Die Ladung gilt nur dann als gesichert wenn sie mit geprüften Gurten oder Ketten befestigt ist, wenn man es ganz genau nimmt müssen auch die Ösen eine Prüfnummer haben und es muss darauf stehen wie hoch sie belastbar sind, alternativ, hat man bei LKW`s fast immer, kann man einen Aufkleber anbringen auf dem die Belastbarkeit der Ösen steht. Es ist hierbei vollkommen egal ob das Gewerblich oder nicht Gewerblich ist, die Ladesicherungsvorschriften gelten für ALLE.
Beiträge von mb.moto
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@ Stefan mit Klasse B darf man max 3500kg Zuggesamtgewicht haben.
Gruß
Bernd -
Zitat
BCE gibts ned, ich schätze du meinst BE
@ Mani gibt es oder gab es, hab ihn damals vor 20+ Jahren selbst bei der BW gemacht, ist nichts anderes als der alte 2er . -
Kann mir nicht vorstellen das es Probleme gibt oder das die Reifen von der Felge springen, bei mir sind ganz normale 0815 Felgen drauf. Ich weis nur nicht wie der Tüv oder die das sieht.
Gruß
Bernd -
Mit selbstgebauten Gurten wirst du bei der Rennleitung keine Freunde finden, deine Ladesicherung muss mit geprüften Gurten, erkennbar an dem angebrachten "Zettel", erfolgen. Von daher kann ich mir nicht vorstellen das die Versteller zulässig sind. Theoretisch darfst du Gurte bei denen der Zettel fehlt nicht mehr benutzen, auf den Verstellern kann ich nichts erkennen was auf eine Prüfung hinweist und es steht auch nichts dabei, ich würde die Finger davon lassen. Mir wäre auch das Risiko zu groß das sich in der Kurve oder beim Bremsen was löst. Lieber den Gurt kürzen und das neue Ende mit einem Feuerzeug "versiegeln", das ist kurioserweise erlaubt.
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Sag ich doch, du darfst (bei klasse B/BE) nur nicht mit dem Zug über 3,5t (bzw4,25 beim B96) kommen.
Beim passenden Führerschein gilt, wenn du eine zulässige Anhängelast von 1,3t hast darf der Hänger zwar ein zGG von 1,5t haben darf aber nur 1,3t wiegen, den Nachweis darüber muss die Rennleitung erbringen. Dafür gibt es transportable Waagen, wenn die den Eindruck haben das du zu schwer bist ist die ganz schnell vor Ort, kostet auch nur wenn du zu schwer warst.
Hatte ich erst vor ca. einem halben Jahr, Führerschein BCE, Zugfahrzeug Opel Vectra b Caravan max. Anhängelast 1500kg, der Hänger hatte 3t zGG, leer rund 900kg. Begründung zum Anhalten war ein Wackler im Rücklicht. Ladung waren 2 Gitterboxen und ein bisschen Holz, auf der LKW-Waage in der Firma hatte der Hänger 1400kg, bei der Polizei auf der transportablen waren es ein paar mehr. Das einzige was der Polizei nicht gefallen hat war das Rücklicht und daß das Gurtende lose war.
Gruß
Bernd -
Hab mich gerade mal schlau gemacht, stimmt wirklich bei Klasse B, BE, B96 mit Anhänger zählt immer das Zulässige Gesamtgewicht (3,5 bzw 4,25t), allerdings das Gesamtgewicht des Zuges.
Ich dürfte also an ein Auto das 1,5t zGG. hat einen Anhänger hängen der ein zGG von 2t hat, solange das tatsächliche Gewicht des Hängers nicht zu hoch ist.Gruß
Bernd -
Das B hat mit der Felgenhornform zu tun.
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Zitat
mit B oder BE zählen nicht die tatsächlichen Gewichte, sondern das was in den Papieren steht
Meines Wissens gilt auch bei B und BE das aktuelle Gewicht, so zumindest die Auskunft Fahrlehrer, BAG und Verkehrspolizei.
Gruß
Bernd -
Ich gehe mal davon aus das du den normalen B hast.
ZitatKraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Dann musst du nur noch beachten was dein Auto ziehen darf. -
Zitat
Oftmals steht auch bei "nackten" Anhängern eine Höheanangabe für ein Planenverdeck in den Papieren. Solange das Laubgitter nicht über die eingetragenen Maße hinausgeht, ist man "grün".
Heißt das, das ich einfach ein Rohr nehmen und mir den Aufbau selbst bauen kann, ohne das der TÜV was sagt, wenn es ordentlich gemacht ist.
Bei mir ist eine Gesamthöhe von 2,7m eingetragen, das wäre eine lichte Höhe von ca. 2,3m auf der Ladefläche und ein Aufbau von ca1,9m käme mir sehr entgegen, wenn das so einfach wäre. Alleine schon wegen meinem Angelzeug .
Gruß
Bernd -
Hallo
Ich würde gerne meine Höhenverstellbare Deichsel gegen eine "normale" tauschen, das Problem ist das die Deichsel mit einer Flansch an der Achse verschraubt ist. da man an der Deichsel ja nicht schweißen darf müsste ich eine Klemmschale anbringen, leider ist an der Achse noch ein Stück angeschweißt ( zum Boden hin) an dem die Deichsel festgeschraubt ist. Kann ich dieses Teil einfach abflexen und dann die Klemme montieren, oder gibt es Klemmschalen die ich wie eine Flansche an die Achse schrauben kann, bzw. gibt es Deichseln die diese Flansch haben.
Gruß
Bernd -
Mal eine ganz blöde Frage: wie sieht das eigentlich mit dem Zoll aus, was fallen den da für Gebühren und Abgaben an?
Wenn ich ein Fahrzeug zb. nach Frankreich verkaufe muss der neue Besitzer X% vom Kaufpreis zahlen, so war es zumindest als ich das letzte mal ein Auto nach Frankreich verkauft habe. -
Wenn du das Gitter so anbringst das du es nicht mehr einfach entfernen kannst zählt es zum Aufbau und muss eingetragen werden, ist es so angebracht das du es jederzeit abnehmen kannst ist es Ladung und muss entsprechend gesichert sein. Also einfach etwas konstruieren was du immer abnehmen kannst und nichts Scharfkantiges absteht, zb. eine Steckrahmen den du an 2-3 Stellen an der Bordwand oder an den Rungen befestigst, gesichert mit einen Bolzen der gegen herausfallen gesichert ist.
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Ich habe geschrieben "sollte" nicht muss, wenn du bei einem Unfall auch noch gerne von hinten deine Ladung abbekommen willst, bitte. Ich kann gerne darauf verzichten.
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NB2 OK das ist was anderes, aber ob das dem Fahrverhalten gut tut wenn die Achse ständig anliegt wenn er etwas geladen hat.
Was sagt eigentlich der TÜV oder die Rennleitung dazu wenn ein teilgeladener Hänger schon am Gummipuffer anliegt? -
Wenn das Zuggesamtgewicht nicht über 3,5t kommt geht das seit 2013 wieder, wenn ich es richtig im Kopf habe.
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Zitat
Kannst du die Parabelfeder nicht mit einem U-Winkel als Abstandshalter befestigen?
So ungefähr: <|-______-|-
Oder sogar 2 Winkel, sodass oben noch einer langläuft?
.._________
< |-______-|-
Ich lese das so als wenn er zwischen Feder und Deichsel eine U-Schiene befestigen wolle. Kann man aber natürlich auch anders deuten. Trotzdem bin ich der Meinung das eine Blattfeder die fertig ist sollte ausgetauscht oder überholt werden, kann mir nicht wirklich vorstellen das es von Vorteil ist immer auf Block zu kommen sobald ich etwas geladen habe auch nicht mit Gummipuffer. -
Mein Fehler, stimmt 0,5 zur Seite
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Zitat
Bleib mal in der Realität.
Hier geht es um einen max. 600 kg schweren Anhänger und nicht um einen 40tonnerDas es hier um einen max600kg Hänger geht ist klar.
Aber wenn ich hier lese das er einfach ein U-Eisen an die Feeder schrauben soll krieg ich die Kriese, erst mal ein bisschen Rumpfuschen und dann heulen wenn was passiert.Ich fahre jeden Tag über 600Km, was denkst du wieviele PKW-Anhänger du an der Autobahn stehen siehst ohne Reifen und Nabe, hab auch schon gesehen das bei einem Hänger die Kupplung abgerissen ist, interessant wird es wenn der Anhänger abreist weil die Kupplung nicht richtig zu war und der Hänger dann wegen fehlendem Fangseil gemütlich über die Autobahn rollt, wozu soll ich das Rad hochkurbeln kommt doch gar nicht auf den Boden.
Aber bei der Aufhängung kann man ja ruhig ausprobieren, bedenk mal wenn du unter die Feeder ein U-Eisen schraubst hast du bei den Schrauben einen ganz anderen Hebel, es hat schon seinen Grund warum die zu verschraubenden Teile einen möglichst kleinen Abstand haben.ZitatDiese Gefahr besteht eher, wenn man die Feder ausbaut, zum Schmied bringt und nachher nicht fest genug wieder ranschraubt. (oder eine neue kauft, und diese nicht ordnungsgemäß verschraubt)
Wenn Ich sowas mache benutze Ich 1. neue Schrauben 2. einen Drehmomentschlüssel und 3. Selbstsichernde Muttern oder Loctite.