Beiträge von JAU

    Brauchen wir zum Anhänger abmelden nun auch schon einen Plan ?? :rolleyes:

    AltfahrzeugV


    Mir fällt gerade ein, dass man dafür nicht mehr unbedingt aufs Amt muss.

    Kann man auch online machen!

    Ich glaube das geht nur wenn die Papiere das Rubbelfeld zur Entwertung haben.

    Bin aber gerade nicht in der Laune das näher zu recherchieren.



    ...mag vielleicht an den unnötigen Sticheleien liegen die hier schon wieder verteilt werden.


    mfg JAU

    Die Fugen würde ich ja quer zur Fahrtrichtung legen, insofern wird da nichts durchbrechen.

    Gerade quer zur Fahrtrichtung macht mir Sorgen.


    Was mich da aber besonders stutzig macht: 2x1,25 sind ja auch nur 2,5m. Nach dem was ich recherchiere ist der Böckmann Duo Innen 3,1m lang. Mit zwei kleinen Platten kommst du also niemals hin.

    Und wie weiter oben im Thread zu lesen ist: Wenn du mal 3 Stück brauchst zahlst du mehr als für eine 2x4m.



    mfg JAU

    Bodenplatte ist partiell durchnäßt, aber nur vorne rechts und eventuell hinten,

    Die Platte ist fertig und muss ersetzt werden.

    Wenn einmal Feuchtigkeit drin ist kann die sich zwischen den Lagen ausbreiten. Man kann die Platte auch meist nicht wirklich partiell ersetzen. Die Stoßkante bräuchte besondere Unterstützung. Fehler in dem Bereich und man läuft Gefahr das die Tiere durchbrechen.


    Anständige Siebdruckplatten sind auch nicht so wahnsinnig teuer. Man sollte aber zu einem Holzhändler gehen, die Baumärkte ziehen einen da leider immer wieder mit zweifelhafter Qualität über den Tisch.



    mfg JAU

    Aber ist da nicht der Aufbau die Ladungssicherung?

    Ja.


    Interresant finde ich das in der Verwaltungsvorschrift explizit von LKW die Rede ist:

    Zu § 22 Ladung
    Zu Absatz 1
    1I. Zu verkehrssicherer Verstauung gehört sowohl eine die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigende Verteilung der Ladung als auch deren sichere Verwahrung, wenn nötig Befestigung, die ein Verrutschen oder gar Herabfallen unmöglich machen.
     
    2II. Schüttgüter, wie Kies, Sand, aber auch gebündeltes Papier, die auf Lastkraftwagen befördert werden, sind in der Regel nur dann gegen Herabfallen besonders gesichert, wenn durch überhohe Bordwände, Planen oder ähnliche Mittel sichergestellt ist, daß auch nur unwesentliche Teile der Ladung nicht herabfallen können.
     
    3III. Es ist vor allem verboten, Kanister oder Blechbehälter ungesichert auf der Ladefläche zu befördern.
     
    4IV. Vgl. auch § 32 Abs. 1.


    VDI formuliert das mit den "auch nur unwesentlichen Teilen" deutlicher:

    Ähnliches führt die VDI 2700- 1:2009 Teil 1 unter Abschnitt 3.9.2 aus:


    „Ladegut, das vom Wind herabgeweht werden kann ... ist abzudecken.



    mfg JAU

    Jaaaa, ist alles Kaffeesatzleserei...


    Aber an dem Zahlenbeispiel möchte ich mich auch kurz austoben. :saint:


    Vorspannung möchte ich jetzt nicht konkret widersprechen, weil die Bordwandproblematik schlecht in Zahlen zu fassen ist.

    Reibwert zweifle ich aber an. Baumaschinen sind dreckig. Und wer sich nicht die Mühe macht Ladung an die Bordwand zu rücken macht vorher auch nicht sauber. 0,25 vielleicht?

    Der Anschlagwinkel ist nur Beifahrerseite 45°, Links sind es eher 30° (auch so ein Problem mit Bordwänden).

    Und die Rüttelplatte hat Bügelgriffe, das spricht dafür das sie reversierbar ist. Da hat man eher 150-200kg Eigengewicht. Was, neben weiterer Ladung, ein Grund sein könnte warum sie nicht weiter vorne steht (Volkskrankheit Rücken).


    Und eh man es sich versieht braucht man 81Nm nötige Sicherungskraft, bekommt aus dem Gurt aber nur 47Nm Reibkraft.



    Vorausgesetzt die Bordwände bleiben da wo sie sind und geben nicht nach. :(



    Muss aber auch zugeben: ohne weitere Ladung und negative Stützlast steht der Corsa doch recht tief in den Federn.



    mfg JAU

    Sehe ich auch so!

    Der Satz war auf das Verbot am Rahmen anzuschlagen bezogen, nicht auf die Ladungssicherung der Rüttelplatte.

    Genau die selben Worte zu nutzen sollte dem etwas ironische Würze geben.


    Schließlich war gesichert, wenn auch nicht optimal!

    Ich finde "nicht optimal" gesteht der Sicherung schon mehr zu als sie wirklich ist. Meiner Ansicht rangiert sie eher im Bereich wirkungslos.


    Interessant fand ich in dem Bezug den Einwurf mit der Deichsel als Anschlagpunkt. Das wäre in meinen Augen eine Sicherung die nicht optimal wäre: Rüttelplatte ganz vor an die Bordwand, Haken an der Deichsel angeschlagen (oder Endlosgurt drumrum) und mit dem Gurt die Ladung gegen umkippen nach hinten gesichert.


    Das wir in dem Punkt zu keinem Konsens kommen werden war mir vorher klar, deswegen hab ich mich bislang auf die Anschlagpunkte beschränkt. Ich möchte aber auch nicht auf eine Position "gezogen" werden die ich nicht teile.

    Kein Vorwurf, nur Klarstellung.


    Das war die Sachemit dem gesunden Menschenverstand.

    Der geht ganz vielen Leuten mitlerweile ab!

    Ich glaube nicht das es eine neue Entwicklung ist, dämliche Entscheidungen gab's früher auch schon.


    Frei übersetz nach Voltaire (1764): Es wird gesagt, gesunder Menschenverstand sei rar.



    mfg JAU

    Wen es interessiert, weiterführende Lektüre:


    Ein Anwalt der auch bei Privattransporten auf VDI 2700 verweist, konkret Anhänger <3,5t (im Abschnitt Caravan).

    https://www.anwaltskanzlei-wue…cherheit-achten/#more-570


    Da die VDI nicht so einfach einsehbar sind ein Text des Verbands der deutscher Tranportversicherer mit Bezug zu Anschlugpunkten .

    https://www.tis-gdv.de/tis/pub/lshb/06lshb_06040601x1-htm/



    Kein eindeutiges Verbot, aber besser als gar nix. ;)



    mfg JAU

    Die Plattform ist auch nicht wirklich besser.

    Wenn du die Reling abbaust schwächst du den Rahmen. Und sonderlich stabil sieht der jetzt schon nicht aus.



    mfg JAU

    Bei unserem Firmenhänger sind extra am Rahmen Stellen, wo man Spanngurte einhängen kann.

    Wenn das Ösen sind die am Rahmen angebracht wurden und verhindern das der Haken dem Profil entlang verrutschen kann würde das, meiner Einschätzung, als "Verankerung" durchgehen.



    mfg JAU

    Meine Recherche ergab kein konkretes Gesetz. In der Rechtssprechung ist es aber normal das sie sich auf den üblichen, technischen Standard beruft. Da kommen dann Regeln der VDI, BGV und DGUV ins Spiel.


    (1) Fahrzeugaufbauten müssen so beschaffen sein, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Fahrzeuges die Ladung gegen Verrutschen, Verrollen, Umfallen, Herabfallen und bei Tankfahrzeugen gegen Auslaufen gesichert ist oder werden kann. Ist eine Ladungssicherung durch den Fahrzeugaufbau allein nicht gewährleistet, müssen Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorhanden sein. Pritschenaufbauten und Tieflader müssen mit Verankerungen für Zurrmittel zur Ladungssicherung ausgerüstet sein.


    Ob sich das auch in Urteilen gegen Privatfahrer so niederschlägt hab ich noch nicht kontrolliert.



    mfg JAU

    Spannen über die ladebordwand ist erlaubt aber das befestigen des Zurrgurtes im/ am Anhängerrahmen ist verboten.

    Ich hab kein Quelle die anderes sagt, aber unter den Fachleuten ist doch anerkannt das Bordwände ein Problem darstellen weil sie leicht nachgeben. Das ist in Bezug auf Vorspannung ganz schlecht und Niederzurrung praktisch keine Option.



    mfg JAU

    Ich hab's getestet: Ich war bei knapp 125km/h und das Gespann lief seelenruhig.

    Nuja, zum einen hab ich geschrieben kann sich aufschwingen. Nicht das es immer der Fall ist.

    Es stellt sich daher die Frage was für Voraussetzungen vorlagen. Boden, Seitenwind, Ladung?

    Dazu kommt der Umstand das du wohl im Fahrersitz gesessen hast und nicht auf dem Anhänger. Daher besteht die Möglichkeit da du gar nicht alle Sperenzchen des Fahrwerks mitbekommen hast.


    Ist aber auch egal, zulassungstechnisch lautet die klare Ansage: nur mit Dämpfer, keine Ausnahme.



    mfg JAU

    Was passiert beim TÜV, wenn ich da ohne jede Unterlagen mit mit unleserlichem Typenschild (des Aufbaus) aufkreuze mit der Idee, §21 machen zu lassen?

    Er wird vermutlich nach Typschild von Achse, Auflaufeinrichtung und vielleicht Deichsel suchen und nach einer Bremsberechnung fragen. Wiegeschein im Leerzustand könnte noch nötig werden.

    Typschild könnte komplett neu werden.


    Mit Papiern solltest du dringlich darauf achten das sie wirklich vom selben Modell sind. Sonst kanns dir passieren das er stinkig wird weil er das Gefühl hat das du ihn für blöd verkaufen willst. Wobei Briefkopien hier auch nicht wirklich gerne gesehen werden. Es ist unklar ob das Ursprungsfahrzeug wirklich passt und an Kopien kann man heute auch manipulieren wie man lustig ist.


    Ist das Reifenalter relevant für ein Vollgutachten ohne 100km/h-Zulassung?

    Nein.


    Was muss ich beibringen für die 100km/h-Freigabe ausser Reifenalter <6 Jahre?

    Bei gebremsten sind Stoßdämpfer Pflicht.


    Darf ich davon ausgehen, dass sich bei den TÜV-Prüfern *nicht* herumgesprochen hat, dass die Peitz-Fahrgestelle mit ihren Drehstabachsen so überragend stabil sind, dass man auf Raddämpfer getrost verzichten kann

    Da bist du aber ziemlich schief gewickelt. Gerade Drehstabfedern haben ja keine Eigendämpfung und können sich aufschwingen!



    mfg JAU

    Ich könnte mir so etwas hier vorstellen:

    Zurrpunkt-Set

    Wenn du Richtung Airline tendierst möchte ich dir nahelegen die Schienen durchzuziehen. Anschlagpunkte sind wie Gurte: Nie da wo man sie gerade braucht.


    Die kurzen Schnippsel sind eher was für Anwendungsfälle wo zusätzliche Befestigungen nötig sind. Ansonsten kannst du auch gleich fixe Punkte installieren. Das Problem das sich Schmutz fängt hast du so oder so. Ob nun mit Schiene oder Öse kommt fast auf's gleiche raus.


    Im 750er hab ich 10 Stk. hiervon: https://www.kuriershop.de/ladu…-versenkbar-500-dan-stahl

    Allerdings nicht versenkt eingebaut.



    mfg JAU

    Kastenmaß max. 2x1m wäre optimal kürzer geht natürlich auch

    Ungewöhnlich.

    Die Empfehlung geht normal in die Richtung: Lang genug das ein Biertisch rein passt (>220cm) und breit genug das eine Europlatte quer (>120cm) Platz findet.



    Die Bordwände hattest du schon gekauft?



    mfg JAU