Ich schraube an dem Anhänger in der ungeheizten Garage. Und jetzt ist Winter, draußen friert es. Darum möchte ich den Anhänger erstmal nur für den TÜV fertig machen und dann zulassen. Die gelben Reflektoren anzubringen, geht schnell. Aber für die Nebelschlussleuchte müsste ich doch auch die Verkabelung neu machen, das dauert länger in der kalten Garage. Darum würde ich die NSL, falls für den TÜV nicht erforderlich, lieber im Sommer nachrüsten. Ich fahre seit 40 Jahren Auto und habe die Nebelschlussleuchte fast nie einschalten müssen.
Mir geht es also darum, ob bei einem Anhänger mit Erstzulassung in 1974, letztem TÜV in 1992, bei einer Widerzulassung die alten Vorschriften gelten (Bestandsschutz) oder die aktuellen Vorschriften (in Bezug auf Reflektoren und NSL).