Beiträge von Jay

    Vielen Dank für diese Aufklärung von Belangen, die ich in meiner dreijährigen Ausbildung zum Versicherungskaufmann natürlich nicht in diesem Umfang gelernt habe, wie sie in dem von dir verlinkten Artikel stehen. Natürlich muss ein Kausalzusammenhang bestehen - aber das hast du nahezu immer im Fall von Versicherungsfreiheit und Regress (Achtung: das sind unterschiedliche Dinge!). Aber es sollte ja wohl auch klar sein, dass die Versicherung umso genauer hinschauen wird, ob ein Kausalzusammenhang besteht, je länger der Tüv abgelaufen ist!

    Das ist alles schön und gut und funktioniert auch wunderbar, solang nix passiert. Aber hier geht es nicht um ein paar Wochen, vielleicht Monate, die der Tüv überzogen werden soll, sondern um die Aussage: Ich will garnicht zum Tüv fahren. Und das ist für mich beabsichtigtes Überziehen von 2, 4, 6 oder gar 8 Jahren bei gleichzeitiger Nutzung des Anhängers. Und da soll die Versicherung dann im Schadenfall auch noch zahlen? GANZ SICHER NICHT!


    Wenn jetzt hier nicht noch irgendwas sinnvolles UND LEGALES zum Thema kommt, mach ich zu!

    Nen Satz Spaxx in unterschiedlichen Längen, Holz-Bretter und -Klötze in unterschiedlichen Stärken und den Akkuschrauber dazu. Für den Abstand nach vorne nehm ich gern nen alten Autoreifen ohne Felge. 4-Zylinder kann man auch mal ohne Palette direkt nur im Reifen transportieren, aber beim Achtender würd ich das net versuchen wollen. Und natürlich: Ausreichend Spanngurte!!!

    Na dann haste aber doppelt Glück gehabt: 1. dass es gehalten hat und 2. das du in keine Kontrolle gekommen bist!


    Die Position an der Felge, wo du die Gurte eingehängt hast, ist absolut nicht optimal, weil sich die Reifen ja drehen können - durch die Position des Spanngurts förderst du die Drehung des Reifens ja sogar noch. Die Abspannrichtung der Gurte nach innen ist in diesem Zusammenhang eine Katastrophe - hier kann sich das Auto ja komplett nach allen Richtungen bewegen, wenn sich die Reifen drehen und die Gurte könnten sich aushängen.


    Fazit: Wenn du den Spanngurt in der (Stahl-)Felge einhängst, dann immer so, dass sich der Reifen nicht drehen kann und dann zusätzlich optimalerweise noch immer "nach außen" - also von der Fahrzeugmitte weg. Alternativ, falls du künftig häufiger Autos transportieren willst, dann besorg dir Trapezschlingen, mit denen du den Reifen umschlingen kannst und damit den kompletten Reifen auf den Anhänger drückst - ohne Drehimpuls!


    LaSi1.jpg

    Eine Aussage fehlt mir hier: wie weit sind die so gefahren?


    Das Gespann vorne sollte ja so erstmal funktionieren.


    Der Sprinter hinten wurde m.E. erstmal abgeschleppt, also im Sinne der Pannenhilfe auch erstmal nicht falsch. Okay, ob der Spanngurt sich als Abschleppseil eignet, sei mal dahingestellt.


    Ist die Fuhre nur vom Ort der Panne bis zur nächsten Ausfahrt unterwegs, sollte das ja auch okay sein.


    Meines Wissens nach gibt es bei der Pannenhilfe weder eine Gewichts- noch eine Längenbeschränkung! Sonst könnten sich ja die ganzen Quattrofahrer auch net einfach Sattelzüge anhängen und mit denen spazierenfahren!


    Einzig der Punkt, dass das „Abschleppseil“ wohl am Anhänger befestigt war, da hab ich keine Ahnung, ob es da ggfs Regelungen gibt. Vermutlich steht in Gesetz was von „geeigneter Anschlagpunkt“ - und da wird wohl am Autotransportanhänger wohl keine LaSi-Öse sein, die für Sprinter+Kleinwagen ausgelegt ist!


    Edit: okay, der Kleinwagen im Sprinter is vermutlich wie meistens nur durch Formschluss verladen und nicht gesichert - aber das is ja wieder ein anderer Punkt, der nix mit dem „28m-Anhänger-Gespann“ zu tun hat!

    Höherer LI heisst mehr Traglast. Das geht immer. Ebenso der Speed-Index: Ob der Reifen für 120 oder für 190km/h zugelassen ist, ist auch egal.

    Danke Kafuzke - zumal hier noch eines dazu kommt: Die Wahrscheinlichkeit, dass genau diese Unfallverursacher hier im Forum sind, dürfte gegen null gehen. Wer sich richtig informiert und die Systeme richtig bedient, steht auch nicht in der Zeitung!