Beiträge von rower

    >>> Der Hänger soll als Getränke bzw. als Imbiss ausgerüstet werden. Das heißt,
    >>> wenn ich das Inventar und den Aufbau (Glasgewebe und Kunstoff)mit Kalkuliere wird das Gewicht nicht 750 Kg überschreiten.



    Da wirst Du mit 750 Kg aber kaum klar kommen :rolleyes: ...... oder willst die Getränkekisten mit einem anderen Fahrzeug hinterherfahren :D


    Manfred

    Was ist denn rechtlich sicherer ? .....


    die Abklärung über die Polizei und dadurch über das Kraftfahrt-Bundesamt, ob das Fahrzeug gestohlen wurde ..... und die Bestätigung durch die Polizei, das kein Diebstahl bekannt ist .....


    oder die eidesstattliche Versicherung irgend einer Person ...... ( und für die Behörden ist jede Person, die nicht im Staatsdienst tätig ist, .... "irgendeine Person" )



    In Hamburg braucht man zur Zulassung eines Fahrzeuges nur die Fahrzeugpapiere und den Personalausweis ......


    In anderen "beknackten" Länderbehörden ( Hessen ? ) braucht man auch noch einen Kaufvertrag ......
    Hey Leute ...... wie leicht ist denn ein privater Kaufvertrag zu fälschen ...... und wie wollen die das irgenwie nachprüfen :confused:





    Manfred

    >>> Wens um Privat ode nicht geht müsste auch der Kies gehen <<<


    Nicht zu "privaten Zwecken" ....... sondern privat zu "Sport- und Freizeitzwecken" ;):D


    Und den "Hof pflastern" kann man zwar privat in seiner Freizeit :rolleyes: ..... aber es ist im Sinne des Gesetzgebers keine typische Freizeitbeschäftigung. ;)



    Manfred

    Eine Zugmaschine ist kein LKW ...... auch wenn die manchmal gleich aussehen :D:D:D
    Deshalb gelten bei Zugmaschinen die rechtlichen Voraussetzungen für Zugmaschinen und nicht für LKW .....


    Und ein Auflieger ist kein Anhänger ..... auch wenn der Laie das vermuten mag ;)
    aber er wird definitiv aufgelegt (Auflieger ) und nicht angehängt ( Anhänger )



    Mit der Stützlast ; ...... der Gesetzestext ist interpretierbar ...... die Erläuterung des Bundesmisnisteriums kannte ich so nicht .....


    ich kannte nur die wesentlich logischere Version : alles, was an der Kugel hängt, ist Anhängelast ...... und die Stützlast hängt an der Kugel und ist nicht Bestandteil der Kugel, sondern des Anhängers.
    ( die neue Version ist doch irgenwie "gequirlter Juristenmist)


    Aber auch hier gilt natürlich ..... Erläuterung ist Erläuterung und damit korrekt.



    Manfred

    Das war vor 30 Jahren schon so ..... :D


    nur damals deuerte das wegen der nicht vorhandenen Computer 4 bis 6 Wochen ;)


    und ich hatte auf Grund der Diskussion hier schon befürchtet, dass sich das geändert hätte :rolleyes:



    Manfred

    >>> den kompletten Hänger in Polen oder Tschechei bauen zu lassen, hab da auch ne gute Adresse. <<<


    Aaaalsooo ........ wenn man ne gute Adresse hat ....... wieso sollen die einem da was andrehen wollen ? :rolleyes::rolleyes::rolleyes:


    Entweder ist die Adresse gut oder nicht ...... oder ? ;):rolleyes:


    Manfred

    Was man aus so einem alten "Falti" machen kann ! ...... :)


    Auf dem 4. Bild ; .... die Deichsel ..... die sieht etwas krumm aus ..... die solltest Du vor den Verkauf mal richten lassen :D:D:D:D


    Manfred

    Jepp ..... die einzig legale Variante ist die mit dem Beispiel der 300-Kg-Achse und 50 Kg Stützlast, die zu einem Gesamtgewicht von 350 Kg addiert werden.


    Die anderen Varianten sind Legende; ...... aber die Rennleitung hats auch nicht immer voll drauf ;):rolleyes::biggrins::D


    Aber verlassen kann man sich auf deren "Doofheit" leider auch nicht; .... soll auch ein paar "Schlaue" bei denen geben ;) ...... nach "Hörensagen" :D:D:D:D


    Manfred

    >>> damit fehlt mir ein wenig der hebel (dass bisher kein firmenkollege was zu meckern hatte) <<<


    Manch einer hat sich schon gewundert, wie schnell so ein vermeintlicher Hebel zum "Antihebel" werden kann .;):rolleyes::D:D


    Manfred

    Wenn er "hinten" 30 cm abschneidet ...... kann er sie 30 cm weiter reinschieben :biggrins: ...... und dadurch wird sie vorne recht automatisch 30 cm kürzer ;)


    Er muss sie sogar 30 cm reinschieben ;) ..... weil : .... sonst hängt sie ja hinten in der Luft ..... und sie muss doch in die Klemmschale :D:D:D



    Ja, ..... Du stehst grad auf´m Schlauch :D



    Manfred

    haufen07 ...... da kannst Du dich mit Geld nun auch nicht mehr "reinwaschen" :D:D:D:D:D


    Manfred











    Es tröstet mich, ..... dass es außer mir noch mehr "Verrückte" gibt, die sich in solchen Sitiationen gerne dort beissen möchten .... wo sie nicht hinkommen ;):biggrins::biggrins::D:D

    >>> Warum haben die ganzen einschlägigen Shops eigentlich nur Noname Reifen auf den Felgen? <<<


    Weil die Dinger billig sein sollen ..... Geiz ist halt geil :D
    und sind meist auch noch ungewuchtet ...... und dann flattern die Dinger wie Teufel :mad:
    weil es quasi "Ausschussware" ist und wegen Höhenschlag und/oder extremer Unwucht für PKW nicht zu gebrauchen ..... und der Speedindex für die Anhängerzulassung nachträglich geändert wird


    Für das ( fast ) gleiche Geld bekommt man auch vernunftige Reifen auf Felgen, gewuchtet ...... bei den "zweischlägigen" ;) den Reifenhändlern / Reifendiscountern ..... reifen.com oder solche.


    Reifen aussuchen ..... anrufen wegen der Anhängerfelgen ..... da wundert man sich manchmal, wie günstig man Qualität bekommen kann ... ohne viel Aufwand.



    Manfred

    >>> Ich schätze das ich die Deichsel noch 30cm Kürzen könnte, ohne das ich beim Rangieren Probleme hätte. Aber das darf man natürlich nicht <<<


    Das ist das einzige, was man dann doch darf ...... bzw. vor ca. 10 Jahren durfte ....... nach Rücksprache mit dem TÜV : "das kann man bedenkenlos machen"


    und zwar kann man dort, und nur dort, wo das Rohr in der Klemmschale an der Achse steckt, die überschüssige Länge sauber abtrennen .....
    und ich sehen keinen Grund, warum das heute anders sein sollte.


    Also : den TÜV ansprechen ;)


    Manfred

    Ich gehe mal davon aus : wenn man da einen TÜV findet, der eine Kugelkopfkupplung auf dem Dach abnimmt ......


    mit welcher technischen Begründung sollte dann eine AE mit Seilzügen nicht machbar sein ;)



    Manfred

    Schon mal die "neuen" Papiere genau angesehen ? ;)


    Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3)


    Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden.
    Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.


    So steht es in den Papieren und deshalb kontrolliert auch keiner mehr die Reifen.



    Manfred

    Das Dumme daran ist, .... dass das Teil ein bauartgeprüftes Teil für genau die abgebildete Kupplung ist ......


    was ja vielleicht TÜV-mäßig noch zu packen wäre ...... hätte dein Hänger nicht senkrechte Schrauben :(





    Manfred

    Ich gehe mal davon aus, dass da nur das abgedreht wurde, was einseitig eh zu viel war und die Unwucht verursachte ...... ;)


    Wenn da jetzt also alles so dick ist, wie vorher an der dünnsten Stelle ...... hat ja vorher auch gehalten ..... und Rissbildung und so war ja vorher auf Grund der verschieden Dicken eher wahrscheinlich ..... und die Trommel hat das ja überlebt ..... ;)


    O.K. ich halte die Aktion auch für grenzwertig ..... aber wer sich damit auskennt .......


    Aber die Frage nach der Zulässigkeit bleibt erst einmal offen .....


    Ich hätte das Rad eher dynamisch am Hänger wuchten lassen .....



    Ich stelle mir nur vor : Notbremsung ..... Bremstrommel bricht ( nicht wegen des Abdrehens, sondern wegen Materialfehler ) ...... schwerer Unfall / schwerster Unfall durch den Anhänger ( toter Radfahrer auf dem Radweg an der Bundesstraße )
    Gutachten ..... Bremstrommel abgedreht ...... 8o


    O.K. ..... die Kosten halten sich im Rahmen ..... 5.000,- Euro max. will die Versicherung haben ..... :(


    aber die strafrechtlichen Folgen ....... 8o8o8o



    Und nun erzähl mir nichts von wegen Moralapostel ...... nur weil ich auf die Konsequenzen des Handelns aufmerksam mache ......


    Man sollte halt nur die Konsequenzen kennen, die das eigene Handeln haben kann ...... ;):rolleyes::D:D


    Manfred