Beiträge von wayko

    als Tipp, wenn auf eurem Grund und Boden mal ein Ballon landen sollte, dann freut euch und fragt ob ihr helfen könnt, ihr könnt ihm aber nicht verbieten euren Grund zu betreten oder eine Privatstrasse zu nutzen, da Ballone nicht lenkbar sind, außer rauf und runter, dürfen sie laut Luftfahrtgesetz ÜBERALL landen und niemand darf uns an der Bergung des Ballons hindern, anderseits sind wir aber verpflichtet uns Auszuweisen und die Haftplicht zu nennen falls irgendwelche Schäden entstehen, wenn man zb im Weizenfeld landet, was man natürlich immer zu vermeiden versucht, aber als Ballonfverfolger darf ich überall rein fahren um den Ballon und die Passagiere ab zu holen


    Interessante Info, wußte ich nicht. War aber auch kein Problem, als ich sah, worum es ging. :)


    Trotzdem fahre ich nicht mit, da ich Höhenangst habe. Kann im Ballon problemlos sein, muß es aber nicht. Das rauszufinden steht aber auf meiner Prioritätenliste nicht ganz oben. Sollte es sich durch Zufall mal ergeben, würde ich es vermutlich schon testen. Aber aktiv arbeite ich darauf nicht hin :D

    Ein Mann fliegt einen Heißluftballon und bemerkt, dass er die Orientierung verloren hat. Er reduziert seine Höhe und macht schließlich einen Mann am Boden aus. Er lässt den Ballon noch weiter sinken und ruft: "Entschuldigung, können Sie mir helfen? Ich versprach meinem Freund, ihn vor einer halben Stunde zu treffen, aber ich weiß nicht, wo ich mich befinde!"


    Der Mann am Boden sagt: "Ja. Sie befinden sich in einem Heißluftballon. Ihre Position ist zwischen 40 und 42 Grad nördliche Breite, und zwischen 58 und 60 Grad westliche Länge."


    "Sie müssen Ingenieur sein", sagt der Ballonfahrer.


    "Bin ich", antwortet der Mann. "Woher haben Sie das gewusst?"


    "Sehen Sie", sagt der Ballonfahrer, "alles, was Sie mir gesagt haben, ist technisch korrekt, aber ich habe keine Ahnung, was ich mit den Informationen anfangen soll, und ich weiß immer noch nicht, wo ich bin."


    Der Ingenieur sagt daraufhin: "Sie müssen ein Manager sein."


    "Bin ich", antwortet der Ballonfahrer, "woher haben Sie das gewusst?"


    "Sehen Sie", sagt der Ingenieur, "Sie wissen nicht, wo Sie sind, oder wohin Sie gehen. Sie haben ein Versprechen gegeben, von dem Sie keine Ahnung haben, wie Sie es einhalten können, und Sie erwarten, dass ich Ihnen dieses Problem löse. Tatsache ist: Sie befinden sich in exakt derselben Position, in der Sie waren, bevor wir uns getroffen haben, aber irgendwie ist jetzt alles meine Schuld."

    In einen Ballonkorb bringen mich keine 10 Pferde, obwohl ich es ansonsten cool finde.


    Vor ca. 15 Jahren, als unser Grundstück noch nicht eingezäunt war, hatte ich mal ein nettes Erlebnis. Wir sitzen im Wohnzimmer und hören plötzlich ein Auto, das vom Gefühl her um die Ecke rum auf unsere Wiese gefahren ist. Ach was, das muß ein Irrtum sein. Plötzlich nochmal zwei, und dann noch eines mit Anhänger.


    Ich schultere also vorsichtshalber mal meine imaginäre Schrotflinte und gehe hinters Haus. Da sehe ich auch schon, wie drei Leute an einem Ballon zerren und versuchen, ihn aus den umliegenden Weizenfeldern herauszuhalten und auf meine Wiese zu bekommen. Also schnell mitgezogen, und es hat dann auch geklappt.


    War eine interessante Sache, so ein Teil mal aus der Nähe zu sehen... :)

    Genau. Ist östlich von London, "Dartfort Crossing". Maut war wie immer vorab online bezahlt.


    In den letzten Jahren bin ich da 6x durch, und 2x bekam ich eine Zahlungsaufforderung. Ist nicht weiter schlimm, ich lade einfach den Beleg hoch und werde dann wohl auch diesmal nichts mehr hören. Aber die Fehlerquote ist schon enorm...

    Wenn mein Sohn den leeren Anhäger für Autos (3,5t) vom Nachbarn nicht von A nach B fahren darf ist das ein Witz, (...)

    Ja, ist es, denn er hätte ja einfach den passenden Führerschein machen können ;)


    Deswegen mußte ich mein Wohnmobil auch ablasten lassen auf 7,5t, um es mit dem 3er fahren zu dürfen. Tatsächlich wiegt es 6,9t, da wäre es dann doch auch egal, ob nun 7,5t oder 11t im Fahrzeugschein stehen...

    Was für ein Geschwurbel... :rolleyes:

    besser so


    Wenn ich mir vorstelle, da kommt a Golf mit nem 7m Wohnwagen daher :shocked:

    Sieht dann ungefähr so aus:

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    Drücke die Daumen!


    Wir haben das Ergebnis von unserem Hund am Montag bekommen. Autoimmunkrankheit. Spezialfutter und Tabletten. Wenn das Spezialfutter funktioniert, können wir die Tabletten irgendwann wieder absetzen.


    Gestern die erste Ladung (rezeptpflichtiger) Tabletten bestellt, reicht für 50 Tage. Konnten sogar 60.- sparen, und haben nur 290.- bezahlt X/


    "Tipps wie einschläfern oder Tierheim (die machen das dann schon) kommen für uns nicht in Frage. Die Katze Der Hund ist 2,5 Jahre alt."


    Ist halt so, und wir sind optimistisch, daß das mit dem Futter klappt.

    Ich frage mich eh die ganze Zeit, was der TÜV mit der ganzen Sache zu tun hat? Der TÜV hat keine Bleiplatten im Anhänger versenkt, sondern nur die gelieferten Gewichtsdaten übernommen.


    Der TE wollte einen Anhänger haben, der zum Schluß im fahrfertigem Zustand unter 600kg wiegt. Die Frage ist, hat er das auch nachweisbar so bestellt? Oder hat er nur einen Anhänger mit einem Leergewicht von unter 600kg bestellt?


    Bekommen hat er einen Anhänger, der ein Leergewicht von 595kg hat, und da wurde dann halt noch zusätzlich ein Planengestell, eine Plane und eine Staubox montiert. Aus Sicht des Herstellers also erst einmal richtig.


    Die TÜV-Papiere sind eher uninteressant, interessant sind dagegen der Arbeitsauftrag oder die Auftragsbestätigung. Daraus kann man (evtl.) ablesen, was denn nun tatsächlich genau bestellt wurde.

    So sehe ich das auch. Leergewicht 595kg (ohne Plane).

    Höhe bis zu 2600mm (wenn die Plane montiert ist). Daß sich dann das Leergewicht ändert, ist normal, aber in Deutschland für nichts weiter relevant. Wegen einer nachträglich montierten Staubox und so mußt ja auch nicht zum TÜV, um das Leergewicht ändern zu lassen.


    Für mich ist die Sache eindeutig: Das Leergewicht des Anhängers ist 595km (ohne Plane), mit mintierte Plane entsprechend höher.


    Die Frage ist halt, was hast Du beim Händler nachweisbar bestellt? Einen Anhänger mit einem Leergewicht unter 600kg? Den hast Du. Oder einen Anhänger, der in der Endkonstellation, also inkl. Plane und sonstigem Zubehör unter 600kg liegt?

    da bist jetzt aber schwer im Irrtum, wenn dein Auto nur zum Beispiel 2500 kg zgg hat und es hat leer schon 2300, und du lädst nun 400 kg ein, dann bist bei 2700kg und damit 200 kg ÜBERLADEN und das kostet genauso viel wie wenn den Anhänger überladen hast



    es ist also nicht egal was im Schein steht, deshalb kann ich jedem nur empfehlen nach zu wiegen, egal ob Auto oder Anhänger


    Etwas OT, aber das ist vor allem wichtig bei Wohnmobilen der 3,5t-Klasse. Ein Freund von mir hat sich mal ein neues WoMo gekauft. Sah in meinen Augen sehr schwer aus, sodaß ich ihn in Verbindung mit einer Wette zu einer Waage geschickt habe. Das WoMo war leer, wie vom Händler übernommen. Auf der Waage zeigte sich dann, daß das Fahrzeug nur noch knapp 200kg Zuladung hatte (Fahrer bereits mitgewogen). Aber nicht Frau, 2 Kinder, Hund und Gepäck. Der Wassertank mit 100l war auch noch leer, der Dieseltank halb voll.

    Laut Papieren hätte die Zuladung 400kg sein sollen.


    Die Rückabwicklung ging dann ziemlich schnell, zumal er die Presse ins Gespräch brachte... Aber das war halt wenige Tage nach dem Kauf.

    Ich persönlich finde es bei einem Anhänger wesentlich schlimmer wenn die Gewichte in den Papieren nicht stimmen als ich es bei einem PKW finde.


    Sofern es nicht führerscheintechnisch relevant ist, ist es mir egal, was für Gewichte in den Papieren stehen (ok, das zulässige Gesamtgewicht mal ausgenommen).


    Wenn für mich die genauen Gewichte wichtig sind, fahre ich auf die Waage, und prüfe sie selbst nach. Wenn die genauen Gewichte sogar kaufentscheidend sind, wiege ich diese vor (oder direkt nach) einem Kauf nach.


    Bin ich beruflich auf den Anhänger nachgewiesen, suche ich ein schnelle Lösung. Die wäre z.B. Anhänger verkaufen und neuen Anhänger kaufen. Sicher mag das mit einem kleinen Verlust verbunden sein, aber der ist vermutlich geringer als die bisher aufgelaufenen Parkgebühren, Leihgebühren und die anstehenden Anwaltskosten...

    Wobei ich meine, daß die Zeiten solcher Eintragungen ab Werk vorbei sind. Zudem meine ich, daß diese gerichtlich bestätigt rechtlich nicht bindend sind. Nur Größe und Geschwindigkeitsindex sind rechtlich bindend.

    Ich hatte zuletzt jedenfalls eine andere Marke drauf, und es war bei TÜV kein Problem, obwohl er die Reifen und die Größe überprüft hat. Ist aber auch schon wieder 10 Jahre her, seitdem ruht das Hobby... :|