@ Mani
-- Erstens darf ich nicht Fahrzeuge auf privaten Grundstücken oder öffentlichen Straßen reinigen. ----
Es ging mir nur um die Aussage, dass der Anhänger bzw. Fahrzeuge an sich angeblich nicht auf dem Privatgelände gewaschen werden dürfen. Alles andere dann ja schon. Kann ja sein dass es in der Gemeinde, wo der TE wohnt, auch wirklich so ist.
Der Vergleich mit dem Kettcar zielt darauf ab, das es sich bei dem Kettcar ja um ein Kinderspielzeug handelt und nicht um ein Fahrzeug im rechlichen Sinne.
Ebenso der Vergleich mit dem ( abgestellten ) Bauwagen und dem Carport. Also das eine darf ich reinigen, und das andere dann nicht?
So wie ich den TE verstanden habe, würde er den Anhänger gerne auf seinem Grundstück waschen.
Ich würde da eher mal bei der Gemeinde nachfragen, wie dass geregelt ist mit dem Reinigen von Fahrzeugen ( hier eines Anhängers) auf dem privaten Gelände.
Und da wollte ich nur ein paar Argumentationshilfen aufführen.