Beiträge von wayko


    aber bei der frage zum tranport für die fahrräder sehe ich das etwas anders,weil von unten
    und nach meinem denken dann keine ladung sein kann
    in der skizze vom themenstarter könnt das evtl als träger gehen


    Ich weiß, was Du meinst. Der Kugelkopf ist tatsächlich keine Ladung, sondern ein fest montiertes Dingens, so wie ein Staukasten oder eine Keilhalterung, die ich unter die Ladefläche oder sonstwo hin schraube.


    Der Skizze vom TS nach sehe einzig die veränderte Länge des Anhängers als Eintragungspflichtig. Aber das wird ja dann der TÜV sagen. Und da kann es durchaus Überraschungen geben, da habe ich auch schon einiges Abstruses erlebt.


    Klar ist, daß ich an diese AHK keinen weiteren Anhänger anhängen darf. Aber das regelt ja eh schon die StVO. Da brauche ich das nicht in die Papiere eintragen. Diese wären nämlich übervoll, wenn ich für jedes Teil am Anhänger festlegen würde, was ich damit nicht machen darf ;) Aber wie schon gesagt, die TÜV schreib gerne und viel, und Überraschungen gibt es immer.


    Viele Grüße
    Clemens


    Ich denke schon, daß es so einfach ist. Eben weil ich strenggenommen keine AHK, sondern nur ein Metallteil als Fahrradträgerhalterung montiere, das ggf. die Fahrzeuglänge ändert. Die Längenänderung wäre dann einzutragen. An diesem Metallteil montiere ich dann einen (abnehmbaren) Fahrradträger. Der ist Ladung. Und die Ladungssicherung, also wie die Ladung am Anhänger befestigt ist, fällt in meinen persönlichen Verantwortungsbereich. Hier wird das eben über einen Kugelkopf gelöst.


    Nicht anders war es bei meinem alten Pajero. Ich hatte mir hinten ein kleines Zugmaul zum rangieren angeschraubt, ohne Prüfzeichen. Das war natürlich nicht eintragungsfähig, aber auch nicht eintragungspflichtig. Grund: an der Fahrzeuglänge hatte sich nichts geändert, so die Aussage vom TÜV. Im Bereich der StVO durfte ich das Teil halt nicht nutzen.


    Abschleppfahrzeuge habe oft auf der Ladefläche einen Kugelkopf montiert, wo dann Anhänger angehängt werden können, wärend sie auf der Ladefläche transportiert werden. Diese Teile sind ebenfalls nicht als AHK eingetragen. Für mich logisch, es ist ja nur ein Hilfsmittel zur Ladungssicherung.



    im falle der ahk am anhänger würde ich sagen das die eingetragen werden muß als halterung für transportträger ect
    vermutlich mit hinweis das "kein" anhänger angehängt werden darf


    Und wenn Du Zurrösen nachrüstest, mußt Du die eintragen lassen als "Halterung" für Spanngurte? Oder Du schraubst Dir Motorradschienen auf den Anhängerboden, mußt Du die eintragen lassen als "Halterung" für Motorräder? Beides nein. Ich denke, der grundsätzliche Gedankenfehler ist, daß wir uns auf den Begriff "AHK" versteifen. Dabei ist es nur ein Metallteil zur Befestigung eines Fahrradträgers. Und genau so, wie die Zurrösen und die Motorradschienen vernünftig zu montieren sind, ist das Metallteil zur Befestigung eines Fahrradträges vernünftig zu befestigen. Das ist alles und liegt in meinem Verantwortungsbereich.


    Viele Grüße


    Clemens

    Wieso sollte die AHK eintragungspflichtig sein? Nachdem an die AHK kein Anhänger gehängt werden darf, ist eine entsprechend Prüfung nicht erforderlich. Das Einzige, was mir als eintragungspflichtig einfällt, ist eine mögliche Änderung der Länge des Anhängers durch die AHK.


    Wenn ich mir auf die Ladefläche meines Anhängers einen V8-Motor schraube, muß ich für die HU des Anhängers ja auch keine AU machen. Aber auch hier gilt: ist der Motor fest verschraubt, wäre ggf. die eingetragene Höhe des Anhängers anzupassen.


    Viele Grüße
    Clemens

    Hallo Clemens


    Bei solchen Formulierungen bin ich immer vorsichtig, ob da nicht irgendwo ein "ABER" versteckt ist!! Da ja beim Fahren die Abgase des Autos gegen den Anhänger prallen, ist die Vorderseite auch deutlicher mit Schwermetallen belastet. Wenn Du jetzt mit einem Schwamm und Wasser diese abrubbelst, landen sie im Bach, je nachdem welcher Gulli vorhanden ist.


    Ich habe auch nach einem "aber" gesucht, doch der Satz ist in meinen Augen eindeutig.


    Wenn Du im nächsten Regen fährst, prallt auch das Wasser gegen die Vorderseite und wäscht den Schmutz runter. Dann landet er auch im Bach. Das kann also kein Argument sein und das ist es offensichtlich auch nicht. Das mit den Reinigungsmitteln ist klar, die sind ja nicht von Natur aus im Regenwasser, also wird da zu Recht nach Art des Kanals unterschieden.


    Das andere Beispiel ist auch klar, da geht es um einen richtigen Waschplatz, wo vermutlich mit Hochdruck und Reinigungsmitteln gearbeitet wird. Dort löst sich dann auch das Öl am Fahrzeug mehr als normal, daher sind solche Waschplätze seit Jahren ja nur noch mit Ölabscheider zulässig.


    Viele Grüße
    Clemens


    Hallo Andreas,


    ob ein Anhänger mit einem Auto gleichgesetzt ist oder nicht, spielt doch keine Rolle. Du darfst Dein Auto waschen, somit also auch (D)einen Anhänger. Die Stadt schreibt doch:

    Zitat

    Die Stadt Remscheid hat deshalb in der Ortsatzung ganz klar geregelt, dass das Autowaschen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen unter Zusatz von Reinigungs- und Pflegemitteln verboten ist.


    Ohne Reinigungs- und Pflegemittel ist es erlaubt. Eigentlich logisch, denn Regen können sie ja auch schlecht verbieten.


    Viele Grüße
    Clemens



    Edit: sehe gerade, Andere sind derselben Meinung. Hätte doch erstmal zuende lesen sollen, dann hätte ich nicht mehr schreiben müssen :) ...

    Auch mit nem 3er Golf ist er nicht übeladen da er nur 200 Kg leer wiegt.


    Ein 3er Golf wiegt nicht 200kg, sondern 1000 - 1400kg. Selbst wenn Dein Anhänger nur 200kg wiegen würde (selbst gewogen oder aus den Papieren entnommen?), wäre das zu viel (den leichtesten Golf mal ausgenommen).


    Viele Grüße
    Clemens

    OT: @ wayko: Das ist ein 7,5 Tonner? Den hätte ich aber deutlich bei mehr als 10 t angesiedelt...


    War ein 11-Tonner (LAF1113), wurde abgelastet auf 7,5t und liegt momentan bei ca. 6,8t tatsächlichem Gewicht. Den vom Glonntaler angesprochenen 710er hatte ich auch mal, das war ab Werk ein 7,5-Tonner, da bei mir ausgebaut 5,7t auf die Waage brachte.


    Viele Grüße
    Clemens

    Es ist auch nicht sehr ratsam auf die Sicherung einen Hundes im Auto zu verzichten.
    Erschreckend wieviel fahrt so ein 30kg Hund Selbst bei leichten bremsungen aufnehmen kann.


    Grüße benni


    Du hast Recht, das hatten wir damals, Ende der 80er-Jahre nicht bedacht. Ein junger Esel (Tier, nicht Mensch) mußte von A nach B. Zur Verfügung stand ein 7er BMW, aber kein Anhänger. Also wurde beim 7er einfach schnell die Rückbank ausgebaut... :rolleyes:
    Die 30km Fahrt waren aber dann kein Problem. :biggrins:


    Viele Grüße
    Clemens

    Das meiner Meinung nach Wichtigste vorweg: nimm auf jeden Fall einen MPPT-Regler, die sind für Deine Anwendung am Besten geeignet.


    Ich selbst habe Solar auf meinem Wohnmobil und werde nächstes Jahr den Kinderzimmeranhänger mit Solar bestücken. Licht, Lüfter, 230V-Wandler, USB-Anschlüsse, Anhängerbeleuchtung (wenn der Anhänger mal kurz abgekoppelt auf einer Landstraße stehen muß). Eine Verbindung der Batterie zum Zugfahhrzeug ist definitiv nicht vorgesehen.
    Solar mache ich 195W drauf, Batterie 125Ah. Meiner Erfahrung nach reicht das locker.


    Wäre es nicht eine Option, daß Du bei Solar zumindest auf 100W gehst? Dein LED-Licht verbraucht ja quasi nichts, somit hast als einzigen Verbraucher den Lüfter. Mit einer halbwegs anständigen Batterie kann der jedoch eine ganze Nacht ununterbrochen durchlaufen, wenn Du nicht gerade einen exorbitanten Stromfresser hast.


    Wenn die Verbindung zum PKW ein "muß" ist, würde ich auf einen B2B-Lader zuückgreifen. Dann hast Du weder das Startproblem, noch daß dir die Anhängerbatterie sonstwie die Starterbatterie leersaugt.


    Viele Grüße
    Clemens

    Also bevor ich mir so einen Einachser hole, besorge ich mir einen kleinen Rasentraktor. Oftmals gibt es die mit defektem Mähwerk recht günstig.


    Ich hab mir dieses Jahr an meinen auch einen Kugelkopf geschraubt, ist echt angenehm, insbesondere mit dem Zweiachser auf der Wiese. Zudem ist das Parken bequemer, mein Anhänger-Carport ist nämlich rd. 6m lang, fällt aber von ca. 1,4m Höhe vorne auf ca. 1,1m Höhe hinten ab. Ging von Hand zwar auch, aber mit dem Traktor ist es angenehmer.
    Zudem nutze ich das Teil im Winter zum Schnee räumen und Schlitten ziehen, und im Sommer zum mähen.


    Einzig der Belastungstest steht noch aus, aber mit dem knapp 500kg schweren Westfalia hatte er keine Probleme.


    Viele Grüße
    Clemens

    leider beachteten die Erbauer den Mindestabstand zur Straße nicht und so bekam er zwar eine Vollabnahme, aber mit dem Hinweis das die Kreisverwaltung eine Ausnahme erteilen müsse.


    Das war ein typisch bayerischer Scherz gewesen, auf den viele reinfallen. Der Mindestabstand zur Straße = 0cm, die Reifen dürfen und sollen nämlich die Straße durchaus berühren :biggrins:
    Aber im Ernst, was war denn das Problem? Die Heckstützen?


    VG Clemens