Beiträge von transe79

    das war das gleiche

    als wenn dum hinterm ADAC hängst weil du ne panne hast

    egal ob seil oder schleppstange oder schleppstange mit räder

    es war nur dazu da um einen pannenfhrz zur werkstatt zu bringen(von der werkstatt weg war schon nicht erlaubt!!)


    das ding war schon hundsgefährlich,weil man hinten dran dor etliche kilo ungebremst dran hatte+man ziemlich

    unbesorgt fuhr

    beim abschleppen mittels seil oder stange fährt man viel vorsichtiger+langsamer

    und hat jemanden hintendrin,der gegf mitbremst(mitdenkt)

    das ähnliche hat ein kumpel mit seinem insignia opc,2x diff hinüber hinten

    er schwört trotzdem auf opel

    erst ascona getunt,dann calibra 4wd getunt,nun insignia getunt,aber nur um auf die werks ps zu kommen

    da fehlten ca 40ps?!?!

    und sein geld verdient er bei audi,weil er weiß was dort gebaut wird,will er keinen haben

    hab da noch ne dunkle ahnung vom früheren job

    wenn der schleppwagen die dinger drauf hatte,warendie auch in den papieren eingtragen



    StVZO §52

    (4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein:

    1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
    2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
    3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
    4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

    ich bräuchte für meinen allzweck anhäger demnächst ne günstige plane

    hat da jemand nen bezug zu? muß nicht für die ewigkeit sein

    soll nur ne ladung aus kartons vor evtl regen schützen

    abmessung wäre:190lang,111breit,50hoch über gummischnur abzuspannen


    wenn jemand ne gute quelle hat,danke dafür


    gruß peter

    ist das nicht etwas zu großzügig???:)

    Also das versteh ich jetzt nicht. Die haben zu mir gesagt, sie wollen die Nockenwellen gleich ganz ausbauen, die wären viel zu schwer und würden einen Haufen Leistung kosten. In Japan und in den USA würden sie schon lange ganz ohne Nockenwellen herumfahren.

    Das leuchtete mir ein.

    Was mach' ich denn nun? Soll ich den Auftrag stornieren? :confused:

    endweder hohl bohren

    oder als zweitakter ohne NK deklarieren

    Das fände ich aber ziemlich frech, auch noch die Lagerkosten auf mich abzuwälzen, nur weil die sich verkalkuliert und viel zuviel bestellt haben, echt mal.


    Aber ich misstraue den Brüdern ohnehin, seit die mir meinen Vergaser mit 'ner Innenbeleuchtung ausgestattet haben, zur Leistungssteigerung, wie behauptet wurde.


    Ich merke nur nichts davon.

    dazu brauchst aber nen speziellen hebel für ebenfalls nockenwellenbeleuchtung