Hast du dafür mal einen Beleg?
Ich kenne es aus einigen Artikeln genau anders herum, dass deswegen oft kassiert wird und die tatsächliche Gesamtbreite noch nicht mal in den Fahrzeugpapieren steht.
So kenne ich es auch, zum einen die zulassungsrelevante Breite, die in den Papieren steht. Zum anderen die tatsächliche Breite, die im Straßenverkehr (meist) relevant ist.
Wenn die Fahrbahn nur für Fahrzeuge mit max 2m Breite zugelassen ist, zählt auch die tatsächliche Breite. Genauso hilft es mir bei einer Tiefgarage nix, wenn die 2m hoch ist, das Fahrzeug laut Papieren 1,8m, aber oben drauf ein Fahrradträger mit Fahrrädern. Auch hier ist die tatsächliche Höhe relevant.
Viele Grüße
Clemens
Edit: eben nochmal gegooglet: Verkehrszeichen 264 bezieht sich auf die tatsächliche Breite eines Fahrzeuges. Genaugenommen:
ZitatVerbot für Fahrzeuge, deren Breite einschließlich Ladung die angegebene Grenze überschreitet. (http://verkehrszeichen.kfz-aus…n_vorschriftzeichen3.html)