zitat STVA
erlaubte Fahrten
Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort
zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des
Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber
nur folgende Fahrten unternommen werden:
- Probefahrten
- Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
- Vorführtermin beim TÜV oder Dekra