Beiträge von JAU

    Gilt der alte Schein als Betriebserlaubnis?

    Wäre mir neu und würde mich auch schwer überraschen wenn es denn so einfach wäre.

    Grundsätzlich handelt es sich um eine andere Art von Fahrzeug, dementsprechend ändert sich mindestens die Schlüsselnummer. Nach der dann auch Versicherung bzw. Steuer angesetzt (oder halt nicht) werden.

    Die ausgestellten Papiere sollen ja auch dokumentieren das der Anhänger die Anforderungen für einen "Bauwagen" erfüllt.



    mfg JAU

    und wenn ich mal 600kg lade, schlingert ein 1-Achser bei Querfugen jedenfalls mehr als ein Tandem, bei den Reifchen.

    Eigentlich sind Tandem bei Querfugen (Bodenwellen) problematischer als Einachser. Durch den achsweisen Lastwechsel kommt es zu einer Nickbewegung und starker Veränderungen der Stützlast. Das Auto wird zur Schiffschaukel. Je kürzer der Hebel (Deichsel) und je schwerer die Ladung ist desto schlimmer.


    Hochplane, weil nicht jeder sehen muss, was ich transportiere, und weil mir nichts loses wegfliegen soll.

    Das bekommt man beides in den meisten Fällen auch mit Flachplane hin. Vorteil: Die schlägt man zurück und kann auf dem Anhänger aufrecht stehen.

    Stehhöhe in der Hochplane auf Hochlader heißt zwangläufig das du ständig eine Schrankwand hinter dir herziehst. Da bremst der leere Anhänger so stark wie voll geladen.


    Was den Preis angeht bin ich mir sicher die Flach- und Hochplane kostet nicht nur so zum Spaß 2-3x mal so viel.



    Was du im Endeffekt aus den Anmerkungen machst bleibt freilich deine Sache.



    mfg JAU

    Alle Stecker gehen auf. Kenne zumindest nix anderes. Allerdings ist es bei deinem auch schwierig. Muß von vorn nit einer Spitzzange in der Hülle gedreht werden.

    Da braucht man eigentlich gar kein Werkzeug, nur eine Dose zum Einstecken. Ist der Bajonet verriegelt greift die Nase im Innenteil des Stecker in der Dose und kann man den Würgenippel und danach den hinteren Teil des Steckers lösen.

    Wenn es nicht zu fest zugedreht ist geht das (manchmal leider) auch ohne Dose wenn man nur an der Bajonetverriegelung festhält. Da besteht aber die Gefahr den Anschlag (die Verrieglung dreht nur 90°) zu überdrehen.


    Das ist im Endeffekt nicht mehr als eine Dose ohne Kontakte. Wer ne Steckdose als Ersatz hat kann die verwenden. Ansonsten geht man halt ans Auto.



    mfg JAU

    Ich wollte damit im Post Nr 3 sagen, dass das, was die Herren Polizeibeamten Rückstrahler genannt haben, laut StVZO Leuchten sind

    Das ergibt leider keinen Sinn weil an dem bemängelten Anhänger ja Rückstrahler montiert sind.



    Ich habe vorne gar keine dran.

    Mein Humbaur hat nach vorne auch keine Reflektoren - und hat auch nie welche gehabt.

    Weil die vermutlich eine Zulassung nach StVZO haben.

    Erklärung dazu siehe meinen früheren Beitrag in diesem Thread.



    mfg JAU

    Oih, Überschneidung der Beiträge.

    Mit den "weißen Rückstrahlern" sind definitiv Leuchten (elektrisch betriebene Lichtquellen) gemeint!

    Das ist nicht korrekt.

    Das Gesetzt spricht im selben Satz von Begrenzungsleuchten und von Rückstrahlern. Es sind also zweierlei Einrichtungen gemeint.


    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51.html

    Zitat

    (2) Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. Andere Anhänger dürfen an der Vorderseite mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. An allen Anhängern dürfen an der Vorderseite zwei nicht dreieckige weiße Rückstrahler angebracht sein. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten und der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler dürfen nicht mehr als 150 mm, bei land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nicht mehr als 400 mm, vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses des Anhängers entfernt sein.



    mfg JAU

    Ist das eine Lampe mit Leuchtmittel oder nur eine Reflexfolie/Katzenauge?

    Nur Katzenauge.

    Reflexfolie gilt meines Wissens nicht weil die beim Rückstrahlwinkel nicht gut genug ist. Darf aber bei gebremsten (!) Anhängern zusätzlich angebracht werden.

    Und Lampen werden im Fachjargon als Leuchten bezeichnet.


    Jetzt habe ich mal das Gesetz bemüht und da steht, dass "weiße Rückstrahler" vorgeschrieben wären,

    So einfach ist das leider nicht weil es einmal die deutsche StVZO ($51-54) gibt und EG Richtlinie 76/756/EWG.

    Die sind nicht identisch, aber beide gültig und es können Neufahrzeuge danach aufgebaut werden. Volumenhersteller halten sich üblicherweise an die EG-Richtlinien weil die Fahrzeuge dann europaweit vertrieben werden können.


    Welche Regel für deinen Anhänger gilt hängt also in erster Linie davon ab nach welchem Regelwerk er aufgebaut und zugelassen wurde.


    Nach StVZO hängen die vorderen Begrenzungsleuchten von der Breite des Zugfahrzeugs ab. Katzenaugen sind optional.

    Nach EG sind sie Rückstrahler immer Pflicht, Leuchten bei Anhängern > 1,6m Breite.



    mfg JAU

    Ich verstehe auch nicht was das mit der Tandemachse soll. Es gib durchaus Nischen in denen kleine Tandem ihren Anwendungszweck haben. Hochlader für Schüttgut gehört nicht dazu.

    Schau dir stattdessen mal den 4260 SB 1200 an, fast identisches Leergewicht, gleiche Räder (aber 2 statt 4). Gibt's für 1550€. Weniger Räder heißt günstiger im Unterhalt.

    Ich rate dir aber auch die Anhängelast des Fahrzeugs auszunutzen. Es kommt doch immer wieder anders als man denkt.


    Warum der aus der 3000er Serie als Angebot verkauft wird kann ich ich nicht sicher sagen, aber womöglich ist es ein Ladenhüter weil das Konzept einfach fragwürdig ist. Im Vergleich zum 4000er wird wohl auch irgendwo weniger Material dran sein. Dünnere Siebdruckplatte z.B.


    Hochplane find ich auch zweitrangig. Ich habe eine weil ich meinen 1200er Tieflader gebraucht erworben hatte und die Spriegel sind gerade gut genug konstruiert das ich sie alleine aufgebaut bekomme. Aber Spaß ist das keiner und die Plane stört mich doch eher als das sie hilft. Dementsprechend kann ich die Fahrten mit Hochplane an einer Hand abzählen. Hab den jetzt seit 11 Jahren...

    Wenn der Anhänger draußen steht tut's ein Flachplane. Die ist auch mit wenigen Handgriffen abgenommen.



    mfg JAU

    Nur hinten am Anschluss zum Rahmen des WW ist auf die Gabel ein Winkel aufgeschweißt.

    Nach Rücksprache mit dem Prüfer entsprechende Anschlagpunkte ans Fahrwerk geschweißt oder halt zweimal geschraubt: Am Rahmen und an der Deichsel.


    Wobei die alte Deichsel vorne ja wohl auch schon festgeschweißt ist. Ich seh da zumindest keine Schrauben.


    Dürfen, alle die, die es dürfen, logisch nicht jeder Dorfschmied !

    Der was da dran war darf es nicht, sieht man daran das er es nicht kann. :P



    mfg JAU

    Darf ich an meinem Trailer einfach eine Achse durch eine neue mit gleicher Traglast oder höher ersetzen?

    Baugleiche Achse kannst du unterbauen, ist es ein anderer Typ ist der abzunehmen und wird eingetragen.

    Hintergrund: Die Typgeprüften Teile stehen in der Betriebserlaubnis mit drin.


    die Achstummel haben sich in der Gummifederung verdreht.

    Ich vermute eher das sich die Gummifederung "nur" gesetzt hat. Die Achse war schlicht überlastet. Und das wohl über eine sehr lange Zeit.


    somit hätte ich dann ja 2 verschiedene Achsen verbaut.

    Das wird der der Prüfer sagen, aber ich vermute eher nicht. Wenn der Anhänger entsprechend alt ist würde ich auch davon ausgehen das die vorder Achse sich auch schon gesetzt hat.



    mfg JAU