Beiträge von rower

    Ja : ist Pflichtprogramm ....... mit der Einschränkung, das die gesetzliche Plicht erst über 750 Kg beginnt ...... :(



    Ist auch logisch : ...... wenn der Hänger Bremsen hat, sind Keile auf jeden Fall vorgeschrieben ;) ....... er könnte ja sonst wegrollen :D:D:D


    Hat er keine Bremsen ....... was soll er dann mit Unterlegkeilen ???? ;) der rollt doch eh weg, so ohne Bremsen :rolleyes::rolleyes::rolleyes::D:D:D



    das nennt man Real-Satire ...... ;):D:D:D



    Manfred

    Na, ..... da wünsche ich dir einen lustlosen oder blinden Tüver ;)


    Wenn der Blaukittel den Flicken auf der am stärksten beanspuchten Stelle des Rahmens sieht ...... kann ich mir die Erteilung der begehrten Plakette schwierig vorstellen. :(



    Manfred

    Ich sehe einen Anhänger ohne Plane, auch auf dem Preisschild, für 299,- Euro :D


    Die Achse: ist die von einem der üblichen Hersteller ? , ist ja erst einmal unauffällig.
    Rahmen, Verrieglung und der Rest entsprechen vom Eindruck der Fotos her dem Preisniveau. ..... You get what you pay for eben ;):biggrins::D


    Manfred

    >>> Lt. Datenbestätigung Stema Feld 22: "Bemerkungen und Ausnahmen: Rüstzust. Pl. u. Spr."


    >>> Das heißt nix anderes als dass das Fz. zuvor abgerüstet wurde



    Neeee, das ist nicht richtig : ..... da ist in den Papieren nur "Plane + Spriegel" schon eingetragen, damit man bei späterem Kauf und Montage keine Probleme mit den :police: hat ..... ;)


    bzw. ; ..... damit die den Hänger "mit und ohne" verkaufen können ...... ohne laufend die Papiere zu ändern.


    Denn laut Gesetz gehört das eingetragen, wenn man das montiert hat ..... kümmert sich meist nur kein :police: drum.



    Es kann natürlich sein, dass die das Zeugs "rausgerechnet" haben :D, aber ..... das hat nix mit den Einträgen in den Papieren zu tun. ;)



    Manfred

    Eine 12mm 8.8-Schraube hält an "einer Stelle" einer Scherbelastung von rund 5000 Kg stand, bevor sie reißt.


    Da fliegt einem voher schon einiges anderes um die Ohren . ;):D


    Außerdem wird die AE damit ja "nur festgesetzt" , ansonsten bleiben ja die originalen Bauteile vorhanden.



    Manfred

    Mit der "richtigen Ritzel-Kettenrad-Paarung" konnte das aber anders sein ;):D:D:D


    Und wenns um´s Eck ging, kam keiner hinter der Maiko hinterher :biggrins:


    Und gegen das Zweitakt-Gekreische setzten die "lahmen" C110 und SS50 den besten Sound ..... weil 4-Takt :]:]:]


    Manfred

    Die doppelseitige Fassung von 1983 ist genau das, was ich nicht sehen wollte ...... aber doch die Realität ist.
    Das ist analog das, was im Westen bis 1990 so galt und die Anhänger keine Tempo-Beschränkung in den Papieren hatten und dennoch nur von der Bauart her nur bis 80 Km/h tauglich sein mussten.
    Und deshalb bei pingeligen Prüfern auch keine 100ér-Zulassung bekommen, wenn auf dem Typenschild der Achse keine höhere Tempo-Freigabe vorhanden ist.



    Manfred

    Weiß der Onkel vom TÜV das denn im Detail so ;):D


    Außerdem: ..... wenn an den Hänger ein 80ér Schild musste ....... dann stand das bestimmt auch so in den Papieren. ;):D


    Und wenn in den Papieren nix von "80" steht ??? :rolleyes::rolleyes::rolleyes:


    Eine DDR-STVO mit 100 Km/h für Anhänger auf Autobahnen wäre eine grundsätzliche 100ér Zulassung gewesen ...... oder ??? ;):D



    Manfred

    >>> Ich könnte noch eine Achse umsonst bekommen nagelneu von Humbauer <<<


    Da kannst du dir dann aber mit dem gleichen Aufwand einen neuen Anhänger bauen ..... statt das alte Wrack wieder herzurichten ;)


    Manfred

    Mit der Handbremse zieht man das Gestänge weiter raus als es die AE beim Rückwärtsfahren macht.
    Dadurch wird die Rüfa überwunden und es bremst mit der Handbremse dann doch wieder. :]
    Zieh mal die Handbremse an und versuche dann Rückwärts zu fahren ...... da ist dann nix mit mit Rüfa :D:D:D


    Manfred

    Nun jammer nicht rum :D


    Wenn es nach den Franzosen und der EU gegangen wäre, .... gäbe es nur .....


    "B" ..... ohne "E" bis 3,5 to und "C" / "CE" ....... 8o


    wolltest du nen PKW mit 400-Kg-Anhänger fahren, bräuchtest du nach dem Willlen der Franzosen "CE" 8o8o8o



    Nur Dank der Deutschen und ganz vor allem der sich lautstark wehrenden Holländer ;) haben wir die heutige Regelung. :]



    Manfred

    Diese 10" Schubkarrenräder haben oft eine ET von 0 mm .....
    Da können "normale" Anhängerräder mit der Standard-ET von 30 mm schon mal zu dicht an den Kasten kommen.
    Daher macht es Sinn , etwas genauer hinzusehen.


    Außerdem ..... wenn schon soooo ein Anhänger ...... dann hat "richtig hässlich mit Schubkarrenrädern" fast schon wieder Stil :D:D:D


    ( und der letzte Satz soll bitte "freundlich satirisch" verstanden werden und ist nicht ganz unernst gemeint ) ;):biggrins::D



    Manfred

    Ein Zugrohr aus Rund - oder 4 Kant Rohr kann man nur mit „diesen Schellen“ befestigen


    Eigentlich kann das Rohr, um es mal einfach zu sagen, nicht rausrutschen.
    Da reißen eher die Schrauben oder die Klemmen; ….. bevor da was rausrutscht.
    Natürlich können Klemmen, wenn diese verrostet sind, brechen: …. Alles, was vergammelt ist, kann brechen.


    Vom Denken her ist es sinnvoll, wenn wenigsten in der Klemmschale zur Achse ein Loch vorhanden wäre,
    wo man Senkrecht eine entsprechende lange Schraube durch steckt diese der Deichsel befestigt.


    Deshalb gibt es auch Achs-Klemmschalen mit vorhandenen Bohrungen ….. und der TÜV akzeptiert es an dieser Stelle auch meist: ….. wobei eine vorherige Frage an den Blaukittel sinnvoll ist.


    Dass es für Laien verständlicher ist, wenn an einer Zugdeichsel vom Hersteller ein Auflagebock verschweißt ist,
    diese dann mit 2 Schrauben am Rahmen befestigt wird und dann noch zusätzlich 2 oder 3 Schellen, liegt auf der Hand …….
    und wird vom TÜV bestimmt nicht bemängelt.


    Ein Zugrohr muss nicht unbedingt direkt eine Verbindung mit der Achse haben.
    Wenn die Achse sich bewegt; ….. also die gesamte Achse auf und ab federt ....... müssen Zugrohr und Achse getrennt voneinander jeweils eigenständig am Rahmen befestigt werden.



    Der Vorteil von einem (bauartgeprüften) Zugrohr und dessen Verbindung mittels einer Klemmschale mit der Achse ist ja ; …..
    das das „TÜV-mäßig“ ja bereits quasi der komplette Anhänger ist ……..
    der „Rest“ ist „TÜV-mäßig“ „nur Aufbau", bei dem der TÜV im Grunde nur darauf achtet, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und das die Kiste nicht gleich in der nächsten Stunde auseinanderfällt.




    Manfred

    >>> und auf dem Kolben ein Rohr drüber schiebe das genau die Länge hat zwischen Rahmen und Kupplung, so das das hin und her Bewegung hindert <<<


    Theoretisch ja ....... tatsächlich ... frage aber besser den vom TÜV :)



    Manfred

    >>> Wenn ich mich nicht irre, durfte auf der Autobahn zeitweise auch mit Anhänger 100 km/h gefahren werden. <<<


    Wenn das so richtig wäre / ist ..... dann hätten die Hänger in der DDR ja faktisch schon eine 100ér - Zulassung gehabt ;)



    Da wäre es doch ganz interessant, wenn hier jemand etwas genaueres wüsste ... alte DDR-STVO oder so ....



    Das wäre doch bestimmt hilfreich für die 100ér - Zulassung beim TÜV ......



    Manfred

    In Hamburg haben die mir beim Umschreiben vom "grauen 3ér" freiwillig alles auf Plastik-Kärtchen geschrieben, was rechtlich möglich war ......



    Aber das: >>> Du hast sogar nen Vorteil du bekommst auch den C1E der geht bis 12t mit Hänger, der 3er ja nur bis 7,5 t <<<


    stimmt so nicht, jedenfalls nicht beim "grauen 3ér" ..... das Gesamt-Zuggewicht beim "grauen 3ér" war und ist 18,75 To bei max. 3 Achsen des Gesamtzuges.


    7,5 To für das Zugfahrzeug und das 1,5-fache = 11,25 to für den LKW-Anhänger.


    Insofern ist der C1E ein "Nachteil" ....... wobei es die 11,25-to-Einachs/Tandem-Anhänger für die 7,5-tonner praktisch nicht gegeben hat ......
    mit einer Ausnahme: die mit dem Zugfahrzeug fest verkuppelten "1-Achs-Anhänger", .... die den "Zug" aussehen ließen wir einen 3-Achs-LKW .....
    zu erkennen daran, dass zwischen den beiden "Hinterachsen" des LKW die komplette Beleuchtung incl. des LKW-Kennzeichens vorhanden war und am Ende des Gespanns das Anhänger-Kennzeichen ......
    So entstand der Eindruck, als wenn der LKW vorne und hinten verschiedene Kennzeichen hatte.



    Manfred

    An Rahmen darfst du bohren ..... in der Deichsel nicht ..... und schweißen darfst du am Rahmen .... aber an der Deichsel auf keinen Fall ......


    Und wie sieht es mit der Achse aus ? ... Hat die ein Typenschild oder "so" ....


    Wenn nicht, brauchst du eine neue Deichsel und eine neue Achse :(



    Manfred

    Sehe ich auch so: ..... sind Sonderachsen .... und knapp 30 Jahre alt


    die gibt es mit Sicherheit nicht aus dem Regal ..... kann aber jeder Achsenhersteller so nachbauen / neu bauen :D
    unter 1.000,- Euro läuft da aber wohl nix und 1.500,- € söllte man schon mal vorsichtshalber einplanen; .... für eine Achse ;)


    und nur eine Achse ??? ..... die 2. Achse ist ja auch so alt, die Gummis ermüdet ....... :(


    ich höre jetzt erst mal auf und erwähne die Bremsseile, die AE ... usw. ... mal nicht :D



    Manfred

    Ja, kannst prinzipiell so machen; .... und ist auch üblich, wenn die Dechsel sonst zu hoch ist.
    Musst nur drauf achten, dass der Handbremshebel dann noch am Deichselholm "frei" geht ...... ggf. gegen anderen Hebel für "untenmontage" austauschen.


    Manfred