obwohl es die gleiche Bremse ist. Die Betätigungsart macht den Unterschied!
Ja, das ist schon richtig.
Praktisch macht es jedoch keinen Unterschied ob das Gestänge vom Zugrohr oder dem Handbremshebel betätigt wird. Insofern sind da keine Unterschiede zu erwarten. Bekommt man mit dem Handbremshebel (wiederholt) nur 30% Abweichung ist das noch zulässig. Mechanisch aber nicht plausibel warum beim Betätigung durchs Zugfahrzeug plötzlich weniger raus kommen sollte.
Man kann den Prüfer mit solchen Details freilich nerven. Es würde mich aber doch sehr erstaunen wenn das an der vergurkten HU noch was ändern würde.
mfg JAU
P.S. Bei der letzten Anhänger HU wurde ich aufgefordert auf dem Bremsenprüfstand zurück zu setzen um die Auflaufbremse zu testen. Statt wie bisher im Fahrversuch ("Fahren sie mal bitte scharf an und machen eine Vollbremsung.") wurden Auflaufweg und Funktion noch auf dem Prüfstand bewertet.
P.P.S. Ich glaub seit 3-4 Jahren hat meine nächste Prüfstelle neue Bremsenprüfstände. Mein Allrader kann seitdem nicht mehr darauf geprüft werden. Und ich hab zwischenzeitlich mal gesehen wie ein Sattelzug geprüft wurde, da war nur noch ne Handbreit Platz zu den Deckenaufbauten.