>>> und jeder Prüfer müsste nach Gesetzeslage die 100km/h Freigabe für einen HP 350 erteilen. <<<
Nein; ...... muss er nicht ! Kann er aber mit "Sachverstand" ...... der einzige Hinderungsgrund ist aber die Achse .
Ab 1991 mussten alle PKW-Hänger-Achsen für 120 Km/h typgeprüft sein ....... auch ohne, dass das auf dem Typenschild stand.
und ab dem Baujahr 1991 müsste jeder Prüfer nach Gesetzeslage die 100km/h Freigabe für PKW-Anhänger erteilen.
Für vor 1991 gebaute Hänger war eine Typprüfung der Achse nur bis 80 Km/h vorgrschrieben , ......
auch wenn die Achsen "mehr konnten" , ..... haben nicht alle Hersteller das auf dem Typenschild vermerkt.
Einige Hersteller haben aber auch schon damals "120 oder 140" auf die Achsen gestempelt.
Steht der Prüfer nun vor dem Hänger vor BJ 1991 und ist keine Km/h - Angabe auf dem Typenschild .......
kann er nicht wirklich wissen, ob die Achse für "120" freigegeben und damit für die 100-Km/h Zulassung geeignet ist.
Er kann dann zu Recht die Abnahme verweigern ..... oder es doch machen; .... weil er sich denkt :" wird schon passen".
Für die 100 Km/h -Zulassung braucht´s nämlich eine Achse mit 120-Km/h Freigabe ...... genau wie für die Reifen auch .....
Manfred