Beiträge von transe79

    mithin wäre die sicherung bei einzelfahrz wie auf bild"letztes fhrz"

    Letztes Fahrzeug auf schräger Ebene

    Beide Räder der letzten Achse mit je 2 Radkeilen und einem 3-Punkt Autotransportgurt sichern, und ein Rad der ersten Achse ebenfalls mit 2 Keilen und einem 3-Punkt Autotransportgurt sichern.


    und da die meisten keine gelochte ladefläche haben

    braucht man die gurte wie in beitrag 21 verlinkt(am besten 4x)

    dabei genügt die reine trapez variante,die verhindert die bewegung nach vorne+hinten

    und durch die "anpresskraft" nach unten auch das seidliche "wandern"

    kannst du das hier sichtbar machen? :Nach VDI 2700 ff. müssen die Räder vorn gar nicht gesichert sein, wenn hinten zwei Gurte dran sind


    ich kenn es nur aus meiner vergangenheit

    das das 1.fhrz nach vorne einen radstpper braucht+sicherung über die reifen nach unten

    und letztes fhrz(bei mehreren natürlich)ebenfalls einen radstopper + sicherung über die reifen,rechts+ links

    sperrbalken als formschluß dürfte zu mager sein

    vorne über die räder niederspannen an öse 2+3

    hinten evtl pro rad 2 kurze gurte in die felge einhaken+an öse befestigen

    somit kann die fuhre nicht nach rechts oder links

    und verdrehen können die räder auch nicht

    problem,die haken in der felge,lack ect

    oder kurze schlups nehmen

    lagerspiel einstellen

    leicht anziehen bei drehendem rad

    leicht lösen+spielfreihait überprüfen

    meist ist unter der mutter eine u-scheibe

    diese sollte man mit einem schraubendreher ohne hebelwirkung so eben noch verschieben können

    dann sind die lager gut eingestellt

    zur sicherung per splint,das kronenbllech ist meist nicht exakt "gekrönt"

    sondern durch leichtes versetzen auf der mutter findet man das durchgängige loch für den splint

    es gibt aber auch "gepreßte" stopmuttern statt splind sicherung

    als damaliger ADAC rückholer

    hatten wir auch mopeds dabei

    es wurde immer gegen radvorleger geladen

    über lenker ect niedergezurrt in die federung

    und hinten das rad gezurrt,das es nicht r+l weg kann

    auch dabei galt die regel,letztes fhrz mittels radvorleger zu sichern

    manchmal mußte es auch quer sein

    EHELEBEN


    Eine Frau ist gerade dabei …



    … ein Spiegelei zu braten, als der Mann nach Hause kommt und anfängt zu schreien:


    “ACHTUNG! — ACHTUNG! — MEHR ÖL!!!


    WIR BRAUCHEN MEHR ÖL! — ES WIRD ANBRENNEN… ACHTUNG! UMDREHEN, UMDREHEN, UMDREHEN… LOS!


    ACHTUNG! BIST DU VERRÜCKT!!!!


    DAS ÖL WIRD AUSLAUFEN!


    OH MEIN GOTT, DAS SALZ!!!!


    VERGISS NICHT DAS SALZ und den PFEFFER — UM GOTTES WILLEN den PFEFFER!!!!“



    Die Frau, schon völlig genervt vom Geschrei ihres Mannes, fragt diesen: “Warum schreist du so?!? Meinst du wirklich ich kann kein Spiegelei braten?“



    Der Mann antwortet ganz ruhig: “Jetzt hast Du mal eine Vorstellung davon, wie es mir beim Autofahren geht, wenn du neben mir sitzt!”

    Nach § 22 StVO ist neben dem Lenker und Halter des Fahrzeugs auch der Leiter der Ladearbeit für die verkehrssichere Verstauung der Ladung verantwortlich.


    OLG Stuttgart, 27.12.1982, 1 Ss 858/82, VRS 83, Bd. 64, 308


    Verkehrssichere Verladung durch den Versender


    Die Pflicht zur verkehrssicheren Verladung trifft neben dem Fahrer und dem Halter des Fahrzeugs auch den Versender der zu transportierenden Gegenstände.


    OLG Celle, 28.02.2007, Az 322 Ss 39/07


    in meinen augen,im beispiel baumarkt

    ist der einkauf dort "SB" und staplerfahrer+co sind nur behilflich beim laden,(durch bezahlen bin ich ja schon eigentümer der ware.)

    und versender kann der baumarkt auch nicht sein,weil es meine dort gekaufte "SB" ware ist

    ich denke schon das die damit abgesichert sind

    wenn nicht würden die das zeug höchstens mit dem stapler VOR den anhänger stellen

    wie soll der baumarkt haften wenn keine bzw schlechtes gurtmaterial vorhanden ist?