Beiträge von JAU

    Das Motorrad steht bombenfest, natürlich habe ich das überprüft.

    Dran gerüttelt?

    Das ist kein Test der Ladungssicherung. Die Kräfte die Auftreten dürfen sind deutlich größer als das was du aufbringen kannst.

    Es muss nämlich immer noch etwas einfedern können.

    Dieses Einfedern ist genau die Problematik beim Sichern von Fahrzeugen. Es wäre besser sie täten es nicht und bilden eine Einheit mit dem Anhänger. Auf Hauptständer finde ich aber gruselig das eines der Räder in der Luft hängt.


    Ich halte halben Federweg aber auch nur für Mindestmaß. Runter so weit es geht.

    Mögliche Schäden am Federelement sind dabei irrelevant, tritt Öl am Simmering aus war er schon kaputt.



    Und mit dem hinteren Zurrgurt bin ich auch nicht glücklich. Die mit Klemmschlösser reichen von der Belastbarkeit her oft nicht aus (Zurrwinkel berücksichtigen!).

    Und man bekommt mit denen auch keine vernünftige Vorspannung zusammen. Hat der Gurt keine Vorspannung wird er im Bedarfsfall stärker gestreckt. Mit kippgefährdeter Ladung ist das eine schlechte Kombination.



    mfg JAU

    Der Clou einer Umschlingung (mit 2 Gurten) ist ja das es eine Direktsicherung ist. Man braucht weniger Gurte als bei Niederzurrung.


    Das Problem wenn man nur einen Gurt verwendet ist das die seitliche Sicherung mehr ein Niederzurung darstellt. Ob die Ladung rollt hängt von Gurtreibung oder Reibung zur Ladefläche ab. Passt das nicht kann die Ladung (am Beispiel Baumstamm) auf der Ladefläche rutschen und dreht sich in der Schlinge.


    Auf Antirutschmatten kannst du dich in dem Fall nicht berufen, dann müsstest du wieder so viele Gurte verwenden wie für eine Niederzurrung ohne Schlinge. Der Vorteil wäre dahin.



    mfg JAU

    Außerdem hätte ich noch gerne Positionsleuchten und eben Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlußleuchte am Hänger. Denke mal dass spätestens dann der 13polige Pflicht wird! Oder?

    Begrenzungs- und Umrissleuchten hängen auf dem normalen Schlusslicht.

    Nebelschlussleuchte auf Pin 2, der "freie" Kontakt wurde von der Norm belegt.


    Rückfahrscheinwerfer, Dauerplus und geschaltetes Plus verlangen nach 13polig.



    mfg JAU


    P.S. Wenn du beim Hausherren einkaufst gibt's ne Visitenkarte dazu wo Belegung und die üblich verwendeten Kabelfarben mit drauf stehen.

    Zulassung ist erledigt. Hab die Gelegenheit genutzt eine Detailfrage zu klären.

    Man muss halt nur das Kennzeichen online reservieren

    Das ist keine "Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4"!


    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html:

    Zitat

    Der Halter kann sich das Kennzeichen zum Zweck der Wiederzulassung des nach den Sätzen 1 bis 3 außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs für eine Dauer von längstens zwölf Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung, reservieren lassen und erhält dafür eine schriftliche oder elektronische Bestätigung.


    Das Kennzeichen muss dem Fahrzeug eindeutig zugewiesen sein. Eine Online Reservierung erfüllt diese Anforderung nicht.



    mfg JAU

    Und wenn das dann geklärt ist mach ich den dämlichen 7Pol weg und einen 13Pol hin, und dann brauch ich wieder Eure Hilfe!

    Die Belegung ist 1:1. Was vorher an Pin 1 war gehört wieder auf Pin 1, usw...



    mfg JAU

    Da ist der Blog vom Königsberger Ladungssicherungskreis sehr informativ. Da werden öfter mal Beispiele besprochen bei denen z.B. wegen Lastverteilung im Auflieger nicht an die Bordwand geladen werden kann. Auch So Zeug wie Stahlstäbe.


    Gerade bei Materialien die als Bündel geladen werden kann man sich nicht immer auf die werksseitige Bündelung verlassen. Die sind manchmal nur als Verladehilfen ausgelegt. Wenn es dann auch noch rutschig ist (Stahl, OSB-Platte) ist es mit Niederzurren eh nicht getan.

    Man kommt mit nur wenigen Gurten als Umschlingung aber schon recht weit. Da hat man Sicherung und Ladungseinheit fast schon auf einmal abgedeckt. Ich halte es für zweckmäßiger direkt auf Umschlingung zu setzen als die Ladung erst mit (zusätzlichen) Gurten zu Bündeln und dann nieder zu Zurren.



    mfg JAU

    Danke für den Link. Aber wie ist den der drehstab in der steckachse befestigt?

    Von außen festgeschraubt.

    Wenn du "Schrauben" kannst ist der Aufbau eigentlich ziemlich selbsterklärend. Torsionsstab ist einmal an der Schwinge fest und einmal am Achsrohr.


    Ich nahm an das zwischen steckachse und achsrohr eine Hülse sitzt und diese vielleicht verschlissen ist...

    Möglich. Aber deswegen meinte Mani ja das du mal dran wackeln sollst.



    mfg JAU

    Unsere Zulassungsstelle schreibt dazu das hier:

    Zitat

    6. Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

    • gültiger Personalausweis, Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
    • HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, GTÜ)
    • persönliches Erscheinen ist erforderlich
    • eine Erklärung an Eides statt ist auf der Zulassungsstelle persönlich abzugeben

    Da der Fahrzeugschein für eine Ummeldung erforderlich ist wird das ohne den ursprünglichen Besitzer wohl nix werden.



    mfg JAU

    Du hast das eigentliche Problem noch immer nicht beseitigt und fährst mit einer total vergurkten Bremse durch die Gegend. Ein wenig Verschleiß an den Backen und deine "Einstellung" geht komplett flöten.



    mfg JAU

    Holz steckt Schläge besser weg, Alu neigt da eher dazu Löcher und Dellen zu bekommen.

    Wenn du also z.B. gern Brennholz reinwerfen möchtest wäre Holz vielleicht die bessere Wahl.

    Wenn es feucht wird gammelt es aber mit der Zeit weg. Die strukturelle Integrität des Anhängers ist dann beeinträchtigt.


    Wenn du nachträglich noch was an der Bordwand anbringen möchtest ist Holz unkomplizierter. Bei Alu musst du berücksichtigen dass das Profil hohl ist, da kann man nicht eben mal ein Loch bohren und eine Schraube durchstecken. Das Profil wird dann gequetscht, die Schraube hält nicht.



    Zum Gewicht kann ich leider nix sagen.

    In aller Regel sind sie leichter. Wobei Agados die konstruktiven Vorteile von strangepressten Aluprofilen am Tieflader nicht wirklich zu nutzen weiß. Den großen Gewichtsvorteil wirst du also eher bei anderen Herstellern finden.



    mfg JAU

    Ich nehme an du hast bereits einen Fahrradträger für deinen Anhänger?


    Aber wie wird dann die Plane so gestaltet, dass die Reling oben rausschaut, es aber trotzdem dicht ist?

    Also vorzugsweise die bestehende Rehling als Auflage für den Träger nutzen...


    Wohl am ehesten mit einer Kederschiene die an der Bordwand innen befestigt wird und in die dann die Plane eingezogen wird. Plane dann vorne und hinten über die Bordwand überschlagen.



    mfg JAU

    HU bestanden. Kommentar des Prüfers: "Baujahr '96? Der war aber gut abgestellt." :)


    Nächste Woche dann nochmal zur Zulassungsstelle und (in der Hinsicht) den Knopf vollends dran machen.

    Hintergrund dafür ist das, hier auch schon diskutierte, Problem das man für Zulassung eine HU braucht. Um das Gefährt zur Prüfstelle zu schaffen aber eine Zulassung.

    Die Lösung dazu nennt sich Vorabzuteilung.


    Man besorgt sich eine eVB von der Versicherung die explizit Fahrten ohne gesiegelte Kennzeichen mit einschließt.

    Dann beantragt man bei der Zulassungsstelle die Vorabzuteilung und lässt sich sein Kennzeichen dazu machen. Es wird nicht gesiegelt, es gibt keine Änderung des Briefs und keinen neuen Fahrzeugschein. Es gibt nur eine A4 Formblatt mit allen nötigen Angaben und einem Siegel des Landkreises. Die eVB ist mitzuführen.


    Gültig ist dieses Kennzeichen nur 5 Tage und gilt auch nur für Fahrten im Zuge der Zulassung (Werkstatt, Prüfstelle, Amt). Laut meiner Versicherung auch nur im lokalen und den angrenzenden Landkreisen.

    Innerhalb 10 Tagen muss die Zulassung erfolgen sonst geht das Kennzeichen wieder in den verfügbaren Pool über.


    Gekostet hat der Spaß 13,10€. Für die endgültige Zulassung brauchts dann nochmal eine eVB und zahle vermutlich die üblichen Gebühren.

    Vorteil: Das frisch gedruckte Kurzzeitkennzeichen schmeißt man nach 5 Tagen weg. Das hier bleibt.


    Was bei mir jetzt leider nicht ganz hinhaut: auf der ausgedruckten eVB der WGV steht nicht dabei das sie auch für siegellose Fahrten gilt. Es ist dabei, von der Versicherung aber leider nur mündlich bestätigt. Laut Zulassungsstelle könnte es bei einer Kontrolle aber Probleme geben. Im Amt können sie nachschauen ob die eVB passt, die Beamten auf der Straße nicht.



    mfg JAU