Beiträge von transe79

    sowas praktisches gab zu meiner jungen zeit auch schon in europpa

    für damals die sensation,hatte wir mal aus vorführer

    leider französisch+rostgefährdet

    https://www.alamy.de/stockfoto…nick-tisch-131798784.html

    nicht so ganz

    wenn du das glück hast deine rs öfter zu brauchen

    kann es passieren das sie den vertrag kündigen

    dann kannst du dir ne neue rs suchen

    und die wird nicht günstiger

    vielleicht

    mit den vorhandenen rampen+manuellen hochhubwagen

    Heute die Stoßdämpfer am Kipper montiert. Die 100er Plakette kam ja letzte Woche mit der Post, die aufgeklebt und erst mal ein Stück Autobahn mit 100 km/h gefahren. Vom Fahrgefühl her hat sich nichts geändert. Momentan sind auch 700 kg Holz im Anhänger, mal sehen, ob er leer noch mehr poltert und springt.


    Andi

    wohl weniger

    hat ja jetzt mehr leergewicht

    plakette:)+stoßdämpfer:)

    ob es die vorschrift gibt?

    freg den prüfer in 2 jahren nochmal

    wo spaxen die wowa fahrer ihre u-keile hin?


    mal schnell gegockelt



    Zwei- oder mehrachsige Anhänger – ausgenommen zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m – müssen eine

    Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens

    1.ein Unterlegkeil bei a)Kraftfahrzeugen – ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t, b)zweiachsigen Anhängern – ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, 2.zwei Unterlegkeile bei a)drei- und mehrachsigen Fahrzeugen, b)Sattelanhängern, c)Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.

    Worauf ist das Bezogen? Rein auf den Anhänger, oder zählt da die Autobreite auch zu (falls der Anhänger schon 30cm schmaler ist als das Fahrzeug)?

    laut frau gockl

    In Deutschland und in den meisten europäischen Ländern gilt als Höchstwert für die Breite 2,55 Meter, für die Höhe 4 Meter, für die Länge des Anhängers 12 Meter und für die Gesamtlänge (PKW und Anhänger) 18 Meter.