Ich kram das Ding jetzt nochmal raus und beantworte erstmal chris1Es Frage: Ja, Anhänger brauchen IMMER eine Beleuchtung (oder eben Tafel), wenn sie nachts auf öffentlichen Straßen abgestellt sind.
Jetzt habe ich zwei Fragen, wobei uU eine Antwort auf Frage 1 gleich Frage zwei erledigt:
1. Ein 2t-Tandemachser zählt als Einachser und darf damit nicht über Nacht auf der Straße stehen, richtig?
2. In den Anbauvorschriften für Parkwarn- bzw. Nachtparktafeln steht, dass sie vorne und hinten am Anhänger, min. 30 cm und max 100cm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen und nicht weiter als 10 cm vom äußersten Umriss. Wo mache ich die bei einem Tieflader mit Plane fest, bei dem ein Kotflügel gut 25 cm breit ist.