausmeister und willkommen hier im Forum.


    Na wenn du direkt in der Bordwand keine Möglichkeit hast, den Spiegel zu befestigen, bleiben dir noch zwei andere Alternativen: Innen oder Außen neben der Bordwand. Je nachdem, wie viel Platz du zur Verfügung hast, kannst du entweder den ganzen Spriegel innen auf die Ladefläche setzen oder du schraubst dir passende Einsteck-Vierkantrohre wahlweise innen in die Ecken oder außen an passender Stelle an die Bordwand bzw. die Ecken dran, dass du da deinen Spriegel drin befestigen kannst.


    Wichtig sind hier vor allem zwei Dinge für dich: Wenn du den Spriegel werkzeuglos demontieren kannst (also z.B. durch Flügelmuttern), dann ist er Ladung und muss nicht eingetragen werden. Und der Spriegel muss - wie jede andere Ladung auch - entsprechend gesichert sein, dass er nicht allein "auf Reisen" gehen kann.