ich glaube nicht das das sooo einfach ist
wenn ich am auto eine ahk montiere,ohne e-zeichen,
muß ich die eintragen bzw abnehmen lassen
auch wenn ich keinen anhänger dran hängen will,sondern nur nen fahrradträger nutzen will
die ganzen konstruktionen an womos ect mit fahradträger oder fürs moped
sind nicht eintragungspflichtig wenn sie abnehmbar sind,sind sie festverbunden,dann muß das eingtragen werden
ähnlich verhält es sich mit den dachgepäckträgern,die an der reeling/regenrinne befestigt werden
nicht eintragungspflichtig
wird der dachträger aber verschraubt+aufs dach genietet gehört er zum fhrz+bedarf der abnahme
Alles anzeigen
Ich denke schon, daß es so einfach ist. Eben weil ich strenggenommen keine AHK, sondern nur ein Metallteil als Fahrradträgerhalterung montiere, das ggf. die Fahrzeuglänge ändert. Die Längenänderung wäre dann einzutragen. An diesem Metallteil montiere ich dann einen (abnehmbaren) Fahrradträger. Der ist Ladung. Und die Ladungssicherung, also wie die Ladung am Anhänger befestigt ist, fällt in meinen persönlichen Verantwortungsbereich. Hier wird das eben über einen Kugelkopf gelöst.
Nicht anders war es bei meinem alten Pajero. Ich hatte mir hinten ein kleines Zugmaul zum rangieren angeschraubt, ohne Prüfzeichen. Das war natürlich nicht eintragungsfähig, aber auch nicht eintragungspflichtig. Grund: an der Fahrzeuglänge hatte sich nichts geändert, so die Aussage vom TÜV. Im Bereich der StVO durfte ich das Teil halt nicht nutzen.
Abschleppfahrzeuge habe oft auf der Ladefläche einen Kugelkopf montiert, wo dann Anhänger angehängt werden können, wärend sie auf der Ladefläche transportiert werden. Diese Teile sind ebenfalls nicht als AHK eingetragen. Für mich logisch, es ist ja nur ein Hilfsmittel zur Ladungssicherung.
im falle der ahk am anhänger würde ich sagen das die eingetragen werden muß als halterung für transportträger ect
vermutlich mit hinweis das "kein" anhänger angehängt werden darf
Und wenn Du Zurrösen nachrüstest, mußt Du die eintragen lassen als "Halterung" für Spanngurte? Oder Du schraubst Dir Motorradschienen auf den Anhängerboden, mußt Du die eintragen lassen als "Halterung" für Motorräder? Beides nein. Ich denke, der grundsätzliche Gedankenfehler ist, daß wir uns auf den Begriff "AHK" versteifen. Dabei ist es nur ein Metallteil zur Befestigung eines Fahrradträgers. Und genau so, wie die Zurrösen und die Motorradschienen vernünftig zu montieren sind, ist das Metallteil zur Befestigung eines Fahrradträges vernünftig zu befestigen. Das ist alles und liegt in meinem Verantwortungsbereich.
Viele Grüße
Clemens