Ich mach mal nur die Fahrten mit Anhänger:
90er Jahre: auf der Autobahn gestoppt worden, da Pferdeanhänger und Zugfahrzeug nicht dieselbe Nummer hatten. Hab mich etwas dumm gestellt und gelernt, daß ich mein Kennzeichen auf einen Karton hätte malen und anbringen müssen. Gefahren sind sie mit der Bemerkung, den rechten Fuß etwas lockerer halten
. Keine Strafe.
90er Jahre: S-Klasse + Pferdeanhänger, 3 spurige Autobahnsteigung mit Überholverbot, 1 LKW mit 40 km/h, wir mit 100km/h sonst 400m hinter uns kein Fahrzeug. Aber 1 Fahrzeug auf der Standspur mit Fotoapparat in der Hand. Zivilstreife. Wir hätten trotz freier Autobahn hinter dem LKW herfahren müssen. Diskussion zwecklos. Kleine Strafe (25 DM oder so).
Ebenfalls 90er Jahre: mitten während eine Umzuges mit dem Pferdeanhänger am Wohnort angehalten worden. Zum Glück war es gerade eine Leerfahrt. Anschließend die dritte und letzte Anhängerladung an den Studienort gebracht. Keine Strafe.
Ende 90er Jahre: an der Grenze Dänemark/Deutschland mit Anhänger (und Motorrädern drauf) rausgezogen worden. Grund war aber diesmal nicht der Anhänger, sondern der massive Frontschaden am Zugfahrzeug (Stoßstange fehlte, Frontpartie und Motorhaube sichtlich beschädigt, Blinker einfach nur ins Frontblech gespaxt). Kurz vor dem Urlaub war mir einer reingefahren und ich hatte keine Lust, das vor der Reise noch zu richten. An der Grenze wollte man nur sichergehen, daß es sich nicht um eine Fahrerflucht handelt. Nachdem Lichter aber alle paßten und sonst nichts vorlag, durften wir weiter.
Ebenfalls Ende der 90er: mit 18 Personen zum Pizza essen gefahren. 1PKW + Pferdeanhänger. Waren nur 2 km innerorts. Zum Glück nicht erwischt worden. 
2009: einen LKW-Aufbau auf dem Anhänger aus Norddeutschland geholt. 23 Uhr nachts ein einen Waldweg rangiert, um im Aufbau zu pennen. Nachdem der Aufbau zunächst noch etwas wackelte, wollten wir dann aber wirklich schlafen. In dem Moment fährt ein Auto in den Wald und hält bei uns. Polizei. Gut daß wir noch wach waren
"Besorgte Bürger... bla bla... Aktivitäten im Wald..." Ausweiskontrolle, Ladungssicherungskontrolle, "Gute Nacht.". Keine Strafe.
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Viele Grüße
Clemens