Beiträge von wayko


    Hängt vom Anhänger ab, schätze ich. Ein leerer Pferdeanhänger (Westfalia, Bj. 1979) hinter eine S-Klasse verhielt sich am 09.11.1989 bei 160km/h vollkommen neutral. Ja, die A9 war damals nachts noch leer. Wir habe dann auch drauf geachtet, daß die Musik nicht zu laut ist und uns ab da gegenseitig dran erinnert, daß wir ja einen Anhänger dran haben. :rolleyes:


    Vor ein paar Jahren hatte ich einen LKW-Koffer auf dem Anhänger. War nicht optimal geladen von der Stützlast her. Bei 85km/h fing der Anhänger zu schlingern an. 2 Monate später, derselbe Anhänger, derselbe Koffer, aber besser geladen: das Gespann lief wie auf Schienen, auch bei 100km/h.


    Viele Grüße
    Clemens

    Blockiert er denn beim Rückwärts schieben?


    Weiß ich nicht, von Hand nehme ich vorher immer die Bremse raus und schieb am Rahmen :biggrins:


    Aber im Ernst, ich habe immer brav den Hebel rein bzw. beim Geländefahren diesen von vorneherein blockiert. Ansonsten muß ich eigentlich nie rückwärts, hab also auch nie wirklich einen Gedanken daran verschwendet. Momentan sind Anhänger und Zugfahrzeug in der Winterpause, aber ich denke, ich sollte das vielleicht einfach mal testen im Frühjahr. Hätte letztendlich nichts dagegen, wenn ich mich bisher mit dem Hebel zum Affen gemacht hätte. :rolleyes:
    Werde dann auf jeden Fall berichten, ob mein Westfalia BJ 1978 (EZ1981) schon die "Wunderbremse" hatte. Das wäre natürlich klasse...


    Viele Grüße
    Clemens

    Hallo Amtrack,


    hab Deinen Beitrag ganz übersehen. Naja, bei mir wäre es ja weder Unwissenheit noch vergessen, sondern "Vorsatz". Aber schon richtig, daß die automatischen Rückfahreinrichtungen Pflicht sind. Ich möchte keine 1600kg ungebremst am PKW haben...


    Naja, ein leerer Anhänger ist halt was anderes als 1200kg, die dann auf das kleine Teil einwirken. Mutwillig zerstören will ich da auch nichts, nur weil ich zu faul bin, jedesmal auszusteigen. Aber im Zweifelsfall läufts halt darauf hinaus.


    Viele Grüße


    Clemens

    Interessanter Ansatz. Aber vermutlich schwierig umzusetzen. Der Sperrhebel wird bei mir nicht nur reingedrückt, sondern muß zuätzlich noch ein Stück horizontal verschoben werden. Grundsätzlich technisch sicher machbar, aber wohl nur mit großem Aufwand. Dann lieber gleich die Bremse umrüsten (wenn möglich).


    Viele Grüße
    Clemens

    Ich überlege zur Zeit, ob es möglich ist, über die mechanische Rückfahreinrichtung die Anhängerbremse zeitweise außer Betrieb zu nehmen.


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    Hintergrund ist, daß ich im Sommerurlaub wohl öfters am Tag mal zurücksetzen muß, auch wenn es meist nur ein paar Meter sind. Dafür jedesmal aussteigen, Riegel rein, einsteigen, rückwärts fahren ist da doch etwas nervig. Daher habe ich überlegt, auf bestimmten Strecken den Riegel einfach festzusetzen, sodaß die Auflaufeinrichtung dauerhaft blockiert ist. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, daß das Teil dafür ausgelegt ist. Oder hält das Teil das aus?


    Alternative wäre, die Bremse umzubauen (falls das geht), aber das werde ich vor Sommer nicht mehr schaffen, dafür habe ich einfach zu viele andere Projekte. Schick wäre es auch, den Riegel per Fernbedienung betätigen zu können, aber das übersteigt meinen technischen Horizont.


    Natürlich könnte ich auch einfach rückwärts fahren, aber ich denke nicht, daß das dem Anhänger bzw. der Auflaufeinrichtung bzw. Bremse wirklich gut tut (Gewicht des Anhängers wäre ca. 1200kg).


    Viele Grüße
    Clemens



    Edit: Vielleicht sollte ich was ergänzen, bevor es zu hochgezogenen Augenbrauen kommt: ich habe eine Anhängelast von 1600kg ungebremst eingetragen (auch wenn das ein übereifriger TÜVler das vor ein paar Jahren auf 40km/h begrenzt hat) und es geht um Geschwindigkeiten von nicht mehr als 60km/h...

    Die Eintragung sollte eigentlich nicht auf dem Hänger, sondern in den Papieren stehen. :rolleyes:
    Wegen der Traglast: brauchst Du das schriftlich, oder nur "geschätzt"? Geschätzt würde ich sagen, mindestens 500kg. Die Felgen waren wohl ab Werk auf den W114/115, das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge lag bei bis zu 1970kg.
    Ansonsten würde ich mal bei Südrad nachfragen. Kann sein, daß die diese Daten haben.


    Viele Grüße
    Clemens

    Ja leider! Man hat vor Jahren eingeführt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzer bei 90 km/h abregeln müssen. Leider hat es der Gesetzgeber toleriert, dass alle 90 fahren.


    Dem muß ich doch ein wenig widersprechen. 90 fahren definitiv die Wenigsten, vereinzelt mal ein Italiener oder einer aus den Osten. Die deutlich überwiegende Masse fährt ziemlich genau 85/86 km/h. Ausreißer nach oben gibt es wirklich selten. Gemessen mit Tacho und GPS, wobei mein Tacho 2013 aufgrund einer Umbereifung neu angepaßt wurde und daher ganz genau geht.


    Mit der Überholdauer hast Du natürlich Recht, da gibt es immer wieder welche, die vollkommen schmerzbefreit sind. Die könnte man echt an die Wand klatschen. Und doch, es wird geahndet, wenn auch eher nur zufällig. 2014 auf der Urlaubsfahrt habe ich das mein erstes und einziges Mal erlebt. Ich bin auf zwei LKW aufgelaufen und will gerade beide überholen, als der vor mir plötzlich rauszieht. Ich also auch mit raus, und dann ging nichts mehr. Der kam einfach nicht an dem anderen vorbei. Ich war schon längst wieder rechts, um abzuwarten was der Depp macht, als hinter mir ein PKW (Opel) ausschert mit 2 Männer drin, und sich hinter den Überholer hängt. Naja, irgendwann war er dann doch vorbei (der überholte LKW ist kurz vom Gas gegangen), da hat sich dann der Opel vor den Überholer gesetzt und in am kurz danach kommenden Parkplatz rausgezogen. Dem hab ich es echt gegönnt :ohmann:


    Duck + renn? Wahrscheinlich suchst die passenden Spurverbreiterungen für mich raus? Wär mal ein Gag, mit sowas dann beim TÜV vorzufahren :biggrins:

    Alternative zur Kamera wäre da ein breiterer Anhänger :biggrins:


    Rückfahrkamera 159.-.
    Breiterer Anhänger: ? (Er müßte zudem auch wieder eine höhenverstellbare Deichsel und eine wechselbare Zugöse/Kugelkupplung haben...)


    Kurzer Blick in den Geldbeutel, und die Entscheidung fällt leicht :rolleyes: Außerdem mag ich meinen (immerhin 2m breiten) Westfalia Hochlader. =)

    Hast du eigentlich nen Tempomaten (gibt ja zig Teile zum Nachrüsten), oder machst du das alles mit Fußfeingefühl? Ich mein, ich kenns vom PKW, da lande ich oftmals völlig unbewusst bei erlaubten 100km/h bei ner echten "Wohlfühlgeschwindigkeit" von 55mph (man merkt halt, dass die Autos für Amihausen gebaut sind), aber beim LKW, zudem bei deinem Oldie-LKW stell ich mir das dann doch etwas anstrengender vor. Aber ich hab zugegeben auch bisher nur ca. 10min am Steuer von sonem alten LKW verbracht, ich bin da also sicher keine Referenz...


    Ich mache das mit dem Fuß, funktioniert ganz gut, vor allem, wenn man einen anderen LKW als Referenzpunkt hat. Das reicht sogar, wenn der mal 300m voraus ist.


    Anstrengend ist das auf Dauer aber schon, da die Fußhaltung nicht unbedingt optimal ist, da geht das schon manchmal Richtung leichte Krampf. Auf Dauer soll ein Tempomat rein, aber erstmal sind noch andere Dinge wichtiger, wie z.B. eine Rückfahrkamera. Macht das Rangieren etwas einfacher, da der Änhänger im Rückspiegel erst zu sehen ist, wenn er schon etwas schräg steht.


    VG Clemens

    Kennt sich da jemand aus, rechnet sich der Mehrverbrauch für die geringen Zeitersparnis bei 88 vs. 80 km/H? Oder ist der Mehrverbrauch bei LKW bei dem Unterschied eher zu vernachlässigen?


    Ich habe zwar nur ein 7,5t Womo, aber als Anhaltspunkt könnte es dienen. Also wirklich 80 fahre ich eigentlich nie, ich suche mir meist einen schnellen LKW und hänge mich an den dran und fahre dann meine 86 - 87 km/h. Dann gibt es Phasen, wo ich es mal eiliger habe, da fahre ich dann auch mal eine Weile zwischen 92 und 95 km/h. Da merke ich dann einen Mehrverbrauch von rd. 2 Litern - und die zusätzliche Lautstärke. Ich denke, würde ich die 80km/h als Referenzwert haben, liegt der Mehrverbrauch von 80 zu 86 auch bei ca. 2 Litern, zu 95 dann bei (mind.) 4 Litern.


    Die vollen (für mich legalen) 100km/h nutze ich nur selten mal zum Überholen, eigentlich nur, wenn ich mal wieder die erstaunten/grinsenden Gesichter der LKW-Fahrer sehen will, wenn ein Oldtimer an ihnen vorbeifliegt. ;) Für längere Strecken sind die 100 allerdings vollkommen untauglich.


    Auf meinen Autobahnetappen liege ich jedenfalls immer bei 22-23l, im Urlaubsland, wo ich gemütlicher unterwegs bin und so gut wie nie auf einer Autobahn, bei 17 - 18l. Ich denke, der Mehrverbrauch wird bei den großen LKW deutlicher ausfallen. Ob es sich lohnt? Keine Ahnung.


    Viele Grüße
    Clemens

    Das wird denen beim Kauf keiner sagen, wie teuer nachher die Wartungs- und Reparaturkosten ausfallen, das ist ja echt eine Fehlkonstruktion.


    Allerdings wird es viele Besitzer wenig jucken, wenn sie sich solch ein Trumm leisten.


    Es sagt ihnen keiner, sie fragen aber auch nicht danach. Da fehlt halt das einfachste technische Grundverständnis. Wenn ich das Fahrerhaus austausche gegen etwas anderes, sollte ich mir Gedanken machen, ob noch alles erreichbar ist.


    Ich denke, die meisten Besitzer juckt es eben doch, auch wenn sie erstmal vollkommen überrascht sind. Und Du kannst dir nicht vorstellen, wie kreativ gerade dieses Klientel werden kann, wenn es darum geht, Rechnungen zu drücken.


    Nie vergessen werde ich eine Panne auf einer Urlaubsfahrt, wo wir Samstag Mittag in eine Werkstatt mußten, die schon so gut wie geschlossen hatte. Letztendlich nichts Großes, aber der Fehler mußte erstmal gefunden werden. Für fast 2 Stunden Suche etc. bekamen wir eine mehr als moderate Rechnung (120.-). Aber was passiert? EC-Lesegerät funktioniert nicht, Bargeld reicht nicht, Fähre schreit schon (war eigentlich kaum noch zu schaffen), und ganz groß der Aushang, für Neukunden nur "Sofortzahlung".
    Also was tun? Ich wollte dann 8km zum nächsten EC-Automaten. Da sagt der Werkstattleiter: "Vergeßt es, schaut daß ihr zur Fähre kommt. Ich schreib drauf, daß die Rechnung erst in 4 Wochen überwiesen wird. Wer mit so einem Fahrzeug unterwegs ist, zahlt auch seine Rechnungen." Dann meinte er noch, daß es Probleme überwiegend mit den richtig teuren Wohnmobilen gibt. "Von denen kannst Du das Sparen lernen...".


    Sicher sind nicht alle "Supercamperbesitzer" so, aber die Wahrscheinlichkeit scheint da tatsächlich höher zu sein, auf einen Nichtzahler zu treffen.


    Viele Grüße
    Clemens


    P.S. Und das Auto so als Anhänger hinterherziehen wäre für mich garnichts. Gefällt mir nicht, mag zwar auf weitgehend geraden Strecken ok sein, aber nicht in meinen Urlaubsregionen, wo ich relativ oft rangieren muß.


    aber bei der frage zum tranport für die fahrräder sehe ich das etwas anders,weil von unten
    und nach meinem denken dann keine ladung sein kann
    in der skizze vom themenstarter könnt das evtl als träger gehen


    Ich weiß, was Du meinst. Der Kugelkopf ist tatsächlich keine Ladung, sondern ein fest montiertes Dingens, so wie ein Staukasten oder eine Keilhalterung, die ich unter die Ladefläche oder sonstwo hin schraube.


    Der Skizze vom TS nach sehe einzig die veränderte Länge des Anhängers als Eintragungspflichtig. Aber das wird ja dann der TÜV sagen. Und da kann es durchaus Überraschungen geben, da habe ich auch schon einiges Abstruses erlebt.


    Klar ist, daß ich an diese AHK keinen weiteren Anhänger anhängen darf. Aber das regelt ja eh schon die StVO. Da brauche ich das nicht in die Papiere eintragen. Diese wären nämlich übervoll, wenn ich für jedes Teil am Anhänger festlegen würde, was ich damit nicht machen darf ;) Aber wie schon gesagt, die TÜV schreib gerne und viel, und Überraschungen gibt es immer.


    Viele Grüße
    Clemens


    Ich denke schon, daß es so einfach ist. Eben weil ich strenggenommen keine AHK, sondern nur ein Metallteil als Fahrradträgerhalterung montiere, das ggf. die Fahrzeuglänge ändert. Die Längenänderung wäre dann einzutragen. An diesem Metallteil montiere ich dann einen (abnehmbaren) Fahrradträger. Der ist Ladung. Und die Ladungssicherung, also wie die Ladung am Anhänger befestigt ist, fällt in meinen persönlichen Verantwortungsbereich. Hier wird das eben über einen Kugelkopf gelöst.


    Nicht anders war es bei meinem alten Pajero. Ich hatte mir hinten ein kleines Zugmaul zum rangieren angeschraubt, ohne Prüfzeichen. Das war natürlich nicht eintragungsfähig, aber auch nicht eintragungspflichtig. Grund: an der Fahrzeuglänge hatte sich nichts geändert, so die Aussage vom TÜV. Im Bereich der StVO durfte ich das Teil halt nicht nutzen.


    Abschleppfahrzeuge habe oft auf der Ladefläche einen Kugelkopf montiert, wo dann Anhänger angehängt werden können, wärend sie auf der Ladefläche transportiert werden. Diese Teile sind ebenfalls nicht als AHK eingetragen. Für mich logisch, es ist ja nur ein Hilfsmittel zur Ladungssicherung.



    im falle der ahk am anhänger würde ich sagen das die eingetragen werden muß als halterung für transportträger ect
    vermutlich mit hinweis das "kein" anhänger angehängt werden darf


    Und wenn Du Zurrösen nachrüstest, mußt Du die eintragen lassen als "Halterung" für Spanngurte? Oder Du schraubst Dir Motorradschienen auf den Anhängerboden, mußt Du die eintragen lassen als "Halterung" für Motorräder? Beides nein. Ich denke, der grundsätzliche Gedankenfehler ist, daß wir uns auf den Begriff "AHK" versteifen. Dabei ist es nur ein Metallteil zur Befestigung eines Fahrradträgers. Und genau so, wie die Zurrösen und die Motorradschienen vernünftig zu montieren sind, ist das Metallteil zur Befestigung eines Fahrradträges vernünftig zu befestigen. Das ist alles und liegt in meinem Verantwortungsbereich.


    Viele Grüße


    Clemens

    Wieso sollte die AHK eintragungspflichtig sein? Nachdem an die AHK kein Anhänger gehängt werden darf, ist eine entsprechend Prüfung nicht erforderlich. Das Einzige, was mir als eintragungspflichtig einfällt, ist eine mögliche Änderung der Länge des Anhängers durch die AHK.


    Wenn ich mir auf die Ladefläche meines Anhängers einen V8-Motor schraube, muß ich für die HU des Anhängers ja auch keine AU machen. Aber auch hier gilt: ist der Motor fest verschraubt, wäre ggf. die eingetragene Höhe des Anhängers anzupassen.


    Viele Grüße
    Clemens

    Hallo Clemens


    Bei solchen Formulierungen bin ich immer vorsichtig, ob da nicht irgendwo ein "ABER" versteckt ist!! Da ja beim Fahren die Abgase des Autos gegen den Anhänger prallen, ist die Vorderseite auch deutlicher mit Schwermetallen belastet. Wenn Du jetzt mit einem Schwamm und Wasser diese abrubbelst, landen sie im Bach, je nachdem welcher Gulli vorhanden ist.


    Ich habe auch nach einem "aber" gesucht, doch der Satz ist in meinen Augen eindeutig.


    Wenn Du im nächsten Regen fährst, prallt auch das Wasser gegen die Vorderseite und wäscht den Schmutz runter. Dann landet er auch im Bach. Das kann also kein Argument sein und das ist es offensichtlich auch nicht. Das mit den Reinigungsmitteln ist klar, die sind ja nicht von Natur aus im Regenwasser, also wird da zu Recht nach Art des Kanals unterschieden.


    Das andere Beispiel ist auch klar, da geht es um einen richtigen Waschplatz, wo vermutlich mit Hochdruck und Reinigungsmitteln gearbeitet wird. Dort löst sich dann auch das Öl am Fahrzeug mehr als normal, daher sind solche Waschplätze seit Jahren ja nur noch mit Ölabscheider zulässig.


    Viele Grüße
    Clemens


    Hallo Andreas,


    ob ein Anhänger mit einem Auto gleichgesetzt ist oder nicht, spielt doch keine Rolle. Du darfst Dein Auto waschen, somit also auch (D)einen Anhänger. Die Stadt schreibt doch:

    Zitat

    Die Stadt Remscheid hat deshalb in der Ortsatzung ganz klar geregelt, dass das Autowaschen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen unter Zusatz von Reinigungs- und Pflegemitteln verboten ist.


    Ohne Reinigungs- und Pflegemittel ist es erlaubt. Eigentlich logisch, denn Regen können sie ja auch schlecht verbieten.


    Viele Grüße
    Clemens



    Edit: sehe gerade, Andere sind derselben Meinung. Hätte doch erstmal zuende lesen sollen, dann hätte ich nicht mehr schreiben müssen :) ...