Beiträge von Thomas320

    Ich würde es mit da einfach machen und bem nächsten Anhängerverleih einen 2-achsigen Anhänger mit INTAKTER Bremse ausleihen und damit mal beladen deine Wegstrecke abfahren. Wenn die Bremsen zu heiss werden, brauchst du das mit nem 1 Achsigen gar nicht erst versuchen, wenn nicht, kannst Du dir ja einen 1 achsigen Gebremsten mal ausleihen.

    Wenn alles nicht geht, kannst Du ja mal über nen 3,5 Tonner nachdenken. Gruss

    Gerade bei solchen Anhängern wäre ich sehr vorsichtig. Das hat nichts mit den privaten Anhängern zu tun, die gelegentlich mal ein wenig Grünschnitt oder mal nen Schrank oder Sperrmüll transportieren, ansonsten aber ein ruhiges Leben unter irgendeinem Carport führen.


    Diese Anhänger werden fast täglich benutzt, stehen immer im Freien, und werden überhaupt nicht gewartet, erst wenn der nicht mehr über den Tüv kommt wird was dran gemacht. Und wenn der Prüfer kurz die Beleuchtung kontrolliert, dann mal die Handbremse anzieht und kurz nachsieht, ob sich bei angezogener Handbremse der Hänger schwerer ziehen lässt und dann den Stempel aufklebt, wird wieder 2 Jahre lang nichts dran gemacht, es sei denn es fällt zwischendurch mal ein Rad ab.(was vermutlich hier geschehen ist, das Radlager auf dem Stummel wird wohl mal heissgelaufen sein ).


    Die sind dann einfach auf, das lohnt sich kaum noch zu reparieren.

    Jeder so wie er mag. An einen guten Freund, der mal ne Waschmaschine oder ne Couch abholen möchte würde ich den Anhänger auch verleihen. Aber nicht an diese Schnorrer, so nach dem Motto, der steht bei dir eh rum, dann kann ich mir den ja gelegentlich holen. Da hatte ich auch mal nen Freund von meinem Vater, zunächst wär es okay bis mir mal die Hutschnur geplatzt ist, als der nach dem 5. mal ausleihen gefragt hat, ob ich den Anhänger leer machen könnte, weil der den zu nem bestimmten Zeitpunkt benötigt. Der hat danach nicht mehr gefragt....

    Geh doch mal zu einem guten Anhänger hersteller und schau dir da mal die Trailer an. Vielleicht findest du da Lösungen oder Vorrichtungen zur Ladungssicherung, die du auf deinen Anhänger über tragen kannst. Denke aber es ist sinnvoller, über einen 2. Anhänger nachzudenken oder sich bei Bedarf einen Anhänger zwecks PKW Transport zu leihen. Aber jeder so wie er mag.😁

    Das sieht doch gar nicht so schlecht aus. Wenn du den Hebel vom Spreizschloss reindrückst, gehen die Beläge dann auseinander? Bin mir jetzt nur nicht sicher ob die Rückfahr Automatik funktioniert, aber das kannst du ja einfach testen, indem du den Keil bei aufgeschoben er bremstrommel zurückziehst und dann die Trommel drehst.

    Seh ich auch so. Einfach mal "nein" sagen. Ist gar nicht schwer. Ich verleih ja auch nicht mein Motorrad oder mein Werkzeug. Gerade beim verleih des Anhänges ist es ja fast selbstverständlich, dass es umsonst ist. Auch nach 5 mal verleihen steht da auch keine Kiste Bier drin. Und wenn da was dran beschädigt ist, war das doch schon vorher. Ich verleih da nix mehr.

    Denke auch nicht dass die ganze Aktion sehr sinnig ist, wenn da was von Wert gelagert wird ist es doch ruckzuck geklaut. Andersrum wenn jemand seinen Anhänger nur 1x im Monat braucht, und stellt den in der Zwischenzeit auf einen Öffentlichen Parkplatz, ist es m.M. nach auch okay. Da sollte man eher mit den ganzen Werbeanhängern anfangen, da fährt keiner mit und die wurden nur zu Werbezwecken gekauft.

    @ Mani


    -- Erstens darf ich nicht Fahrzeuge auf privaten Grundstücken oder öffentlichen Straßen reinigen. ----


    Es ging mir nur um die Aussage, dass der Anhänger bzw. Fahrzeuge an sich angeblich nicht auf dem Privatgelände gewaschen werden dürfen. Alles andere dann ja schon. Kann ja sein dass es in der Gemeinde, wo der TE wohnt, auch wirklich so ist.


    Der Vergleich mit dem Kettcar zielt darauf ab, das es sich bei dem Kettcar ja um ein Kinderspielzeug handelt und nicht um ein Fahrzeug im rechlichen Sinne.
    Ebenso der Vergleich mit dem ( abgestellten ) Bauwagen und dem Carport. Also das eine darf ich reinigen, und das andere dann nicht?


    So wie ich den TE verstanden habe, würde er den Anhänger gerne auf seinem Grundstück waschen.


    Ich würde da eher mal bei der Gemeinde nachfragen, wie dass geregelt ist mit dem Reinigen von Fahrzeugen ( hier eines Anhängers) auf dem privaten Gelände.
    Und da wollte ich nur ein paar Argumentationshilfen aufführen.

    Mit welcher Begründung darf man denn einen Anhänger nicht waschen? Ein Fahrrad dann auch nicht? Oder ein Kettcar? Wenn du einen Bauwagen hättest, der als Garage oder Kinderspielplatz dient, darf der dann auch nicht gewaschen werden? Ein carport aber schon? Mich würde nur mal die Begründung interessieren.....