Beiträge von Jay

    Zustand: Älter, gebraucht, aber voll funktionsfähig mit ca. 1 Jahr alter Batterie. Preis muss ich erst beim Kassier nachfragen, Bilder gibt's dann natürlich auch. Werd ich aber vermutlich erst am WE schaffen!


    Zitat von Tomfred

    Nur, wenn er bis an eine Wand ran fahren kann!?

    Dumm gefragt: Wie meinst du das? Paletten direkt an der Wand abstellen?

    Ääääähm, also wenn da Bedarf ist.... ich bzw. unser Verein hat so ein Ding zu verkaufen. Hubhöhe 1,60m, Last glaub ich auch 1t, aber da müsst ich nochmal nachschauen. Also wenn da Interesse besteht, stell ich sie gern hier im Forum ein!

    Aber halt nur zum ABschleppen, für Pannenhilfe (da gilt dann keine Anhängelast, da darfst auch mim Trabbi versuchen nen fetten Lincoln Navigator abschleppen). NICHT aber zum Transport - denn da gilt die Begrenzung der ungebremsten Anhängelast!

    Also mein Brötchengeber ist jetzt sicher nicht der günstigste im KFZ-Bereich, aber ganz ehrlich: So dramatisch find ich die Preise jetzt nicht... Nur Haftpflicht liegt bei uns für nen 1,0t-Anhänger (geraten) bei 45,- Euro im Jahr. Mit Kasko wie folgt:


    hund.JPG

    hund2.JPG


    Rechne dir gern auch Alternativen mit anderem Gewicht!

    Das ABS wird bei solchen Tests meistens deaktiviert, ja.


    Ich hatte neulich mal wieder ein direktverzurrtes Auto vor mir, also Abschleppösen und über die Anhängerkupplung - dem würd ich gern mal den Teil mit der Schlechtwegestrecke zeigen! :evil:

    Hallo ich denk mal Kay?


    Möglich ist vieles - und wenn du den Aufbau "werkzeuglos demontierbar" gestaltest, dann gilt er als Ladung und der offene Kasten bleibt auch weiterhin ein offener Kasten. Benutz doch bitte mal die Suchfunktion, grad mit den Begriffen "Deckel" "Urlaub" und "Fahrräder" wirst du einiges an Treffern haben.


    Auch wenn dein Anhänger "markenlos" ist, zeig uns doch bitte mal ein paar Fotos! Idealerweise von allen Seiten, dann können wir dir auch schon den ein oder anderen Tipp geben oder dich auf wichtige Punkte hinweisen, die du bedenken solltest.


    Wichtig ist auch Zugfahrzeug und Führerschein - ich nehm mal an, der Anhänger ist ungebremst? Was darf dein Auto denn ungebremst ziehen? Die vollen 750kg haben nur die wenigsten PKW eingetragen!

    Wir hatten am Samstag nen Umzug, zwei Fuhren mit zwei unterschiedlichen Anhängern...


    Erste Tour mit nem Böckmann Duo...

    B1.jpg B2.jpg


    B3.jpg B4.jpg


    B6.jpg B5.jpg

    (interessante Kupplung, ASK "light" :) )


    Zweite Tour dann mit meinem eigenen kleinen Kasten (205x110) - leider net ganz passend für nen 120x200er Spind. Der lag dann halt schön diagonal einseitig auf der 40er Bordwand auf. Davon hab ich gar kein Bild gemacht, aber dafür davon, wie wir das Ding zu dritt mit Sackkarre aufm blanken Eis ausm Stall gefahren haben...


    B7.jpg


    Am Sonntag hätte ich zwischendrin auch gern nen Anhänger genutzt.... Hab Schnee geschaufelt, Schnee gefräst, Schnee geschaufelt, Schnee gefräst, Schnee geschippt, Schnee gefräst, Schnee geschaufelt, Schnee gefräst, Schnee geschaufelt…... bis Abends um 7, dann hatte ich keinen Bock mehr. Aber dann heut früh um kurz nach 6 gleich wieder ne Stunde geschaufelt... Ich nähere mich so langsam dem letzten Drittel aus Mani's Schnee-Tagebuch :mad:

    Ich spreche ja auch nicht von den Inselaffen (ohne Prüfverfahren) oder von der ECE. Ich schrieb nur, dass IN DEUTSCHLAND für UNS SELBERBAUER durchaus die StVO gültig ist und nicht zwingend die ECE gelten muss. Klar, dass hier keine Lampen selber konstruiert, aber - und darum ging es ja ursprünglich - dass man durchaus gemäß der StVO Lampen anbauen darf (SELBERANBAUER!!) und dies auch IN DEUTSCHLAND zulässig ist, selbst, wenn es nicht die ECE-Norm erfüllt. Die Lampe kann selbstverständlich der ECE entsprechen, aber die Anbauposition oder der Zweck muss nicht zwingend nach ECE erfolgen.




    PS: Ich bin kein Jurist, allerdings fahre ich am PKW Lampen ohne e-Prüfzeichen - und das völlig legal. Auch MIR PERSÖNLICH richterlich bestätigt, dass ich das darf und dass die Rennleitung im Unrecht war ;)

    StVZO §52 . 4 . Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

    Okay, das erklärt den Mercedes SL (ich glaub R231), den ich neulich als BF3-Begleitfahrzeug gesehen hab =O

    Genau so isses: Diskutieren darf man immer, streiten muss nicht sein. ;)




    In diesem Fall mal kurz laienhaft und ohne Gewähr zusammengefasst:


    - In Deutschland gilt die StVO, also kann diese auch für (Einzel-)Zulassungen/Erlaubnisse in Deutschland herangezogen werden (für die Selberbauer hier im Forum interessant)


    - In Europa gilt die ECE-Norm, damit ist diese auch für Deutschland anwendbar (kann, aber kein muss). Da die großen Anhängerbauer (genauso wie die Autohersteller) in der Regel ihre Produkte in mehreren Ländern anbieten wollen, müssen diese sich nach der ECE-Norm richten.